Fahrgastrechte: besserer Schutz für Busfahrgäste in der EU

  • Wie die Europäische Union heute auf ihrer EU Website berichtet, treten heute die EU-weiten Fahrgastrechte für Busreisende in Kraft.


    Bei Verspätungen um mehr als zwei Stunden, Überbuchung und Annullierung muss von nun der volle Fahrpreis erstattet werden, allerdings nur bei Fahrten von mehr als 250 km.


    Dazu kommt eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent, wenn das Busunternehmen kein Anbot zur Weiterreise unterbreitet.
    Verzögert sich die Abfahrt bei Fahrten von über drei Stunden um neunzig Minuten, muss das Unternehmen Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen sowie erforderlichenfalls eine Unterbringung anbieten.



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