Beiträge von Holger Koetting

    Für Fälle, in denen es darum geht den Schaden aufs große Ganze gerechnet so gering wie möglich zu halten, ist "einfacher" nur dummerweise oft der schlechteste Ratgeber.

    In diesem Fall ist "einfacher" aber de facto gleichwertig. Ein Kurs fällt aus (warum auch immer). Ob das nun 1931 oder 1934 ist, da gibt es keinen großen Unterschied. Irgendwer wird immer 15 Minuten an der Haltestelle warten müssen, weil er zur falschen Zeit am falschen Ort war.

    Die Bahnen sind bei der BLT ein paar Meter länger,

    1,55 Meter sind aber nicht ein "paar" Meter. Umgekehrt sind die BLT-Wagen nur 2,30m breit und nicht 2,40.


    Ansonsten basieren die Fahrzeuge auf der gleichen Plattform sind aber trotzdem in Details deutlich unterschiedlich. Die BLT-Tinas haben beispielsweise sieben Wagenkastenteile, aber nur fünf Drehgestelle. Damit sind Preise nur bedingt vergleichbar.

    Kannst du das mit Zahlen belegen?

    Sorry nein. Ich bezog das auch nicht unbedingt auf die Fahrgastzahlen, sondern auf den Willen des Fernverkehrs, dieses Verbindung zu erhalten. Folgt man der Gerüchteküche, will man diese ungeliebte Kind eher früher als später wieder loswerden.


    Nebenbei bemerkt war der früher existente IR auch nicht wirklich voll, ausser vielleicht am Sonntagabend. Oft genug mitgefahren.

    Der RMV würde gern den IC34 zwischen Frankfurt und Dillenburg für Deutschlandticket-Kunden freigeben, steht in diesem Artikel. Das könne die Regionalzüge entlasten. Es fehle dem RMV aber das Geld dafür, erklärt der Verbund.


    Zwischen Dillenburg und Dortmund gibt es die Nahverkehrsfreigabe bereits, siehe hier.

    Dann könnte man den IC auch gleich einstellen und durch eine passende RE-Leistung ersetzen. Erfolgreich ist er eh nicht. Aber dann werden die ganzen Dorfbürgermeister protestieren, weil sie auf einmal keinen "prestigeträchtigen" Fernverkehr mehr hätten.

    Ich war bezüglich des Laufweges des einen Zuges skeptisch und zeigte einem Tf am Bahnsteig diesen Laufweg auf meinem Smartphone und stellte die präzise Frage:

    Ich war neulich in einer Bäckerei und vor mir in der Schlange stand erkennbar ein Bäckermeister. Ich stellte ihm die präzise Frage: "Schmecken hier die Brötchen?"

    (und bekam zu meinem Unmut die Antwort: "Woher soll ich das wissen, ich habe heute hier noch nichts gekauft.")

    Heute wurden im Laufe des Tages schrittweise alle ST15 aus dem Verkehr gezogen, nachdem heute morgen noch fünf Stück unterwegs gewesen waren.


    Um ca. 15 Uhr war mein Eindruck, dass wieder ziemlich viele Fahrten ausfielen.

    Na, da muss ich um 16:08 Uhr beim Generationentreffen in Griesheim aber Glück gehabt haben:


    Und rund um diesen Termin waren zumindest auf dem Griesheimer Ast keine Ausfälle, mir kam regelmäßig alle 10 Minuten was entgegen.


    14 Monate nach Auslieferung der ersten ST15 ist weiterhin kein Normalbetrieb in Sicht.

    Soviel besser sieht es in Frankfurt auch nicht aus. Dafür, dass die erste Kiste seit 2 Jahren in Deutschland ist und Alstom im Gegensatz zu Stadler sowohl in Valencia als auch Bautzen Möglichkeiten zum ausführlichen Probefahren hatte, sind auch nur acht Fahrzeuge im Einsatz, falls ich mich nicht verzählt habe. Da scheinen wir sie mit der Inbetriebnahmequote doch noch zu überholen. Interessanter wäre allenfalls, wie schnell die BLT ihre Tinas zum Laufen bekommt. Der dritte sollte gerade in Basel angekommen sein.

    Aber in diesem Ausmaß, dass dann alle 30 Bw zur Entsorgung anstehen?

    Du solltest bei Deinen Überlegungen ggf. auch noch einbeziehen, dass wir einen neuen Oberbürgermeister haben, dessen erklärtes Ziel es ist, mehr "Gerechtigkeit" bei den Verkehrsträgern herstellen zu wollen (sprich: Das bisherige Ungleichgewicht wieder weiter in Richtung Auto zu verdrehen, damit auch der arme kleine Mann wieder Freie Fahrt für freie Bürger erleben kann). Das gilt in ähnlicher Form auch für den Landrat des Kreises. Entsprechend unrosig sehen die Zeiten für die Verkehrsbetriebe aus und wenn dann Sparaufträge seitens der Politik kommen, kann es durchaus sein, dass bislang als sinnvoll erachtete Projekte den Bach runtergehen. Meine Vermutung.

    Macht ja wohl überhaupt keinen Sinn.

