Ok glauben wir ruhig mal, was googles stochastischer Papagei sagt. Dann reden wir davon, dass jemand in Kauf nimmt, innerhalb von einem Jahr 150 mal 40 Euro zu bezahlen. Das sind die Fälle, die hier als Kronzeugen herangezogen werden. Das sind 6000 Euro.
Hundertmal Schwarzfahren, und um genau zu sein: 100 mal beim Schwarzfahren erwischt werden.
Nun scheint es so zu sein, dass hier jemand liest und sich ernsthaft denkt "das ist ja voll das Problem! Wenn der nicht mehr in den Knast muss deswegen, fährt ja morgen sicherlich jeder schwarz!"
Diesem Jemand möchte ich entgegnen: Nein. Das ist kein ernsthaftes Problem. Wer 6000 Euro Bußgeld zu zahlen bereit ist, ist nicht das Problem. Versuch's nochmal ohne Populismus.
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Ich finde keine wirklich gute konkrete Quelle für einen Fall, in dem ein Vielfalschparker wirklich zur MPU musste, sodass es schwer ist, die Umstände zu betrachten. Nur ganz viele Hinweise, dass es Fälle gegeben habe und man aufpassen müsse. Ok. Diese Fälle werden vor Gericht verhandelt, eben weil sie nicht direkt im Gesetz abgebildet sind.
Oh, moment: so ist es ja auch mit den Schwarzfahren. §22 PBefG sagt
und das lässt Lücken. Wenn bei Herrn Johannes Ständigschwarzfahrer eine offensichtliche Neigung, die BB nicht einzuhalten, zu erwarten ist, kann man damit sicherlich gut vor Gericht argumentieren, um ihn von vorneherein auszuschließen. Für den einen Menschen in Deutschland, auf dessen 1,22 BahnCards 100 Bußgeld der VDV verzichten möchte, versteht sich.