Hallo,
die BoStrab legt eindeutig fest, daß Straßenbahn-/Stadtbahnüge, die im öffentlichen Straßenraum verkehren eine Zuglänge von 75 m nicht überschreiten dürfen. Die Karlsruher 8x-Stadtbahnwagen in Doppeltraktion reizen z. B. diese 75 m bis fast zum letzten mm aus.
Da die Linien U1 - U4. U6 und U7 ausschließlich auf bahneigenem Gleiskörper verkehren, sind dort auch ohne weiteres längere Züge möglich. Einzelne niveaugleiche Bahnübergänge lassen diese Regelung unberührt.
Die früheren Ein- und Ausschieber der Linien U6/7 von/nach BB Gutleut hatten eine Ausnahmegenehmigung um eigentlich unnötige Rangierfahrten entfallen lassen zu können. Ein Drilling aus Ptb-Wagen mißt ca. 87 m.