Beiträge von tunnelklick

    Der Brief der DB wirft die Frage auf, ob die DB Einwendungen gegen die Genehmigungsplanung erhoben hat, die diese im Rahmen des PFB geklärt haben möchte. Sofern die Genehmigungsbehörde diesen Einwendungen stattgeben würde, hätte dies Auswirkungen auf die Ausführungsplanung. Aber ohne abgestimmte Ausführungsplanung keine Bauarbeiten. Daher scheint die DB hier eingriffen zu haben, damit keine Fakten geschaffen werden, die am Ende Auswirkungen auf den Betrieb haben.


    Diese Frage beantwortet jetzt der PFB. Im Abschnitt über die Einwendungen lesen wir, dass DBInfraGO als Träger öffentlicher Belange schon frühzeitig eingebunden worden war, darüber hinaus aber auch noch Einwendungen als Beteiligte erhoben hat; das betraf z.B. die kurzzeitige Sperrung der ICE-Behandlungsanlage oder die Forderung, auf der Sodener Bahn 210-m-Bahnsteige vorzusehen. Thema war wohl auch, ob der Tunnel im Bf Höchst eine Eisenbahnüberführung (Bahnanlage) oder eine Anlage der Straßenbahn nach BOStrab wäre. Der PFB sagt, letzteres sei der Fall. Der Konflikt im Frühjahr über die Einstellung von Vorabmaßnahmen hatte mit diesem Bauwerk und (nur) mit dieser Frage zu tun.

    Klar, taucht dann bestimmt irgendwann im PFB auf. Nur, bloß, Diskussion ins Leere gelaufen.


    LG
    F-ZZ


    Sie PFB ab S. 456.


    Darin unschwer auszumachen auch die Einwendung des Herrn Speck (Nr. 25 ab S. 475 ff), interessant auch, das DBInfraGo nicht nur als Träger öffentlicher Belange beteiligt wurde, sondern auch als Einwender (Nr. 2 S. 457).


    Ich kann irgendwie nicht nachvollziehen, lieber F-ZZ , dass die Einwender abgebügelt wurden. Aber ein Erörterungstermin dient nicht der allgemeinen verkehrspolitischen Diskussion, sondern der Erörterung der Einwendungen, die im PFB alle, ausnahmslos alle, behandelt werden.

    Der VCD-Vorschlag negiert die Vilbeler Haltung zu einer Straßenbahn in Vilbel, er wärmt eine Diskussion auf, die den Vorschlag vermutlich schon im Ansatz zerredet. Außerdem finde ich es keine gute Idee, einen öpnv-mäßig schlecht erschlossenen Stadtteil mit rd. 18.000 Einwohnern - dann sicherlich auf Dauer - abzuhängen. Die Kernstadt von Bad Vilbel hat auch ungefähr 18.000 EW.

    Hatte man nicht erst unlängst am Beispiel Hohemark–Feldberg–Schmitten per Studie herausgefunden, dass eine Seilbahn als Pendler-ÖPNV eben nicht geeignet ist?

    Die Machbarkeitsstudie zur Taunusseilbahn hatte nicht erbracht, dass eine Seilbahn als Pendler-ÖPNV nicht geeignet ist (im Sinne von generell nicht geeignet ist), sondern nur, dass sie auf der untersuchten Relation Hohemark <> Schmitten im Prinzip geeignet ist, aber gegenüber der Busanbindung keine Vorteile, insbesondere keine Zeitvorteile und keinen verkehrlichen Mehrwert bringt, die eine solche Investition rechtfertigen könnten.

    Für eine andere Relation mag das Ergebnis einer Untersuchung aber völlig anders aussehen, kommt halt drauf an...

    Die im Startbeitrag genannte Ausführungsfrist 30.6.2024 ist rum, ob diese Ausschreibung zu einer Vergabe geführt hat oder nicht, wissen wir natürlich nicht. Man kann es aber bezweifeln, denn heute wurde praktisch dieselbe Leistung nochmals ausgeschrieben, mit geringfügig abweichender Aufgabenbeschreibung. Unklar ist mir, ob dies auf ein ggf. schon geliefertes Ergebnis aufbaut oder wirklich eine Wiederholung der Ausschreibug ist.


