RMV, traffiQ, VGF - Der Unterschied zwischen Besteller und Erbinger von Leistungen im ÖPNV

  • Ebene 1, Landesebene


    Laut hessischem Ausführungsgesetz zu dem von der EU festgelegten ÖPNV-Forderungskatalog (Trennung von Auftraggeber und Leistungserbringer) wurden statt einer LandesNahVerkehrsGesellschaft (LNVG) wie in anderen Bundes – Ländern in Hessen zwei Verkehrsverbünde gegründet:


    A: RMV für Südhessen
    B: NVV für Nordhessen


    Diesen wurde die Aufgabe übertragen, im Namen des Landes (besser gesagt einer Hälfte davon) die Verkehrsleistungen auszuschreiben, zu bestellen, incl. der Tarife zu organisieren und zu bezahlen (daher auch Tarifhoheit).


    Dies gilt jedoch nur regional (somit: „RMV---> regionaler Besteller“) – z.B. für die Bestellung von RE und S-Bahnleistungen bei der DB, FKE oder ggf. auch „Future - Train GmbH“, falls eine solche eine Ausschreibung gewinnt. Denn laut EU hat jede Region, jeder Kreis und jede Kommune ihren Verkehr selbst zu organisieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Aufgabe zu delegieren, z.B. von der Gemeinde an den Kreis oder die LNVG.



    Ebene 2, Kreis- oder Kommunalebene


    Hätte zum Beispiel Frankfurt keine Lust, seinen Nahverkehr selbst zu organisieren, könnte es diese Aufgabe dem RMV übertragen. Es hat aber Lust (!) - denn wer weiß, ob das was der RMV für Frankfurt organisieren würde, auch im Sinne der Stadt wäre? Daher hat man eine eigene Gesellschaft für die Wahrnehmung der kommunalen Verkehrsaufgaben gegründet: traffiQ.


    Andere Kreise oder Kommunen haben wieder ihre eigenen Träger dafür eingerichtet, sodass es auf dieser Ebene logischerweise mehr nebeneinander geben muss wie auf der des Landes (willkürliche Auswahl):


    - traffiQ (zuständig nur für Frankfurt, finanziert von der Stadt Frankfurt)
    - Dadina (Stadt und Kreis Darmstadt)
    - MTV (Main-Taunus-Verkehrs-GmbH, wie der Name sagt, Main Taunus Kreis)
    - WVG (Wetterauer Verkehrsgesellschaft, Kreis Wetterau)
    - KVG (Kreis Verkehrs Gesellschaft Offenbach, Kreis Offenbach)


    usw.


    Man sieht hierbei, es handelt sich um jeweils größere Gebilde. Theoretisch hätten aber auch die Gemeinden Kriftel oder Karben das Recht, jeweils ihre eigene Verkehrsgesellschaft zu unterhalten. Die Frage wäre nur, ob sich der Aufwand lohnte, um alle 10 Jahre einmal die ortseigene Buslinie auszuschreiben und die 3 monatlichen Beschwerden über den Busunternehmer Müller entgegen zu nehmen.



    Hinzufügen muss man, dass lokale/kommunale Verkehrsgesellschaften keine regionalen/überregionalen Verkehre bestellen sowie keine eigenen Tarife festsetzen dürfen. Dies bleibt der LNVG (hier eben dem RMV) vorbehalten oder ist von diesen zu genehmigen. Ferner dürfen lt. EU die genannten Aufgabenträger wie auch die Kommunen keine Verkehrsleistungen mehr selbst erbringen (z.B. Stadtwerke!), sondern müssen ein Unternehmen damit beauftragen. Dies ist dann die



    Ebene 3, Ausführungs- oder Leistungsebene (Verkehrsbetriebe)


    VGF/DB Regio Erbringer von Leistungen


    Man könnte auch sagen:


    Befehls- oder Auftragsempfänger, ausführende Organe. Diese dürfen selbst keine Verkehre mehr organisieren (Angebot schaffen, Linien gründen, Fahrpläne entwerfen etc.), nur noch fahren, fahren, fahren und kassieren. Hierzu gehören im RMV Bereich u. a.:


    DB Regio, VGF, ESWE, HEAG, MainMobil, Alpina, HSB, FKE, BLE, WiBus, Sippel, VU, Fulda Bus, Busbetriebe Müller, Schaeffer usw.





    Noch Fragen? Dann stellt diese bitte im passenden Thread dazu: Bekannheit von Traffiq und Verwirrug um die Namen VGF und RMV


    Ein Dank geht hier an Charly und Hans-Peter, die uns das ganze hiermit noch einmal verständlich machen wollen.

    Gruß Tommy