Soweit ich weiß (ich bin allerdings kein VGFler), sind offiziell nur die von der Linie 20 angefahrenen Haltestellen zugelassen. Interessant zu wissen wäre, ob man eine Betriebserlaubnis für eine Linie zwischen Fußballschleife und Schwanheim hätte, da hier ja tatsächlich lange Bahnsteige (seinerzeit im Vorgriff auf geplanten Stadtbahnbetrieb für P-Mehrfachtraktionen? konzipiert allerdings noch nicht barrierefrei für S-Wagen) zur Verfügung stehen. An der Stromversorgung sollte es auch nicht mangeln, zumindest ist hier Kettenfahrleitung verbaut.
Ebenfalls interessant ist die Frage ob man zwischen Gravensteiner Platz und Gleiswechsel FH offiziell DT fahren dürfte (natürlich nicht sinnvoll, zumal auch an den beiden Haltestellen hinter/vor Gravensteiner Platz ohne Halt durchgefahren werden müsste).
In Krakies und Nagels Nachschlagewerk ist ferner zu lesen, dass man mangels DII, welche ja schon mal weit vor 2006 zurückgestellt wurde die 16 (bis Westbahnhof) für P-Doppeltraktionen ertüchtigt hat. Ob die jetzt wieder abgeschafften Kurzpendel eine Betriebserlaubnis gehabt hätten, weiß ich leider nicht - zumal hier noch Haltestellen ohne Bahnsteig angefahren werden und nicht durchgehend Kettenfahrleitung zur Verfügung steht.
Mainzer und Hanauer werden die Betriebserlaubnis wohl erst nach erfolgtem Umbau der 11 bekommen, da hier ja nur abschnittsweise Doppeltraktionen möglich wären, nicht genug am Stück für einen vollständigen Linienweg.
Weitere "lange" Haltestellen gibt es noch auf der 14 zwischen Breslauer Str. und Neu Isenburg (nicht der provisorische Bahnsteig).
Noch eine Anmerkung: Zu Beginn der Diskussion wurde ja bereits von "langen" Bahnsteigen mit unterschiedlichen Höhen gesprochen und wie man diese am besten darstellt. Diese "teilausgebauten" HPs sind jedoch wohl kaum offiziell für DT zugelassen, hier kann es nur um die Vorleistung für zukünftigen Ausbau/Zulassung gehen.