    Zitat

    Diese Ausschreibung zielt darauf ab, die Anforderungen der Frankfurter Fahrgäste an den Fahrgastraum (Innenraum) eines neuen Stadtbahnfahrzeuges (U-Bahn) zu identifizieren, zu verifizieren und zu priorisieren. Im Fokus der Kundenanalyse stehen vor allem die kundenrelevanten Aspekte (Gestaltung des Innenraums, Beleuchtung/Atmosphäre/Akustik, Komfort/Sitzanordnung, Fahrgastinformation, Fahrrad- und Gepäckablage, etc.). Die gesammelten Erkenntnisse sollen als Grundlage für eine anschließende Entwicklung eines Designkonzepts dienen. Im Zuge des Ausschreibungsprozesses sind Zeiträume für eine Präsentation zum Angebot am 26. oder 27.08.2024 durch den Bieter freizuhalten. Das vom Bieter angebotene Leistungskonzept ist auf maximal 15 Seiten (Schriftgröße 12) zusammenzufassen. Nicht in der Seitenbegrenzung inbegriffen sind Referenzangaben, Darstellung des Projektteams und der Projektorganisation und des Zeitplans. Die Durchführung der Leistung des AP 1 findet in der Zeit vom 01.10.2024 bis 31.03.2025 statt.

    Q

    DB InfraGO wird den Rüdesheimer Bahnhof/Haltepunkt verlegen und die alten Bahnhofsgebäude und -anlagen zurückbauen. Das PFV ist eingeleitet, die Pläne liegen offen.



    Die Planunterlagen gibts hier: klick

    Ich weiß nicht, ob das hier der passende Platz ist, aber ich wage mal einen Blick zurück: der PFB Nr. 1 für die A-Strecke von der Humser Str. - bis zum Volksbildungsheim am Eschenheimer Turm umfasst 2 Blatt Papier, keine Anlagen. Der Erläuterungsbericht umfasst sechs Seiten, sechs Lagepläne, 1 Plan Tunnelquerschnitt, keine Anlagen in Gestalt von Gutachten usw.. (ich habe ihn selbst gesehen und bin fast vom Glauben abgefallen...)


    Zum Vergleich: der PFB Nr. 78 für die U5 (Pl.d.R - Europaviertel) umfasst 178 Seiten, wovon über 10 Seiten Inhaltsverzeichnis und Abkürzungsverzeichnis sind und stellt Pläne im Umfang von 12 Ordnern fest. Der Erläuterungsbericht umfasst über 220 Seiten. Je größer das Vorhaben, desto umfangreicher das Material, der Ausbaubeschluss für den Frankfurter Flughafen von 2006 umfasst über 4.000 Seiten und Pläne in entsprechendem Umfang fest (60? 80? 100? Leitzordner).


    Zwischen PFB Nr. 1 und Nr. 78 liegen rd. 50 Jahre, in denen natürlich allerhand passiert ist. Der Hauptgrund für die Dehnung der Verfahren sind die Anforderungen, die an das Verfahren im allgmeinen gestellt werden. Mit der gesetzlichen Verankerung des Umweltschutzes ab Mitte der 1970er Jahre, mit jedem Schaden, der eingetreten ist, ging sozusagen einher die Einführung des Vorsorgeprinzips (= Vermeidung von Risiken und Gefahren). Bei großen planfestzustellenden Bauvorhaben (betr. Fernstraßen, Wasserstraßen, Eisenbahnen, Straßenbahnen, Kraftwerke aller Art, bestimmte Industrieanlagen u.v.m.) musste überlegt werden, welche Auswirkungen sie auf die gesetzlich geschützten Rechtsgüter haben (Boden, Wasser, Luft, Flora, Fauna, Mensch...) , es mussten zunehmend Risiken ermittelt und abgewogen werden (bestimmte Bauverfahren, verwendete Materialien, technisches Regelwerk zu Elektro, Brandschutz, Bau- und Betrieb der Anlagen,...); all das muss verschriftlicht werden und nachprüfbar sein. Abwägungsfehler hat die Rechtsprechung sanktioniert. Untersucht man die einzelnen gesetzlichen Regelungen, ist jede einzelne für sich grundvernünftig und nachvollziehbar, aber in der Summe erweisen sie sich als so erdrückend, dass man geneigt ist, sie abzuschütteln zu wollen.


