Beiträge von Streckentrenner

    Wir hatten Mitte 2020 im hessischen Ried auch schon über Innovationskonzepte im ÖPNV nachgedacht, und nachdem der Mannschaftsbus des FC Barcelona einige Tage bei uns abgestellt wurde, der über eine 2 + 1 Bestuhlung verfügt, konnten wir unseren Chef Gott sei Dank davon überzeugen, diese sinnfreie Konzeption nicht bei uns einzuführen...

    Natürlich haben auch wir uns Gedanken gemacht und eigenständig ein Fahrzeug mit Strandkorbbestuhlung ausgestattet, aber seht selbst:

    (ich weiß gar nicht, ob ich dieses hier schon gezeigt habe, und Achtung:

    Dieser Beitrag dient einzig zur Erheiterung 😉)





    LG Streckentrenner

    Jetzt müsste der nur noch mal öfter hier bei Frankfurt im SEV-Einsatz, so schick er jetzt ausschaut.

    ...das wäre mal was, ja... 😊

    Ich möchte das nicht grundsätzlich ausschließen, halte es aber eher für unwahrscheinlich...

    Der von uns aus geografisch gesehen nördlichste SEV war bis bzw in Darmstadt, weil, wenn, dann fahren wir ausschließlich DB Ersatzleistungen,dort auch mehr oder weniger als "Feuerwehr", öfter also im hessischen Ried, Bergstrasse bis nach Heidelberg, Mannheim, Worms in die Pfalz bis nach Kaiserslautern...

    Auf der Strecke Bad Dürkheim - Freinsheim sind wir zZt. mit einem Solofahrzeug schon ein paar Monate im Einsatz, wird wohl auch noch eine Zeit lang so bleiben.

    LG Streckentrenner

    Ganz ehrlich:

    Er soll funktionieren, keinen Preis gewinnen...

    Ich weiß es nicht, heute stand er in der Werkstatt auf der Grube, noch ohne Kennzeichen, aber das sind Details, auf die bei uns weniger Wert gelegt wird, obwohl es "nur" Aufklebeber sind, die ratz-fatz entfernt werden könnten, aber das ist nicht elementar...

    Unser weißer HP - M 2024 (ex Regensburg) trägt heute noch seine roten "ICE-Streifen", der blaue HP - M 2086 (ex DB Stuttgart) der seinerzeit als "roter" Schulbus in Bad Vilbel war, hat heute noch nach seiner blau Färbung seine roten Klimakästen (ich durfte ihn als erster nach seiner Umlackierung in blau als SEV Weinheim-Mannheim-Heidelberg fahren).

    Vielleicht bin ich zu emotional angehaucht, aber ich finde es irgendwo sogar "nett", wenn dezente Spuren aus seiner früheren Bestimmung sichtbar bleiben, das war auch bei HP - M 2032 so, ex "WUPSI", leider mittlerweile verschrottet...

    Wagen 66 ist zurück in Hessen, via Zwischenhändler aus Hamburg gelangte er zu uns. Er stand heute schon in frischem Blau auf unserem Betriebshof, der Fahrer, für den er beschafft wurde, meinte, wahrscheinlich bekommt er HP - M 2049 (das natürlich unter Vorbehalt, unsere Gelenkbusse haben im Regelfall feste Fahrer)

    Hier ein paar eilige Impressionen mit dem Handy aus der Hüfte geschossen von heute morgen, 6 Uhr:

    (sry für die Qualität, aber die Nacht war nach dem Sieg der Löwen in Leipzig gestern Abend lang, auch wenn die Autobahn frei war... 😉)







    MfG Streckentrenner

    ...man benötigt hierfür zusätzlich zum "Busschein" noch das Kapitänspatent, daran wird es dann wohl scheitern, weil, hier zu Lande schon gescheites Personal "nur" mit einem "Busschein" zu finden, ist für bundesweit die meisten Unternehmen mehr als nur eine Herausforderung...

    Wenn vom Klimawandel begünstigte Extremwetterlagen und maroder Zustand der Frankfurter Kanalisation (Bericht in der FR vor einigen Tagen) sich so weiterentwickeln, könnte von zu Fall auch ein SEV-S die günstigste Lösung sein. :PIn diesem Fall sehe ich aber auch in entsprechender Konsequenz "Wassertaxis" als die zielführendere Lösung ein als größere Schiffe.


    Mit einem "Aqua-Bus" wie dem vor einigen Jahren von mir in Dublin fotografierten Fahrzeug hätten wir natürlich auch für solche möglichen Lagen die nötige Flexibilität, da das Fahrzeug auch eine längere SEV-Route wahlweise zu Lande und zu Wasser zurücklegen kann. ^^


    aqua-businnenstadt120tcjs6.jpg

    OT on:


    ...ähnliche Objekte mit etwas größerer Kapazität sind übrigens in Budapest im regulären Einsatz...

    Ich weiß, falscher Thread, aber vllt geht es ja gar nicht um einen Verkauf der R, sondern um einen groß angelegten Naturalientausch, um im Entscheidungsfall einen zügigereren und flexibleren SEV....

