Schema Krbw für RTS oder RTO zum Regionalbahnhof
Planer der RTW hatten eine Planungsvariante entwickelt, die immerhin sowohl der RTW als auch einer RTS (oder heute RE 59) zum Regionalbahnhof genutzt hätte (Güterverkehr "natürlich" nicht betrachtet). RTW hat sich aber für die Variante 2 entschieden, die erheblich Weiterentwicklungen im Sinne der verkehrlichen Ziele des BVWP 2030 erschweren wird, die weit vor Planfeststellungsbeschluss des RP Darmstadt bekannt waren.
Mein Eindruck ist, dass man seitens der RTW an einem gewissen Punkt aufgegeben hat, andere Strecken und Ideen zu berücksichtigen, so auch bei der SL 11 in Höchst. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass man in Deutschland in diesen Jahren keine verlässlichen Zusagen erhält, die nicht durch einen Rechtsakt gestützt sind:
Es kann niemand Zusagen machen, die Mehrkosten und den durch den zusätzlichen Planungsaufwand bedingten Zeitverlust rechtfertigen würden. Dies mag bei DB-internen Projekten anders sein, aber eine Gesellschaft, die zwischen den Akteuren vermitteln muss, sieht sich vermutlich irgendwann vor zwei Alternativen:
Planen bis zum Nimmerleinstag oder bauen, was möglich ist.
Im Hinblick auf vieles, was über Jahrzehnte in den Schubladen lag oder liegt, ist Letzteres wohl die sinnvollere Variante, kann allerdings auf Kosten einzelner neuer Nachteile gehen (s.o.).
Leider ist es auch so, dass Vorleistungen nicht verlässlich genutzt werden können, wie man am Frankfurt Ostbahnhof sieht bzgl. der Unterfahrung der U-Bahn-Strecke sieht. Die Rechtslage könnte sich "morgen" ändern und dann war alles für die Katz.