    Beispiel: der A-Tunnel wurde im Trockenen gebaut, d.h. es wurde auf voller Länge Grundwasser bis auf eine Tiefe von Unterkante Baugrube abgesenkt. In einem Korridor von bis zu ca. 200 m beiderseits der Tunnelachse und auf einer Lä#nge von über 2 km ist es zu massiven Setzungen und Trockungsschäden gekommen. Der Grundwasserspiegel hat sich im Lauf der Jahr zwar wieder normalisiert, aber die Schäden an Gebäuden und Vegetation waren groß. Das Thema hat bei Planung und Bau des A_Tunnels kein Rolle gespielt, aber auch gar keine. Heute ginge das gar nicht, wegen des stark verschärften Wasserrechts ("Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen".


    Ein weiterer Grund ist die Öffentlichkeit, die sich damals nicht in dem Maße in das eingemischt hat, was die Verwaltung tat. Heute wird alles hinterfragt, alles ist transparent, jeder fühlt sich berufen "beizutragen", die Verwaltung wird angefeindet, muss sich erklären und rechtfertigen; die ausufernden Verfahren dienen in viel größerem Maße der rechtlichen Absicherung, als das früher der Fall war.


    Vor diesem Hintergrund verlangen die Genehmigungsbehörden ein Übermass an Unterlagen für selbst völlig unwichtige und unproblematische Dinge. Im Moment beginnt das Pendel ein bißchen zurückzuschwingen, bestimmte Maßnahmen sind nicht mehr planfeststellungsbedürftig, Verfahren werden gestrafft, der Rechtsschutz verkürzt, der Fachkräftemangel zwingt zu neuen Überlegungen. Aber klar ist, zu den Verhältnissen in der 1960er Jahren kehren wir nicht zurück.

    Die Genehmigungsplanung ist weniger als eine Entwurfsplanung; das RP prüft nicht Statik, Bewehrung, Gründungstiefe, Längsneigung von Entwässerungsrohren usw. das alles sind Fragen der Bauausführung und Teil der Werkplanung; früher wurde das noch nicht einmal vom Vorhabenträger erarbeitet, sondern den ausführenden Baufirmen überlassen; heute wird es vom Vorhabenträger weitgehend geplant, um die erforderlichen Mengen und Massen für eine Ausschreibung der Arbeiten ermitteln zu können.


    Was die Endstelle angeht, sind betriebliche Änderungen wohl einem anderen Bauablauf (z.B. Zufahrten zur Baustelle, Tiefe von Baugruben, Rückverankerungen usw. geschuldet.

    Es ist an diesem Objekt und am Bf Höchst ausführlich erläutert worden, dass die RTW mit ihren Vorhaben keinerlei Einbußen bei der Kapazität der bestehenden Bahninfrastruktur verursachen darf. Bei allen RTW-Planungen sei dem EBA der Nachweis zu erbringen gewesen, dass die bestehenden Kapazitäten nicht beeinträchtigt werden (z.B. durch Verkürzung von Abstellgleisen). Für die Einfädelung der SL 11 in den Bf Höchst konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden; als das feststand, ist die Straßenbahnplanung beendet worden. Künftige Überlegungen zur SL 11 können also nur außerhalb der Bahnanlagen angestellt werden.


    Interessant vielleicht noch: für die rd. 800 m EBO-Neubaustrecke zwischen Isenburger Schneise und Bf Neu-Isenburg ist die RTW als Eisenbahninfrastruktur unternehmen nach EBO registriert; die RTW baut zwar noch mehr Infrastruktur, aber nur in BOStrab-Bereichen. Im EBO-Bereich legt sie nur Hand an bestehende EBO-Infrastruktur von DB-Netz (kleine Kuriosität am Rande).