    Wieso? Wenn beim Auseinanderbasteln des ersten Beiwagens festgestellt wird, dass für eine ordentliche Sanierung ein Betrag x erforderlich wird, der deutlich über einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen für die angenomme Restlaufzeit liegt? Dann dürfte es sinnvoller sein, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen.

    Wo und wie willst Du eine Grenzlinie definieren?

    Das ist nur über einen gesellschaftlichen Konsens herstellbar. Es wäre denkbar, dazu auf die bereits vorhandene Definition (respektive Einstufung) "Kritische Infrastruktur" zurückzugreifen oder auch auf einen Punkt "Monopolstellung" (bzw. welche Anteile im Marktsegment bestreikt werden) oder "Artikelbevorratung". Denn es ergibt sich doch ein kleiner Unterschied, ob nur der Rewe in Louisa bestreikt wird oder sämtliche Supermärkte in ganz Deutschland. Und danach wäre dann zu entscheiden, wie ein Streik umgesetzt werden kann.


    Aus meiner Sicht gehen sicher viele Endkunden mit den Forderungen der Tf nach besserer Bezahlung/Arbeitszeit mit. Was aber viele nicht gutheißen ist der kurze Vorlauf solcher Streiks und die Nichtverläßlichkeit des Rumpfbetriebs. Hier könnte man vermutlich deutlich mehr Sympathien bei den Endkunden erreichen, wenn Streiks eben nicht nur zwei Tage vorher, sondern wenigstens mal eine Woche zuvor angekündigt werden. Dito, wenn bekannt ist, welches Restangebot es gibt. Da es darum geht, den Arbeitgeber und nicht den Endkunden zu bestreiken, wären die von mir bereits genannten (und anderswo praktizierten) "Garantiezüge" sinnvoll. Momentan ist bei einem Streik unklar, ob dann die S-Bahn um 8.37 Uhr fährt oder nicht - und selbst wenn sie heute fährt, ist nicht bekannt, ob morgen jemand da ist. Daher wäre so eine Konsensvereinbarung "Ihr seid kritische Infrastruktur und habt da eine Monopolstellung. Damit ist ein definiertes und vorher bekanntes Mindestangebot von 10% (oder was auch immer) sicherzustellen."


    Wie schon mal von mir bemerkt, wer Rechte hat, hat auch Pflichten. Und je höher die Monopolstellung, umso verantwortungsvoller ist meines Erachtens mit diesen Rechten umzugehen. Im Gegensatz zu einem bestreikten Metallbaubetrieb kann ich im ÖP(N)V halt nicht (oder nur auf wenigen parallel betriebenen Linien) zu einem anderen Verkäufer gehen und dort baugleiche Teile erwerben oder mir "fünfmal Frankfurt-Darmstadt" auf Lager legen.

    Ich verstehe jetzt, was du meinst. Nur: „ihr dürft weiterhin streiken, aber erst nachdem eine Volksabstimmung dem Streik mit 5/6-Mehrheit bei einem Quorum von 80% der wahlberechtigten zugestimmt hat“ wäre nach deinem Kriterium keine Einschränkung des Streikrechts.

    Nein, das ist nicht "nach meinem Kriterium". Eine Frage nach dem "Wann" ist etwas anderes als eine Frage nach dem "Wer bestimmt". Der erstgenannte Fall tritt nämlich automatisch ein (nämlich nach zwei Runden Armdrücken in der Kneipe, anschließendem Armdrücken unter Aufsicht eines neutralen Oberkellners und danach darf sich vor der Kneipe geprügelt werden). Der zweitgenannte Fall (Prügeln erst, wenn 105% der Kneipenbesucher zugestimmt haben und nur wenn der Karfreitag auf den 24.12. fällt) tritt nicht automatisch ein, weil das bei geeigneter Kneipenkundschaft mehrfach verhindert werden kann. Ergo: Die Forderung nach dem Zwischenschalten einer vermittelnden Instanz zögert allenfalls den Streikbeginn um ein paar Tage nach hinten hinaus wohingegen Festlegungen nach Quoren, Volkswillen etc. einen Streik komplett verhindern könnten.

    Ihr beide argumentiert dann direkt danach dafür, dass eine Einschränkung sinnvoll sein könnte

    Eben nicht. Vielleicht haben wir eine unterschiedliche Sicht bezüglich der Definition "Einschränkung". Deswegen zur Klarstellung, was ich darunter verstehe: Eine Forderung, "setzt Euch erst mal an Tisch und redet eine Runde" ist meines Erachtens keine Einschränkung, denn sie ändert nichts daran, dass der Streikberechtigte einen Streik beginnen kann. Es setzt nur eine höhere Hürde bezüglich des Startzeitpunkts. Nämlich "Ihr weist erst mal nach, dass das Armdrücken am Tisch nicht funktioniert hat, bevor Ihr Euch vor der Kneipe prügelt".


    Eine Einschränkung wäre es hingegen, wenn stattdessen etwas à la "es dürfen maximal 2 Tage im Jahr gestreikt werden" gefordert würde (ja, natürlich werden das irgendwelche Hinterbänkler bestimmter Parteien fordern, aber wir reden mal von halbwegs vernunftbegabten Leuten)