Wo und wie willst Du eine Grenzlinie definieren?
Das ist nur über einen gesellschaftlichen Konsens herstellbar. Es wäre denkbar, dazu auf die bereits vorhandene Definition (respektive Einstufung) "Kritische Infrastruktur" zurückzugreifen oder auch auf einen Punkt "Monopolstellung" (bzw. welche Anteile im Marktsegment bestreikt werden) oder "Artikelbevorratung". Denn es ergibt sich doch ein kleiner Unterschied, ob nur der Rewe in Louisa bestreikt wird oder sämtliche Supermärkte in ganz Deutschland. Und danach wäre dann zu entscheiden, wie ein Streik umgesetzt werden kann.
Aus meiner Sicht gehen sicher viele Endkunden mit den Forderungen der Tf nach besserer Bezahlung/Arbeitszeit mit. Was aber viele nicht gutheißen ist der kurze Vorlauf solcher Streiks und die Nichtverläßlichkeit des Rumpfbetriebs. Hier könnte man vermutlich deutlich mehr Sympathien bei den Endkunden erreichen, wenn Streiks eben nicht nur zwei Tage vorher, sondern wenigstens mal eine Woche zuvor angekündigt werden. Dito, wenn bekannt ist, welches Restangebot es gibt. Da es darum geht, den Arbeitgeber und nicht den Endkunden zu bestreiken, wären die von mir bereits genannten (und anderswo praktizierten) "Garantiezüge" sinnvoll. Momentan ist bei einem Streik unklar, ob dann die S-Bahn um 8.37 Uhr fährt oder nicht - und selbst wenn sie heute fährt, ist nicht bekannt, ob morgen jemand da ist. Daher wäre so eine Konsensvereinbarung "Ihr seid kritische Infrastruktur und habt da eine Monopolstellung. Damit ist ein definiertes und vorher bekanntes Mindestangebot von 10% (oder was auch immer) sicherzustellen."
Wie schon mal von mir bemerkt, wer Rechte hat, hat auch Pflichten. Und je höher die Monopolstellung, umso verantwortungsvoller ist meines Erachtens mit diesen Rechten umzugehen. Im Gegensatz zu einem bestreikten Metallbaubetrieb kann ich im ÖP(N)V halt nicht (oder nur auf wenigen parallel betriebenen Linien) zu einem anderen Verkäufer gehen und dort baugleiche Teile erwerben oder mir "fünfmal Frankfurt-Darmstadt" auf Lager legen.