    Er hat zum Thema Fahrzeuge auch noch einen Schlenker zur Frage des Zugsicherungssystems (heißt das so?) gemacht. Die RTW-Fahrzeuge sollen mit irgendeinem Digital Control System ausgestattet werden und die RTW-Strecken werden nicht mit herkömmlichen Signalen bestückt. Auf den Einwand aus dem Publikum, dass die von der RTW mitbenutzten Bahnstrecken dafür gar nicht ausgerüstet seien, beantwortete er dahin, dass die RTW natürlich ihre Fahrzeuge entsprechend so ausrüsten müsse, dass sie auch unter "herkömmlicher" Zusicherung fahren könnten.


    Er hat dazu auch eine Folie gezeigt mit dem, unfachlich ausgedrückt: ETCS-Display im Cockpit. An dieser Stelle wurde ein bißchen gefachsimpelt, da müsste jemand anderes vielleicht was zu schreiben. Aber Herr Amann hat der HSF seine Folien überlassen und vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, diese Folie hier einzustellen.

    Zum Thema RTW-Fahrzeuge hatte ich an anderer Stelle berichtet, was der RTW-GF Horst Amann auf der Info-Veranstaltung der HFS am 16.7.2024 zum Themas Fahrzeuge berichtet hatte. Ich kopiere das mal hierher in den richtigen Strang.


    Auf Fragen aus dem Publikum zum Stand der Fahrzeugbeschaffung, vor allem im Zusammenhang mit der Theamtik des barrierefreien Zugangs hat sich Amann dahin geäußert, dass die FAHMA, die "Fahrzeug-Tochter" des RMV in oder kurz vor einem Verhandlungsverfahren steht für die Bestellung von 25 Einheiten á 50 m Länge. Angestrebt wird ein Bereitstellungsvertrag, der nicht nur Bau und Lieferung der Fahrzeuge, sondern auch den Erhalt von deren Verfügbarkeit über 30 Jahre beinhaltet. Daraus folgt, dass das zu beauftragende Unternehmen auch für die Wartung zuständig sein wird und deshalb die Frage, inwieweit die VGF-Zentralbahnwerkstatt an der Heerstraße dafür herzurichten ist, keine Frage an die RTW wäre. Das müsste das beauftragte Unternehmen klären, ob es zur Erfüllung seiner gegenüber der RTW GmbH eingegangenen Bereitstellungsverpflichtung die StZW braucht oder sich anderweitig behilft, dem könne die RTW nicht vorgreifen. Ob die StZW für die RTW eine Rolle spielen wird, ließe sich derzeit nicht sagen.


    Es zeichnet sich ab, dass die Problematik unterschiedlicher Bahnsteighöhen (96, 80, 76 cm) sozusagen fahrzeugintern gelöst wird, indem der Wagenkasten unterschiedliche Bodenhöhen hat, d.h. man steigt an einer Tür barrierefrei ein und an einer anderen barrierefrei aus; die Höhendifferenz innerhalb des Fahrzeugs wird dann über schräge Ebenen zwischen den jeweiligen Türbereichen kompensiert. Das wird zur Folge haben, dass die Bewegungsflächen zwischen den betroffenen Türbereichen weniger Sitzplätze aufweisen wird; überhaupt sollen die RTW-Fahrzeuge besonders viele Stehplätze haben.

    Zum NWZ hat er nur angedeutet, dass sie alles prüfen/geprüft haben, interne Einbindung, externe Lage, Einbindung in den A-Tunnel, ohne Einbindung in den A-Tunnel, mit Durchbindung zur Abstellanlage Römerstadt/Ginnheim, ohne solche Durchbindung, er hat aber keine Präferenz durchblicken lassen im Hinblick auf die offene Beschlusslage der Stadt hinsichtlich der ÖPNV-Erschließung des neuen Stadtteils der Quartiere; davon hänge alles ab und das wolle/müsse die Stadt in diesem Jahr noch entscheiden, sonst müsse die RTW ohne U7 weiterdenken.

