Leider falsch. Man kann an einzelnen Stationen für ein kurzes Stück Licht im Tunnel einschalten, um zu Betriebsräumen zu gelangen. Dann kann man es aber auch dort wieder ausschalten.
Tunnellicht komplett zwischen 2 Stationen kann nur die Betriebsleitstelle ein- und wieder ausschalten; im Sonderfall Gemeinschaftstunnel auch die DB. Und dann gilt die von BkBtMarcel im Beitrag 294 genannte Betriebsweise.
Bedauerlicherweise auch falsch...
...Das genannte Licht um zu den Betriebsräumen zu kommen hat nichts mit der Eigentlichen "Tunnelbeleuchtung" zu tun. Die Tunnelbeleuchtung kann nur über die BLST ein- und ausgeschaltet werden. Im Gemeinschaftstunnel DB / VGF zwischen der Hauptwache und der Konstablerwache ist seitens der DB eine Vorrangschaltung aktiv, das heißt: Schaltet die DB das Licht ein, geht automatisch auch bei der VGF das Licht an, umgekehrt aber nicht!
Darkside Im S-Bahn Tunnel gibt es keine Schalter, das Licht kann nur über die Leitstelle der DB bzw. VGF an und ausgeschaltet werden.