ZitatAlles anzeigenFür mehr Sauberkeit in Bussen und Bahnen
Verzehrverbot von offenen Getränken und Alkohol, von warmen Speisen und Eis
In Bussen und Bahnen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist ab sofort der Verzehr von offenen oder alkoholischen Getränken sowie von warmen Speisen und Eis verboten. Der Müll und andere Verunreinigungen, durch den sich viele unserer Kunden massiv gestört fühlen, soll dadurch bereits im Ansatz reduziert werden. Im Gegenzug wird die KVB ihre Reinigungsleistungen wesentlich ausweiten: Künftig werden die Fahrzeuge auch tagsüber an den Endstellen und während der Fahrt gereinigt. Eine breit angelegte Kampagne im Comic-Stil unter dem Schlagwort „SO NICHT!“ wird in den nächsten Monaten auf die neuen Regeln hinweisen: Müll-Sünder erhalten die gelb-rote Karte. Ab 1. März 2008 wird die KVB konsequent Verstöße im Rahmen der rechtlichen Grundlagen ahnden.
Kunden sind unzufrieden
Seit Jahren beschweren sich die Kunden der Kölner Verkehrs-Betriebe über die mangelnde Sauberkeit in unseren Fahrzeugen. Im Kundenbarometer 2006, einer seit mehreren Jahren regelmäßig durchgeführten Kundenbefragung, wurde wieder bestätigt: Mehr als die Hälfte unserer Fahrgäste ist unzufrieden mit der Sauberkeit in unseren Fahrzeugen. Die Menschen sind vor allem verärgert über verschmierte Sitze und Fußböden sowie über Verschmutzungen durch Flaschen, Dosen und Essensreste. Oft wird auch Klage geführt über den rücksichtslosen Konsum von Alkohol und Tabak.
Bei einer Telefon-Umfrage des WDR, bei der gezielt nach einem Ess- und Trinkverbot gefragt wurde, sprachen sich 92 Prozent der Anrufer für ein Ess- und Trinkverbot in Bussen und Bahnen aus.
Mehr Reinigung und Müll-Vermeidung
Die KVB will Abhilfe schaffen, durch mehr Reinigung und durch die Reduzierung der Ursachen, die zu Müll, Verunreinigungen und Belästigungen führen:
1. Der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie anderen Getränken in offenen Behältnissen sowie der Verzehr von warmen Speisen und Eis sind in den KVB-Fahrzeugen ab sofort verboten.
2. Das bestehende Rauchverbot auf den Bahnsteigen der U-Bahn-Haltestellen und in Bussen und Bahnen soll konsequent beachtet werden. Das seit dem 1. September 2007 gültige Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens stellt vor allem das Rauchen in Fahrzeugen unter Strafe.
3. Die KVB AG wendet jährlich rund 3 Millionen Euro auf zur Reinigung von Fahrzeugen und Haltestellen und zur Entfernung von Schmierereien und Graffiti. Künftig wird dieser Aufwand um weitere 540.000 Euro erhöht: Die Fahrzeuge werden häufiger als bisher gereinigt. Werktags wird ab sofort nach der morgendlichen Hauptverkehrszeit eine Zwischenreinigung der Fahrzeuge an den Endhaltestellen durchgeführt. In den Nachmittagsstunden wird zusätzliches Reinigungspersonal – mobile Kehrmännchen - in den fahrenden Zügen den Grobmüll wie Papierabfall, Flaschen oder Verpackungen einsammeln. An Sonntagen werden zwei mobile Einsatzfahrzeuge bereitgestellt, um bei Verschmutzungen gezielt für mehr Sauberkeit zu sorgen.
4. Mit einer breit angelegten Verständniskampagne werden die Fahrgäste dazu angehalten, ihren Beitrag für mehr Sauberkeit zu leisten und Rücksicht auf die mitfahrenden Fahrgäste zu nehmen:
- Müll gehört in die Abfallbehälter an den Haltestellen,
- Füße gehören nicht auf die Sitze,
- Verzicht auf den Verzehr von warmen Speisen in Bus und Bahn,
- Verzicht auf den Verzehr von offenen oder alkoholischen Getränken,
- keine qualmenden Zigaretten auf U-Bahnsteigen und in den Fahrzeugen.
5. Verstöße gegen die ausgesprochenen Verbote werden bestraft. Ab dem 1. März 2008 wird die KVB konsequent die rechtlichen Grundlagen dafür nutzen.
Die rechtlichen Grundlagen
Rauchverbot
Das Rauchen in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs ist seit dem 1. September 2007 durch ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens untersagt und kann mit Bußgeld bis 1.000 Euro bestraft werden.
Nach den allgemeinen Beförderungsbedingungen kann das Rauchen auch auf Bahnsteigen im U-Bahn-Bereich mit 15 Euro Bußgeld belegt werden.
Verunreinigungen
Gemäß der Allgemeinen Beförderungsbedingungen können Verunreinigungen mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt werden.
Ess- und Trinkverbot
Eine Anpassung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg bezüglich des Ess- und Trinkverbots - wie oben beschrieben - ist in Vorbereitung. Auf Grund der ausgesprochenen Verbote und der Bekanntmachung über die Hinweisschilder kann auf jeden Fall das Hausrecht angewendet und der Fahrgast bei Zuwiderhandlung des Fahrzeugs verwiesen werden.
Umsetzung unserer Sauberkeitsoffensive
Ab Anfang November wird die KVB AG ihre Kunden aktiv auf das Thema Sauberkeit in Bus und Bahn aufmerksam machen. Hauptmotiv der Kampagne für das Ess- und Trinkverbot ist eine gelb-rote Karte mit der Aufschrift „SO NICHT!“.
Im Comic-Stil – angelehnt an die im Oktober wiederholte Gelbe-Karten-Aktion „Sorry, das nervt“ für mehr Rücksichtnahme - weisen weitere Motive auf die Müllvermeidung und die Verzehrverbote hin: Auf Plakaten (4300 Stück), Aufklebern in den Fahrzeugen (2500 Stück) und an den Abfallbehältern (1500 Stück). Durch Piktogramme (3000 Stück) in den Fahrzeugen wird überall auf die künftigen Regeln hingewiesen.
Die Laufschriften der elektronischen Informationsanzeiger auf den Bahnsteigen werden ebenso genutzt wie die Infoscreens in den U-Bahnstationen, Durchsagen an den Haltestellen machen auf die Sauberkeitskampagne aufmerksam. Im Rahmen von Promotion-Aktionen kommen kleine handliche „Müllboxen“ zur Verteilung.
Download #1 Plakat_der_Sauberkeitsoffensive.pdf
Download #2 Gelb_Rote_Karte.pdf
Download #3 Aufkleber_Sauberkeitsoffensive.pdf
Download #4 Aufkleber2_Sauberkeitsoffensive.pdf
Quelle: KVB