    RTW-Fahrzeuge

    Auf Fragen aus dem Publikum zum Stand der Fahrzeugbeschaffung, vor allem im Zusammenhang mit der Theamtik des barrierefreien Zugangs hat sich Amann dahin geäußert, dass die FAHMA, die "Fahrzeug-Tochter" des RMV in oder kurz vor einem Verhandlungsverfahren steht für die Bestellung von 25 Einheiten á 50 m Länge. Angestrebt wird ein Bereitstellungsvertrag, der nicht nur Bau und Lieferung der Fahrzeuge, sondern auch den Erhalt von deren Verfügbarkeit über 30 Jahre beinhaltet. Daraus folgt, dass das zu beauftragende Unternehmen auch für die Wartung zuständig sein wird und deshalb die Frage, inwieweit die VGF-Zentralbahnwerkstatt an der Heerstraße dafür herzurichten ist, keine Frage an die RTW wäre. Das müsste das beauftragte Unternehmen klären, ob es zur Erfüllung seiner gegenüber der RTW GmbH eingegangenen Bereitstellungsverpflichtung die StZW braucht oder sich anderweitig behilft, dem könne die RTW nicht vorgreifen. Ob die StZW für die RTW eine Rolle spielen wird, ließe sich derzeit nicht sagen.


    Es zeichnet sich ab, dass die Problematik unterschiedlicher Bahnsteighöhen (96, 80, 76 cm) sozusagen fahrzeugintern gelöst wird, indem der Wagenkasten unterschiedliche Bodenhöhen hat, d.h. man steigt an einer Tür barrierefrei ein und an einer anderen barrierefrei aus; die Höhendifferenz innerhalb des Fahrzeugs wird dann über schräge Ebenen zwischen den jeweiligen Türbereichen kompensiert. Das wird zur Folge haben, dass die Bewegungsflächen zwischen den betroffenen Türbereichen weniger Sitzplätze aufweisen wird; überhaupt sollen die RTW-Fahrzeuge besonders viele Stehplätze haben.

    zu 7.) Neu-Isenburg: das Problem besteht darin, dass die Isenburger zwar die RTW unbedingt wollen (anders als die SL17), aber zugleich eine Straßenplanung verfolgen, die zusammen mit der RTW nicht geht. Die Kunst besteht darin, den Isenburger Mandantsträgern zu vermitteln, dass sie nicht beides haben können, die RTW aber keine Kompromisse machen kann, das Regelwerk ist dagegen. Da auch in N-I , wie in Praunheim, den Zuschussgebern der Fortgang berichtet werden muss, baut sich Druck auf, der auch dazu führen könnte, dass die RTW mit einer provisorischen Endstelle im Bereich ehem. Güterbf. in Betrieb gehen müsste. Der Stich nach N-I ist betrieblich notwendig zum Wenden der Züge.

    Es wird nun versucht die Sperrung für andere Arbeiten an der Sodener Strecke zu nutzen um den Zeitverlust zu kompensieren.
    So hatte es Her Amann erläutert.


    Ja, und zwar wird die Sodener Strecke als Logistikgleis für den Bf Höchst genutzt, irgendwo im bereich Sossenheim soll es eine große Baustelleneinrichtungsfläche geben für Material und Fahrzeuge, eine Aufgleisungstelle wird gebaut, so dass Material über die Schiene mit 2-Wege-Fahrzeugen und Bauzügen befahren werden kann, denn im Bereich Bf Höchst gibt es dafür keine Flächen; die Sperrung der Sodener Bahn wird also genutzt, dies vorzuziehen, obwohl es aktuell noch nicht benötigt wird.

    Zum Stand der Dinge - Fortsetzung

    8. Thema war auch die Verlängerung nach Langen und die Situation in Buchschlag. Die Verlängerung nach Langen beurteilt Amann als sehr schwierig, sie sei technisch, machbar, aber nur um den Preis schlechter Betriebsstabilität auf den Bestandsstrecken; es klang an, dass die Bahn in ihrem Bereich keine Beeinträchtigungen ihrer Trassenakzeptieren akzeptieren würde, also kein Kompromisse, weshalb Amann eigentlich den Langenern erklären muss, dass es nicht geht.


    9. Thema waren auch die Fahrzeuge und der Stand des Beschaffungsvorgangs; damit zusammen hängt die Frage, ob Wartung und Instandshaltung in der StZW stattfinden kann; dazu kann vielleicht K-Wagen was schreiben, er hatte das gefragt.