Mal böse gesagt: Das Rumreiten auf der EBO ist ohnehin ziemlicher Humbug. Ich könnte die jetzt geplante Trasse vermutlich auch mit den vielen zulässigen Ausnahmen nach EBO betreiben (siehe z. B. Albtalbahn, insbesondere im unteren Abschnitt zwischen Albtalbahnhof und Battstraße, Fahren im Sichtabstand [nach FV-NE], Lichtraumprofil nur nach BOStrab etc. etc.). Dann habe ich die gewünschte "troll-approved" EBO-Strecke. Bringt halt nur nix, weil nur stadtbahnähnliche Wagen darauf fahren können. Is' aber EBO, ganz wichtig. Check.
Wird aber keiner machen, warum soll ich mir die ganzen Ausnahmen ans Bein binden, wenn's mit BOStrab einfacher geht.
Gehts denn einfacher mit BOStrab? So im gesamten Projekt? – die RTW kurvt schließlich nicht nur am IPH herum.
Und was die übliche Nettigkeit angeht: Nein, ein stadtbahnähnliches Wägelchen mit EBO, darum geht es doch gar nicht. Sondern um die Frage, ob dieses Verkehrssystem zwingend auf einem sehr teuren Zweisystemmodell aufbauen muß. Oder es nicht ein teures Vollbahnmodell sein kann.
Die Systemuntersuchung aus den 1990ern und ihre mit der seitdem stattgefundenen Entwicklung nicht erfolgten Überprüfung … ist rechtlich wie sehr vieles Anderes auch in einem PFV nicht angreifbar. Es ist halt der Ausweis eines speziellen Willens. Auf welcher Basis der baut(e), das müssen u.a. die PG-Gesellschafter halt mit hohen Kosten ausbauen.