extra3: Busverkehr in Gotha

  • Gute Frage, keine Ahnung. Natürlich kann ein Vertrag vor Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist, nicht ordentlich gekündigt werden, nur außerordentlich. Zu den Gründen für eine außerordentliche Kündigung schweigen sich die Quellen leider aus und den Verkehrsvertrag kennen wir auch nicht. Insofern drängt sich die Frage geradezu auf, warum sie nicht einfach bis 2019 gewartet haben.

  • Gute Frage, keine Ahnung. Natürlich kann ein Vertrag vor Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist, nicht ordentlich gekündigt werden, nur außerordentlich. Zu den Gründen für eine außerordentliche Kündigung schweigen sich die Quellen leider aus und den Verkehrsvertrag kennen wir auch nicht. Insofern drängt sich die Frage geradezu auf, warum sie nicht einfach bis 2019 gewartet haben.


    Ok, schlecht formuliert. Mit "ordentlich" meinte ich, dass die Kündigung gerichtsfest begründet sein muss, und in der ersten Entscheidung wurden schon einmal Zweifel seitens des Gerichts formuliert. Das spricht nicht dafür, dass der lokale Verkehrsträger sauber gearbeitet hat. Wenn man eine vorzeitige Kündigung nicht gut begründen kann, dann ist es sinnvoller abzuwarten. Sollte der Landkreis verlieren trägt er enorme Zusatzkosten und der alte Betreiber ggf. sogar der neue Betreiber sind bis zum Ablauf des Vertrages zu bezahlen. Man nimmt Millionenschäden in Kauf um vielleicht kurzfristig geringere Summen einzusparen. Ist das ein sinnvolles Vorgehen der Verwaltung?