Gut, es besteht ja eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Fahrer des falsch geparkten Autos sich in nicht allzu großer Entfernung des "Tatortes" aufgehalten hat, so dass er womöglich das Tohuwabohu dort mitbekommen haben wird, spätestens, als der Abschlepper kam - zumindest gehe ich mal davon aus, dass einer kam, und so ganz unauffällig ist das dann auch wieder nicht. Und selbst wenn der *Fahrer* nicht festgestellt werden kann bzw. nicht identisch mit dem *Fahrzeughalter* sein sollte, so würde die Strafe in diesem Fall doch auf letzteren zurückfallen, glaube ich? Es sei denn, dass freilich der Halter, so er nicht der Fahrer gewesen sein sollte, den Fahrer verpfeift.
Ist doch immer wieder lustig, über Rechtsfälle wie diesen zu theoretisieren, gell?