In Verkehrsverträgen sollten Strafen für schlechte oder fehlende Leistungserbringung definiert sein und mithilfe eines Anreizsystems zu besserer Qualität führen. Aufgabe des Aufgabenträgers ist es nun, im Qualitätsmanagement die Qualität zu monitoren. Wenn Sie trotz dessen nicht besser wird, sind entweder: a) die Verträge schlecht ausgestaltet und ohne wesentlichen Anreiz oder b) das Qualitätsmanagement des AT selbst ungenügend.
Theoretisches Beispiel: In Verkehrsverträgen werden Fahrtausfälle exponentiell zu Ihrer Menge teurer. Es besteht ein großer Anreiz für das VU, zusätzliches Personal einzustellen. Zur Not auch zu höheren Löhnen. Logische Folge daraus ist selbstverständlich, dass das VU beim nächsten Verkehrsvertrag einen höheren Preis anbieten wird. Nebenbemerkung: Ja, dabei geht auch Wohlstand in Form von höheren Fahrkartenpreisen verloren.
Vermutlich erleben wir gerade eine Mischung aus a) und b). Und natürlich kommt auch der Fachkräftemangel hinzu, welcher aber theoretisch alle VU gleichermaßen betrifft. Qualität und gutes bzw. überhaupt ausreichendes Personal gibt es nicht zum Nullsummenpreis. Hinsichtlich der aktuellen demographischen Entwicklung sollten das Unternehmen - nicht nur jene im Verkehrssektor - langsam begreifen.
Um beim Thema zu bleiben: Ein "Preis", welcher trotz aller positiven Vermarktung zwischen den Zeilen dennoch den Blick auf die schlechte Qualität lenkt, ist nichts anderes als öffentliche Demütigung. Er ist eine inhaltslose Farce und wird Probleme weiterhin nicht konsequent lösen. Vielleicht sollten sich die hierfür verantwortlichen Führungskräfte einmal Gedanken über die Seriosität dieses Spektakels machen und ernsthafte Konsequenzen für schlechte Qualitäten einfordern - dies zunächst gerne auch ohne Unterstützung der Öffentlichkeit.