    (ich warte mal auf den Einwand der Barrierefreiheit... 😈😜)


    OT off....

    ...lange Rede, kurzer Sinn:

    Auch ich hole ab und an "Gäste" direkt am Flugzeug ab, obwohl ich keinen "Vorfeldschein" besitze, zBsp. Fußball-Nationalmannschaften, das geschieht im Regelfall über das GAT am Tor 31, nächste Woche ereilt mich wieder so ein Schicksal, allerdings am Flughafen Düsseldorf mit dem "Team Lettland"... Natürlich mit Auflagen, wie zBsp. unbedingt den "Follow me" Fahrzeugen zu folgen usw. ...

    (kleine Anekdote vom Oktober letzten Jahres, am Flughafen Köln/Bonn, Team Türkei:

    Der "Follow me" fuhr direkt unter dem Flügel durch, bei dem ich mit absolut keine Chance gehabt hätte, also bin ich, nach menschlichem Verstand, mit 3,90 m Höhe, logischerweise außenrum, was mir zunächst einen ordentlichen Anschiß einbrachte, welcher mit einem kurzen Kommentar

    "...hier ist ein Schlüssel, da ist ein Bus, mach deinen Sch... selber..." das Kompetenzengerangel kurzerhand aus dem Weg geräumt hat..., gut, wo viele Menschen arbeiten...aber lassen wir das...macht euch mal locker... 😁)


    Die Regierung hat aus purem Idealismus heraus verfügt, bedenkt bitte, wir befinden uns immer noch in einer Ausnahmesituation, die Reiseunternehmen darin zu unterstützen, Umsatz zu generieren, vorhandenes Kapital einzusetzen, sprich:

    Reisebusfahrer auf Kurzarbeit, Busse, die da stehen und nichts nutzen, also, ab auf den Schulverkehr...

    (ich persönlich hielt nichts davon, und jeder "Reisebusfahrer" wird mir beipflichten) das die daraus resultierenden Kollerteralschäden nicht den Einsatz solcher decken...

    Aber gut, das war wohl der Grundgedanke, diese Unternehmen zu unterstützen...

    @OWE, sorry, aber Fahrradmitnahme, Niederflurigkeit oder Rollstuhlmitnahme etc. sind im "Schülerverstärkerverkehr" absolut sekundär. ☝️😁

    😉


    Ich glaube nicht, daß in dieser Situation auch nur ansatzweise irgendwer an 20 oder 30 nutzlos rumstehende Citaros, wie auch immer sie ausgestattet sind, am Flughafen gedacht hat...

    Und ich denke, auch die Fraport, oder wem auch immer diese Fahrzeuge gehören, hatten zu dieser Zeit andere Sorgen, als "wie können wie diese Fahrzeuge gewinnbringend einsetzen".

    Ich wage sogar zu behaupten, daß man froh war, daß man nicht darauf zurückgreifen wollte...

    main1a:


    Das Fahrzeug ist ausser Betrieb gesetzt, heißt, nicht endgültig abgemeldet ähnlich oder analog den Saisonkennzeichen. Die Plaketten bleiben am Kennzeichen, dieses wiederum am Fahrzeug bzw. beim Halter. Somit war die Fahrt nach Bensheim mit seinen normalen Kennzeichen möglich, da diese ja nicht entstempelt sind.

    Es darf eben nur nicht "normal" im öffentlichen Raum benutzt/betrieben werden. Fahrten, die zur Aufrechterhaltung unabdingbar sind, sind versicherungstechnisch abgedeckt (ob das bei Saisonkennzeichen auch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis). Probe-, Überführungs- oder sonstige Fahrten außerhalb unseres Betriebshofgeländes sind nicht zulässig, hierzu muss es entweder wieder angemeldet werden (es reicht eine Benachrichtigung an Versicherung und Zulassungsstelle, diese kann auch temporär für einen gewissen Zeitraum erfolgen), oder mit roten bzw Überführungskennzeichen versehen werden.

    Letztere Beiden sind nicht zulässig für reguläre Fahrten, dafür muss es "richtig" angemeldet sein, zBsp. erinnere ich an die Demonstrationsfahrten von Bus- Reiseunternehmen nach Berlin, Heidelberg, Wiesbaden usw letztes Jahr

    (von denen ich persönlich nicht wirklich begeistert war oder sie befürwortet habe, aber das ist meine eigene Meinung),

    auch hierzu mussten die Fahrzeuge "richtig" angemeldet sein.


    Omnibusse (das ist jetzt die Kurzform, ich weiß, es gibt Außnahmen wenn sie Fabrikneu sind) haben eine TÜV-Frist von 12 Monaten, darüber hinaus sind sie alle 3 Monate einer SonderPrüfung zu unterziehen, man nennt sie auch den "kleinen TÜV", der sich aber vom regulären TÜV nicht wirklich viel unterscheidet. Nutzfahrzeuge haben deswegen am Heck neben dem Kennzeichen auch die "SP-Plakette" .

    Wenn du bei dem 2. Bild schaust, erkennst du sie bei dem" schwarzen" links neben dem Kennzeichenhalter, bei dem "silbernen" siehst du sie auf der Motorklappe links oben.

