Die Ablehnung, sofern ich mich recht erinnere und leider ist jetzt eine Bezahlschranke aktiv, wird so argumentiert, dass geplante Fahren auf der SFS mit 300 km/h den Bau unnötig verteuern und diese Mehrausgabe nur einer Minderheit der Schinenkunden zu gute kommt. Niedrigere Reisegeschwindigkeit bedeutet eine anderer Art des Ausbauens und in der Folge andere Streckenverläufe.
Alles in allem tönt es für mich nach einem fragwürdigen Kompromiss.
Das BGH-Urteil wird noch zu vielen fragwürdigen Umorientierungen bei den politischen Entscheidungen hinsichtlich Investitionen in nähere und mittlere Zukunft führen.
Ob der FernbahnTunnel davon profitiert wird sich noch zeigen
müssen. 🤔