Beiträge von tunnelklick

    Wie immer alles verkürzt, ungenau und durcheinander: die teilweise oberirdische Führung geht letztlich darauf zurück, dass die Fördermittelgeber (Land und Bund) eine vollständig unterirdische Lösung nicht gefördert hätten. Da die städtischen Gremien nicht in der Lage waren, den Ausfall der Förderung für den unteriridschen Abschnitt ab Rampe Europaallee durch eigene Mittel zu kompensieren, wurde die förderfähige Variante geplant und gebaut. Das könnte man durchaus als eine Panne mit Ansage bezeichnen, denn es gab von vornherein Ansagen, dass der Volltunnel nicht förderfähig sei. Das politische Versagen lag - wenn überhaupt - bei denen, die immer die große Tunnellösung gefordert und vorangetrieben haben, ohne einen Plan B vorzusehen, der musste dann eben erst mit gehöriger Zeitverzögerung (1-2 Jahre vielleicht, evtl. auch mehr) ausgearbeitet werden.


    Dass ein teils ober-, teils unterirdischer Verlauf die Ausschreibung der Gewerke verkompliziere, kann ich mir nicht vorstellen, es wurde nur Anderes ausgeschrieben. oberirdische Haltestellen mit Seitenbahnsteigen etwa, dafür ist aber der Ausbau unterirdischer Stationen entfallen. Oberirdische Stationen sind einfacher zu planen, weil der ganze Ausbau (mit Brandschutz, Elektro, Rolltreppen z.B.) entfällt. Die ausschreibungsinduzierte Zeitverzögerung ist nur dadurch entstanden, dass keine Angebote eingegangen sind, es gab keine Firma, die das hätte machen wollen. Wenn sich keiner um den Auftrag bewirbt, kann man auch keinen Auftrag erteilen. Dumm gelaufen. Wem will man das vorwerfen?


    Zu bedenken ist auch, dass sich die Förderkulisse gegenüber damals dahin verändert hat, dass der Bund mehr als 75% fördert (ich glaube bis zu 90%)

    Und: Natürlich ist die Fraport (bzw einer ihrer Tochterunternehmen) BOStrab Betrieb wegen der "Skylinebahn".


    Der Leiter der "Bahnabteilung" von Fraport (dafür gibts keine Tochterfirma) ist EBO-Betriesbleiter für das Gütergleis von Bf Walldorf in die Cargo-City-Süd und BOStrab-Betriebsleiter für die alte Skyline-Bahn und das neue PTS zum T3.

    Der Bick ins Gesetz zeigt uns:


    Zitat

    § 1 PBerfG

    ...

    (1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

    Zitat

    § 4 PBefG

    ...

    (3) Obusse im Sinne dieses Gesetzes sind elektrisch angetriebene, nicht an Schienen gebundene Straßenfahrzeuge, die ihre Antriebsenergie einer Fahrleitung entnehmen.

    ...
    Zitat

    § 1 BOStrab

    ...


    (1) Diese Verordnung gilt für den Bau und Betrieb der Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Das Bauordnungsrecht der Länder und die Straßenverkehrs-Ordnung bleiben unberührt. ...


    Der E-Highway auf der BAB5 ist nicht mit einer Fahrleitung bestückt, sondern mit einer Ladeeinrichtung, um das Laden von Batterien bestimmter dafür geeigneter LKW zu ermöglichen. Schwerlastverkehr über 12t (dafür ist der E-Highway gemacht) dient nicht der Personenbeförderung, hat deshalb nichts BOStrab & Co zu tun. Würde ein batteriebtriebener HEAG-Airliner zw. DA und Flughafen dort während der Fahrt laden, würde ich vielleicht noch mal drüber nachdenken (aber eher nicht).

    Yes, soll sie. Ihre Funktion als Havarieschott wird nicht mehr benötigt, weil neue Tunnel und Station weit fortgeschritten und dicht sind, ein etwaiger Wassereinbruch, der sich in den Bestandstunnel ausbreiten könnte, wird nicht mehr erwartet.

    Genau, Prellbock, Fahrleitung und Gleise werden um 5-10 m zurückgezogen, um für die Öffnung der Tunnelwand ein bisschen Arbeitsraum zu haben. Später wird noch ein bisschen mehr zurückgebaut, um im Bestandstunnel das Gleisbett und die Querneigung an den Neubauabschnitt anzupassen.

    Im Erläuterungsbericht wird dazu ausgeführt, dass schon die überschlägige Prüfung ergeben hat, dass eine Strassenbahn nur einen Nutz-Kosten-Indikator <1 erzielen würde und deshalb nicht förderfähig wäre. Weiterhin wird begründet, warum "normale" E-Busse ungeeignet sind. Die Begründung für den BOB rekurriert ja ausschließlich auf die Topografie im Verbund mit dem Fahrgastaufkommen. Klingt doch plausibel, oder nicht?

