Kenne mich ehrlich gesagt nicht mit der Rechtsgrundlage dazu aus, aber könnte man das Problem nicht auch durch hybride Bahnsteighöhen lösen? Also das man bei einem 200m 96cm Bahnsteig einen 50m Bereich (zb. am vorderen Ende) einbaut, der mit Rampen auf 76cm abgesenkt wird. Dann kann die RTW immer in diesem Bereich halten, während die S-Bahn den ganzen Bahnsteig nutzt und so immer noch zum größten Teil barrierefrei begehbar ist