Beiträge von Knot-Enloeser

    Bezieht sich die vom hr genannte/spekulierte Zahl auf die einmalige Beschaffung

    oder auf

    ".. Lieferung... im Rahmen eines Verfügbarkeitsmodells (einschließlich Wartung, Instandhaltung, Ersatzteilversorgung und Nebenleistungen, wie z.B. Außenreinigung). Die Nutzungsdauer der Fahrzeuge soll 30 Jahre betragen."?

    Da die "Planungs"-gesellschaft RTW ja die neuen Anlagen (sofern nicht an Dritte wie DB übergeben) in Ordnung halten muss (Infrastrukturunternehnen mit allen Rechten und Pflichten), ist es sicher sinnvoll, Baufahrzeuge auch mal selbst auf Schienen bewegen zu dürfen.


    Ein schlanke Organisation beim Betreiben der Infrastruktur [auch beim ggf. eigenen (oder ggf. zeitweise anzumietenden) "Baufuhrpark" ?] - dürfte im Interesse aller kommunalen Gesellschafter sein.

    Rhein-Alpen ist "Vergangenheit".. heißt schon länger "Nordsee - Rhein - Mittelmeer"

    2024/1679
    VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013


    EU 2024/1679

    a) Atlantik;
    b) Ostsee — Schwarzes Meer — Ägäisches Meer;
    c) Ostsee — Adriatisches Meer;
    d) Mittelmeer;
    e) Nordsee — Rhein — Mittelmeer;
    f) Nordsee — Ostsee;
    g) Rhein — Donau;
    h) Skandinavien — Mittelmeer;
    i) Westlicher Balkan — östliches Mittelmeer

    Interessant auch diese Karte (wo schon die neuen Bezeichnungen verwendet werden)
    TENtec Map Viewer

    EIU/EVU:

    Falls noch nicht bekannt:


    Die RTW Planungsgesellschaft ist - unbefristet - durch Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde RP Darmstadt vom 30.12.2021 sowohl Eisenbahninfrastrukturunternehmen / Betreiber (EIU*) als auch Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU).


    *

    "Regionaltangente West (RTW) -umfasst ist der Bereich von der Einbindung in die Bestandsstrecke 3683 bei Kelsterbach über Frankfurt am Main Flughafen Regionalbahnhof bis zum Bahnhof Dreieich-Buchschlag"


    Quelle: Listen mit Stand 06.12.2024 auf der

    EBA-Homepage Eisenbahnunternehmen


    Öffentliche EVU


    Betreiber der Schienenwege


    Ob der Name "Planungsgesellschaft" noch zeitgemäß ist?


    Nach der EIU-Liste des EBA ist die RTW doch längst viel weiter! ("Planungs- und Realisierungs- sowie Betreibergesellschaft" trifft es eher oder einfach kurz und bündig "RTW").


    [Was mich ein wenig irritiert ist die Funktion "EVU".

    Ich dachte bislang, dass "andere" auf der fertiggestellten RTW-Infrastruktur mit anderweitig beschafften/zur Verfügung gestellten Fahrzeugen fahren sollen?

    Schadet aber sicher nicht, wenn zur Not (Rückfallebene) die RTW selbst als EVU einspringen könnte.]


    Insgesamt doch gute Voraussetzungen für die Betriebsaufnahme RTW!

    Bevor Bescheide ergehen, werden Bau- und Finanzierungsverträge geschlossen, die in der Regel die zu erwartende Förderung berücksichtigen.

    Bis auf den RTW-Gesellschaftsvertrag (Bund kein Vertragspartner, Land nur 3 Mio. Euro für Planung) ist mir kein "Bau- und Finanzierungsvertrag" zur RTW oder zu Teilabschnitten der RTW bekannt.


    Falls jemand im Forum einen anderen Sachstand kennt, bitte ich um Korrektur.

    Lernkurve


    Im v.g. Sinne der Link zur "destruktiven" PM der CDU Dreieich zu den möglichen finanziellen Risiken und Nebenwirkungen einer Verlängerung der Straßenbahn.


    P.S.

    Selbstverständlich gehören Unterhaltungskosten der neuen Infrastruktur dazu...doch wo sind bei der RTW aktuell eingeplant?


    Die jetzige 4. Budgeterhöhung der RTW-Gesellschafter stellt den Bau sicher - s o f e r n die unterstellten Fördermittel von Bund und Land entsprechend des Bauablaufs bis 2028 für den Kernbereich (gesamt benötigte Fördermittel Kernbereich: 1 Mrd. Euro) bereitgestellt werden. Bislang wurde von nur von vorliegenden Zuwendungsbescheiden von insgesamt 420 Mio. Euro (Süd 1 und Nord) berichtet?

    Vermutlich bezieht sich Deine Frage auf die Passage in der [ ]?


    Gesellschaftszweck des kommunalen Gemeinschaftsprojektes RTW ist laut Gesellschaftsvertrag RTW:


    "Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, der Bau sowie der Betrieb der Infrastruktur der Regionaltangente West für die Erbringung von Verkehrsleistungen durch Verkehrsunternehmen..."


    (Der ursprüngliche Gesellschaftszweck "Planung" musste vor Einleitung der Planfeststellung in Richtung Realisierung und Betreiben erweitert werden, da sonst diese erst gar nicht möglich gewesen wäre.)


    Würde "die RTW" (kommunale Gesellschafter + Land Hessen [mit keiner Nachschusspflicht zur Erfüllung des Gesellschaftszweck]+ RMV [wohl eher zuständig für die Nutzung der Infrastruktur] nicht zuständig sein für den langjährigen Erhalt der Infrastruktur (mindestens für übliche Zweckbindungsdauern von z.B. mindestens 15 Jahren) dürfte "die RTW" erst gar nicht eine "optimale Förderung der Baukosten" von Bund und Land ("best-case") erhalten.