    Die Ladeinfrastruktur über Oberleitung ist natürlich viel aufwendiger als ein paar E-Ladesäulen im Depot. Das Laden während der Fahrt rechtfertigt diese Mehrkosten eigentlich nur, wenn der Betrieb keine Ladepausen in betriebsfreier Zeit zulässt. Hier liegt ja die Rechtfertigung speziell darin, dass die Batterien allein nicht die auf den Marburger Steigungsstrecken erforderliche Leistung bringen; wäre das nicht der Fall würde MR sicher den einfacheren Weg mit stationären E-Ladesäulen beschreiten. Insofern glaube ich, dass es ein Einzelfall bleibt, sofern es noch weitere Städte mit entsprechenden Steigungsstrecken gibt, die jetzt nach MR schielen (welche könnten das sein?)

    Im Jahr 2022 hatte die StVV im Nahverkehrsplan 2025+ eine Berichtspflicht des Magistrats zu diesen Themen beschlossen. Diesem Beschluss folgend berichtet der Magistrat in einer neuen Vorlage B_343_2025 vom 5.9.2925


    Jährlicher Sachstandsbericht zum Nahverkehrsplan 2025+
    Berichtszeitpunkt Mai 2025, Berichtszeitraum Jahre 2022, 2023 und 2024


    zu den Punkten "Perspektivnetz Schiene", "ÖPNV-Beschleunigung" und "Barrierefreiheit im ÖPNV".


    Wir erfahren einige neue Sachstände zur Ringstraßenbahn, zu den Haltestellenumbauten, Kreuzungs- und Ampelanlagen-Umbauten, sehr ausführlich vor allem zum Busnetz in Höchst und Umgebung, den Linien M55, und M72/73.


    Zitat

    Mehrere Straßenbahn- und Stadtbahnmaßnahmen der Planungsstufe 2 der Perspektivnetze des NVP wurden im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans - Teil Schiene 2035+ (GVP-Schiene) untersucht. Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

    Parallel dazu werden im Rahmen einer gesonderten Machbarkeitsstudie alternative Trassenführungen der Ringstraßenbahn in Bornheim untersucht. Dabei werden die verkehrlichen Auswirkungen, die städtebauliche Integration und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beurteilt. Ebenso wird die Machbarkeit verschiedener Straßenbahntrassen zur Anbindung von Offenbach an das Frankfurter Straßenbahnnetz in Kooperation mit der Stadt Offenbach und dem RMV untersucht.

    Weitere Untersuchungen erfolgen für die Straßenbahnverlängerung zum Höchster Bahnhof in verschiedenen Varianten sowie für die Gutleutstraßenbahn (Hauptbahnhof - Briefzentrum).

    Bauablauf, Zeitpläne und Finanzierung

    NMS_Visu_Ostbf.jpg

    Am Montag, dem 8.9.2025 hat das Projektteam von DBInfraGO die Öffentlichkeit im PFA Frankfurt über das Vorhaben informiert; nach den schon lange bekannten Daten über das Vorhaben im Allgemeinen, gab es einige Details zum Bauablauf und dem Rahmenterminplan. In Betrieb gehen soll danach die gesamte Strecke Ende 2032. Die gezeigte Präsentation ist seit heute auch online abrufbar.


    Die Nordmainische S-Bahn Bürgerinformationsveranstaltung Frankfurt, 08.09.2025


    Aus der Beantwortung von Fragen aus dem Publikum ergaben sich noch Informationen, die aus der Präsentation nicht hervorgehen (Seitenangaben beziehen sich auf die Präsentation)


    - seit Mitte Juli 2025 gibt es eine rechtsverbindliche Finanzierungsvereinbarung über 2 Mrd. € (Preisstand Juli 2025), der Bund steuert davon rd. 75% aus GFVG-Mitteln bei, das Land Hessen trägt rd. 25% und einen ganz geringen Anteil trägt die Deutsche Bahn;


    NMS_Baulogistik_air.jpg


    - die Abfuhr des Abraums aus dem Tunnelvortrieb, der Startbaugrube und der Station, insgesamt rd. 705.000 t, erfolgt zu 17% per LKW über die Ostparkstrasse , zu rd. 83% per Bahn; noch während das Logistikgleis für den Bahntransport gebaut wird, fällt 2026 und 2027 Aushub von den Bergeschächten und der Stationsbaugrube an, die per LKW über die Ostparkstraße zur A661 gelangen sollen (das sind rd. 17% des gesamten Aushubs); der Aushub aus dem Tunnelvortrieb ab Anfang 2028 wird per Bahn abgefahren. Dazu wird von der EÜ Hanauer Landstraße ein Logistikgleis angelegt, das auf Bahngelände bis zur BE-Fläche führt (Höhe Ostparkstraße 37); (Seite 17 und 14)


