Ist das denn eine Vorschrift oder eine Empfehlung? Und gibt es die an jeder Kreuzung (z.B. auch Hbf/Münchener Straße) oder nur am Platz der Republik, weil es dort mal diese heftige Flankenfahrt zweier R-Wagen gegeben hat? Ich habe das noch nie bemerkt. Und gilt das auch an Abzweigungen wie U1/U3?
Weder das eine, noch das andere. Grundsätzlich ist der gefahrbringende Zug wartepflichtig, aber mit dieser Methode ist den Vorschriften ja genüge getan. Hauptsache, es wird eine mögliche Flankenfahrt verhindert. Dieses "System" wird an allen Stellen im Straßenbahnnetz angewandt; z. B. auch Hbf/Münchener Str., Stresemannallee/Gartenstr. (Linie 16, Linie 17 und Linien 12/15/21), Schweizer-/Hedderichstr. usw. usw.
Wichtig ist auch, das der komplette Zug die Gefahrenstelle geräumt hat, nicht nur die Zugspitze. Es wäre ja nicht das erste Mal, daß sich eine Weiche unter dem Zug verstellt.
Im Stadtbahnnetz ist das wegen der Stellwerkssicherung der Fahrstraßen nicht nötig, mit Ausnahme der von @Akryzazel genannten Ausnahme Industriehof.