    Trotz Kennzeichen können die Busse abgemeldet sein denn endscheidend ist das Siegel. Ist das zerkratzt dann ist’s abgemeldet. Die Frage ist was an KFZ-Steuer gespart wird, denn die An- und Abmeldung kostet ja auch.


    ...ein Großteil unserer Reisebus-Flotte ist "ausser Betrieb" gesetzt, zBsp. auch "mein" 2580, dh., die Fahrzeuge behalten ihre Kennzeichen einschl. TÜV & Zulassungsplaketten, dürfen aber nicht im öffentlichen Raum abgestellt oder gefahren werden, Ausnahme Werkstattfahrten zur Fristwahrung, zBsp. 57b (Tacho), TÜV & SP werden bei uns auf dem Betriebshof durchgeführt.

    Bei einer Abmeldung/Ausserbetriebsetzung laufen die Fristen weiter und ggf auch ab, wenn man diesen nicht nachkommt. Dies gilt für Maschinen, Fahrzeuge, Fahrgeschäfte (Karussell) etc. gleichermaßen.

    Ein Beispiel:

    Ich melde meinen PKW ab, er hat noch "6 Monate TÜV", wenn ich ihn nach 7 Monaten wieder zulassen möchte, ist der TÜV abgelaufen...

    Die 01 118 von der historischen Eisenbahn ist ja auch "mit Frist" ausser Betrieb genommen worden, diese ja dann erst abgelaufen (ist?) keine Ahnung jetzt genau, wann...

    Schausteller bauen auf Festplätzen während Corona ihre Fahrgeschäfte auf, wenn sie anderweitig keine Möglichkeit haben, nur, damit eben diese Fristen gewahrt werden...


    Ich habe "meinen" 2580 nach seiner letzten Katalogreise am 25.10.2020 in die Halle gefahren, am 13.06. habe ich mit ihm wieder die erste Fahrt ( 9 Tage Usedom, jubel), nach fast 8 Monaten, dennoch habe ich strikt darauf geachtet, daß er alle 3 Monate seine SP bekommt, nur zur Tachoprüfung im April dürfte er mal von Biblis nach Bensheim ausreiten...


    Hier am 20.11.2020, wir haben den Hundertschaften der Polizei, die auch unseren Betriebshof beschützten, wegen angekündigten Großdemos bezüglich der Castoren-Ankunft, Kaffee spendiert und ihnen Toilettenmöglichkeiten geboten...


    img-20210529-wa0008w3j8n.jpg


    3 Tage später habe ich sicherheitshalber die Kennzeichen entfernt, nicht das doch irgend ein Trollo meint, "äh, ein Bus, den kann man ja nehmen..."

    Links daneben der 1880 meines Kollegen Peter, die hab ich gleich mit entfernt

    (auch hier wurde sich um die Fristwahrung gekümmert), links daneben noch das Heck von 2780 zu sehen (ein MAN), dieser wurde nicht außer Betrieb gesetzt wegen Profisport, aktuell ist er gerade mit seinem Zwillingsbruder 2880 bei Innsbruck, als Mannschaftsbus der dänischen Fußball-Nationalmannschaft, die am Mittwoch ja dort gegen die Deutschen spielen...


    img-20210529-wa0007whjbf.jpg

    In der als Quelle verlinkten Anfrage der OBR (1. Zitat) ist ein Bildchen zu sehen.

    In der schwedischen Stadt Malmö sind solche Fahrzeuge im Einsatz, einfach mal in der google-Suchleiste "Bus Malmö" eingeben, auf "Bilder" klicken...

    Ich vermute auch, dass man eine Bimmelbahn nicht im ÖPNV einsetzten darf

    Auf der größten deutschen Insel (nach Mallorca) sind sogenannte "Tschu-Tschu" Bahnen im regulären Linieneinsatz, zBsp. die Binzer Bäderbahn, oder die Selliner Bäderbahn (Sellin - Sellin, Sellin - Baabe)

    ...vor allem hinsichtlich möglicher Hotel-Übernachtungen, erscheint derzeit eine Besichtigungsreise nach Neumünster etwas schwierig. Ich gebe zu, man kann es aber in einem Tag hin und zurück schaffen. Nur allerdings, eben genau wie der Kontaktbeschränkungen, höchstens in Zweierteams und nicht gemeinschaftlich.

    Das wäre eine Sekundärherausforderung, Hotelübernachtungen sind nach wie vor möglich, Ü/F auf jeden Fall, sofern sie nicht touristischer Natur sind, ein gesonderter Nachweis ist m.E. nicht erforderlich, ich war letzte Woche noch mit einem Reisebus und Gruppe mehrere Tage in Deutschland unterwegs (nicht touristisch), werde am Mittwoch eine geschlossene Gruppe nach Stuttgart zum Flughafen bringen. Auch ist ja eine Zusammenkunft mehrerer Personen aus verschiedenen Haushalten unter Einhaltung der Abstandsregeln & Mund-/Nasenbedeckung zu geschäftlichen Zwecken nicht untersagt.