Momentan gilt beim Bund "Erhalt vor Neubau".
Gilt nur für Projekte des Bundesverkehrswegeplans. Die Stadtbahnverlängerung ist ein Projekt des GVFG. Anderer Geldtopf. Du vergleichst Marmelade mit Honig.
Und das eine NKU Berechnung beim Bund als größten Geldmittelgeber des GVFG sehr kritisch überprüft wird, ergibt sich von selber und ist gelebte Praxis. Das erledigen die Haushaltsexperten des Bundestages höchstselbst. Mach Dir keine Hoffnungen, dass im Rahmen der Überprüfung der NKF unter 1,0 fällt.
Nur mal zwei Beispiele, was baeuchle zu Recht mit Missinformation meint.