^ ^ ^ Genau: Baurecht durch Gesetz. Hat den Vorteil dass der Gesetzgeber gleich die Finanzierung mit regeln muss und dass nicht jeder gegen ein Gesetz klagen kann. Hier würde sich das empfehlen, weil es kaum Betroffenheiten privater Rechte geben dürfte.
Nicht nur hier würde sich das empfehlen.
Allgemein kann man sagen. Eine breit aufgestellte Arbeitsgruppe beim Bundesverkehrsministerium (Bahn, EVU, Gremium zum Deutschlandtakt) wird im 2. Halbjahr 2022 eine Prioritätenliste der dringlichsten Ausbau-/Neubaumaßnahmen erstellen, sowie die daraus resultierenden Anforderungen an die Genehmigungsbeschleunigung zur schnellen Erlangung des Baurechts für diese dringlichsten Projekte (vgl. Koalitionsvertrag).
Im Bundeskanzleramt setzt parallel eine Arbeitsgruppe diese Anforderungen in einen Gesetzentwurf zur schnellen Erlangung des Baurechts um, damit dieser zeitnah in den Bundestag eingebracht werden kann. In 6 bis 9 Monaten werden wir schlauer sein.
Etliche Projekte aus dem BVWP/Deutschlandtakt werden ja dringlichst benötigt um die teils sehr gravierenden Engpässe im Netz zu beseitigen (man denke z.B. an Hanau-Fulda, Frankfurt-Mannheim, Hannover-Hamburg, die Knotenpunktprojekte, RRX in der Rhein-Ruhr-Region). Der Nutzen für den Deutschlandtakt kommt ja da noch dazu um das verkehrliche Ziel aus diesem zu erreichen. Lichterloh brennt es bei der Engpassbeseitigung.
Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis und den Umfang dieses "Maßnahmenpakets".
Und Baurecht durch Gesetz bedeutet übrigens das gegen ein solches Gesetz nur vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden kann, nicht vor einem Verwaltungsgericht.