    Siehe auch Bauwerksverzeichnis der Planfeststellung RTW, das die neuen Anlagen der RTW-Infrastruktur der RTW als Betreiberin/Bauherrin mit allen Rechten und Pflichten zuordnet.


    1/3 der anfänglichen/erstmaligen Herstellungskosten der RTW-Infrastruktur tragen die kommunalen Gesellschafter laut Pressemitteilung zur letzten einvernehmlichen kommunalen Budgetverdoppelung von rund 300 auf 600 Millionen Euro bei derzeit vorläufigen 1.827 Millionen Euro "Gesamtkosten" (bevor die erste Bahn rollt und die erste Inspektion der Infrastruktur fällig ist).

    PM 26-11-2024


    Grund für die hohe Belastung der Kommunen dürfte sein, dass sich die gute Förderqoute nur auf die zuwendungsfähigen Baukosten bezieht. Bei einem größeren Projekt sind aber die "nicht zuwendungsfähigen Baukosten" und auch die sonstigen Nebenkosten (Planung/Projektsteuerung/Planprüfer/Abnahmeprüfer/Juristen etc.) nicht zu unterschätzen.

    Das könnte die angesprochene Präsentation zu den Ergebnissen der Studie sein:


    Pressemitteilung und Präsentation


    Bei der Finanzierung der Baukosten wird die Finanzierung der RTW als "best-case" gepriesen (Folie 4).


    Langen und Dreieich sollten sich mal gelegentlich bei ihren beiden nördlichen Partnerstädten Neu-Isenburg und Frankfurt sowie dem Kreis Offenbach erkundigen, wie sich dann die tatsächliche Föderung bezogen auf die Gesamtkosten (Bau + Planung) entwickeln könnte.


    [In Kurzform:

    bei den Gesellschaftern der RTW bleiben derzeit - unmittelbar nach ersten Spatenstichen - in Summe 1/3 der Gesamtkosten für die Erst-Investition sowie Folgekosten für den Erhalt der Infrastruktur in bislang nicht bezifferter Höhe hängen].

    FR vom 18.06.2024

    Dieser Bericht legt nahe, dass die RTW als Möglichkeit der Entlastung des Lastfalls Veranstaltungsverkehr Stadion/Multifunktionshalle gesehen wurde.


    FAZ vom 09.09.2024

    "Hoffnungen der Stadt Frankfurt, die Regionaltangente könne einen Teil der Probleme lösen, die es im Zusammenhang mit der Verkehrsanbindung der geplanten Multifunktionshalle am Frankfurter Stadion gibt, erteilt Amann jedoch eine Absage.„Die Züge werden nur alle 30 Minuten an der neuen Station Mörfelder Landstraße halten und könnten dann nicht mehr als 800 bis 1000 Menschen transportieren.“


    Die Stadt Frankfurt kann doch wirklich nicht erwarten, dass für einen städtischen Kostenbeitrag von nur etwa 370 Mio. € am Gesellschafterbudget der RTW die Abwicklung von Großveranstaltungen mitbetrachtet wird...

    RP Darmstadt PFA Süd1

    Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss für den nach EBO geplanten Abschnitt der RTW.


    "Die Dimensionierung der Bahnsteigbreite entspricht dem geltenden Regelwerk. Eine größere Dimensionierung, die sich an den Anforderungen des Veranstaltungsverkehrs im Deutsche Bank Park orientiert, ist nicht geboten, weil die auf die Anforderungen des täglichen Betriebs ausgelegte Kapazität der RTW-Fahrzeuge das limitierende Element ist."


    "Der Einwand, die Überlegungen zum Bau einer Veranstaltungshalle am Flughafen Frankfurt müsse Veranlassung geben, die Planung darauf hin zu überprüfen, ob sie dem daraus resultierenden Veranstaltungsverkehr gerecht werden könne, verkennt, dass die RTW-Planung den zeitlichen Vorsprung genießt und seit vielen Jahren in unterschiedlichen Planwerken verankert ist. Es ist daher vielmehr Aufgabe des Planungsträgers der Veranstaltungshalle seine Planung darauf hin zu überprüfen, ob die verkehrliche Anbindung geeignet ist, den erwarteten Besucherströmen gerecht zu werden."


    Mit dieser Abwägung des RP Darmstadt wird deutlich, dass die als Pendlerlinie konzipierte RTW keinen signifikanten Beitrag bei Großveranstaltungen leisten kann / soll(?) / muss(?) / wird(!).

    Wie wäre es damit,- die RTW nutzt die Trasse, aber nicht gemeinsam die Stationen, sondern bekommt eigene und weniger Stationen.
    Wie gesagt,- nur so eine Idee.

    Könnte evtl. schwierig werden, mit den 2x50 m langen Spezialwagen der RTW im engen Sprendlinger Straßenraum "die Kurve zu kriegen" (Verbindung mit der RTW-Piste in Isenburg-Stadtmitte dürfte auch ambitioniert sein.)


    Vielleicht wird ja die RTW- Planungsgesellschaft mit der weiteren Planung beauftragt, damit eine gleich gute Qualität der Planung erreicht wird. 3 Städte (Frankfurt, Neu-Isenburg und Dreieich) an der angedachten Verlängerung haben ja schon gute Erfahrungen mit der RTW sammeln können. Langen vielleicht ja auch bald.