    NMS_Lage_S-Station_Verkehr.jpg


    - die Stationsbaugrube unter dem Danziger Platz wird ab März 2026 abschnittsweise in Deckelbauweise errichtet (Seite 15), die TVM startet östlich des Danziger Platzes und wird, anders als bei der U5 am Güterplatz, durch die dann bereits vollständig ausgehobene Stationsbaugrube gezogen; erst wird der nördliche Tunnel gebaut, dann die Maschine zurückgezogen für den Bau des südlichen Tunnel; es gibt also am Danziger Platz nicht so hoch stehendes Grundwasser mit entsprechendem Auftrieb und Wasserdruck auf den Baugrubenverbau wie am Güterplatz; deshalb kann die TVM durch die offene Stationsbaugrube hindurchgezogen werden.


    NMS_Prinzip_Deckelbauweise.jpg


    - die TVM wird in etwa zwei Jahren von der Baufirma Implenia bestellt werden (Fabrikat ist noch offen, kann Herrenknecht sein, aber auch ein ggf. auch chinesisches Konkurrenzprodukt; das entscheidet Implenia nach technischen auf wirtschaftlichen Kriterien); auch der Hersteller der Tübbings steht noch nicht fest;


    - im Bereich Riederwald wird es keinen „nordmainischen“ LKW-Verkehr über öffentliche Straßen geben (Am Riederbruch, Am Erlenbruch), die Bahn hat sich von der Parallel-Baustelle Riederwaldtunnel völlig entkoppelt und wickelt ihr Bauvorhaben über Baustrassen auf Bahngelände ab;


    NMS_Rodung_DPlatz.jpg

    - am Ende der Vegetationsperiode im Oktober beginnt die Rodung der Bäume auf und um den Danziger Platz (Seite 16), danach beginnen die Rammarbeiten für den Baugrubenverbau des Bergeschachts und der Station.


    - der PFB ist nicht beklagt worden, es hat im PFV auch kaum private Einwendungen gegeben, insgesamt scheint die "Nordmainische" ein "gemochtes Vorhaben" mit hoher Akzeptanz zu sein.

    Alle Grafiken: DBInfraGO

    …da TBM grade auf dieser kurzen Distanz keine Steigungen wie z.B. bergmännische Bauweise umsetzen kann.

    Das weiß ich nicht. Aber die TVM kann alle Steigungen und Radien, die der Fahrweg vorgab. Das begrenzende Element ist die gewünschte oder zulässige und geplante Gradiente der Trasse. Dass also die Trasse nur deshalb so gebaut wurde, wie sie gebaut wurde, weil die TVM anders nicht gekonnt hätte, halte ich für ein Gerücht.

    Kommt ja auch darauf an, ab welchem Zeitpunkt man rechnet. Ab Beantragung des PFV? Ab Erlass des PFB? Ab Beginn der Bauarbeiten? Ab Beginn der Vorplanung? Ab der politischen Entscheidung, ein Vorhaben zu planen/zu bauen? Bei den Vergleichen mit anderen Städten, sollte man wissen, ab welcher Phase man rechnet (von wegen Äpfel mit Birnen vergleichen...).

    Größter einzelner Kostenblock ist doch der Güterplatz da wegen dem TBM-Vortriebsverfahren tiefer gebaut werden musste...


    Die Station Güterplatz liegt nicht so tief, wegen des Bauverfahrens. Woher haste das denn? Die Tiefenlage ergab sich aus den Trassierungsparametern, wie etwa der Tiefenlage des Bestandsbauwerks, der Mindestüberdeckung zwischen Tunnel und unterfahrenen Gebäuden, Kurvenradien (die erzwangen, Gebäude zu unterfahren), Längsneigungen und was noch alles. Du kannst es aber auch alles nachlesen, kein Geheimnis das alles.

    ... und auch für die Elisabeth Linie in London brauchte es eine Kampfmittelsondierung (Von Rotterdam und Amsterdam ganz zu schweigen).


    Ich sprach von Kampfmittelräumung, die kommt nach der Sondierung, sofern man was findet. Wenn die Sonden nichts finden, braucht man auch nicht räumen. Und dann ist ebendie Frage, wonach sie gesucht haben. Wenn feststeht, dass in Amsterdam keine Streubomben abgeworfen wurden, braucht man danach nicht zu suchen.