Beiträge von Krabe98

    In Verkehrsverträgen sollten Strafen für schlechte oder fehlende Leistungserbringung definiert sein und mithilfe eines Anreizsystems zu besserer Qualität führen. Aufgabe des Aufgabenträgers ist es nun, im Qualitätsmanagement die Qualität zu monitoren. Wenn Sie trotz dessen nicht besser wird, sind entweder: a) die Verträge schlecht ausgestaltet und ohne wesentlichen Anreiz oder b) das Qualitätsmanagement des AT selbst ungenügend.

    Theoretisches Beispiel: In Verkehrsverträgen werden Fahrtausfälle exponentiell zu Ihrer Menge teurer. Es besteht ein großer Anreiz für das VU, zusätzliches Personal einzustellen. Zur Not auch zu höheren Löhnen. Logische Folge daraus ist selbstverständlich, dass das VU beim nächsten Verkehrsvertrag einen höheren Preis anbieten wird. Nebenbemerkung: Ja, dabei geht auch Wohlstand in Form von höheren Fahrkartenpreisen verloren.


    Vermutlich erleben wir gerade eine Mischung aus a) und b). Und natürlich kommt auch der Fachkräftemangel hinzu, welcher aber theoretisch alle VU gleichermaßen betrifft. Qualität und gutes bzw. überhaupt ausreichendes Personal gibt es nicht zum Nullsummenpreis. Hinsichtlich der aktuellen demographischen Entwicklung sollten das Unternehmen - nicht nur jene im Verkehrssektor - langsam begreifen.


    Um beim Thema zu bleiben: Ein "Preis", welcher trotz aller positiven Vermarktung zwischen den Zeilen dennoch den Blick auf die schlechte Qualität lenkt, ist nichts anderes als öffentliche Demütigung. Er ist eine inhaltslose Farce und wird Probleme weiterhin nicht konsequent lösen. Vielleicht sollten sich die hierfür verantwortlichen Führungskräfte einmal Gedanken über die Seriosität dieses Spektakels machen und ernsthafte Konsequenzen für schlechte Qualitäten einfordern - dies zunächst gerne auch ohne Unterstützung der Öffentlichkeit.

    RB15 – BUSNOTVERKEHR wegen Fahrzeugmangel

    Leider ist es Alstom nicht gelungen, die für den geplanten Notfahrplan notwendige Mindestanzahl an Fahrzeugen zur Verfügung zu stellen. Daher verkehrt ab sofort bis auf weiteres ein Busnotverkehr zwischen Bad Homburg und Grävenwiesbach. Die Busse fahren von 6 bis 20 Uhr im 30 Minuten Takt immer zur vollen und halbe Stunde ab Bad Homburg und ab Grävenwiesbach.

    Der Notfahrplan hat lange gehalten...

    Bemühungen um einen Kompromiss sind vor dem Arbeitsgericht gescheitert: Artikel in FNP.

    Wenngleich sich der Artikel etwas einseitig zu Gunsten der Arbeitgeberseite liest, ist es doch befremdlich, dass man als Arbeitgeber gegen eine solche Willkür des Betriebsrates so wenig Handhabung hat. Es bestätigt sich der Eindruck, dass der Betriebsrat der ICB um jeden Preis gewillt ist, seinem Unternehmen Schaden zuzufügen. Zu einem solchen Konflikt gehören sicherlich immer zwei Parteien - allerdings haben Sturheit und Machtdemonstration die Menschheit bislang nur selten weiter gebracht. Eine solche Eskalation ohne wesentlich fundierte Argumente auf dem Rücken der Fahrgäste auszutragen, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten und offenbart fehlenden Anstand. Der zusätzliche Fakt, dass selbst beim Fahrpersonal offensichtlich keine Einigkeit herrscht und einige Fahrer am BB Rebstock aushelfen, sollte dem Betriebsrat zu Denken geben.

    Nach der Sperrung ist vor der Sperrung. Gelbe Tafeln weisen darauf hin, dass die 14 vom 27.11. bis 22.12.2023 - dieses Mal nur in Fahrtrichtung Mönchhofstraße - über die Mainzer Landstraße verkehrt und die Kleyerstraße mal wieder nicht bedient wird. Als Grund werden dringende Arbeiten an Versorgungsleitungen angegeben. Vermutet werden kann eine Baustelle im zweigleisigen Bereich, sonst wären beide Fahrtrichtungen betroffen.


    Langsam sehnt man sich die Zeiten zurück, als der 52er auch in der Kleyerstraße noch im 7,5-Takt fuhr.

    Insgeheim hätte ich mir gewünscht, dass die HLB für ihr Dauerchaos nicht noch belohnt wird. Gerade wieder Zugausfall beim RE 98 um 6.16 Uhr ab Frankfurt Hbf und absolut null Information, selbst am Service-Point nur Schulterzucken. Immerhin nach 30 Minuten kam dann mal eine Bahnsteigdurchsage, dass der Zug nun heute ausfällt. Null Information ist leider der traurige Standart bei der HLB, bei der DB gibts immerhin meist noch Info über die App.

    Die Kommunikation der HLB im Störungsfall läuft nicht rund. Da hast du Recht.

    Im Verkehr nach Mittelhessen ist "Main-Lahn-Sieg" aber sicherlich nicht das unzuverlässigste Teilnetz.

    Ich muss zugeben, dass ich heute früh sehr angenehm überrascht war, als ich mit der RB 12 von FFM Hbf nach Kelkheim fuhr: EIn dreiteiliger Zug stand bereit, so viele Waggons hatte die HLB nie, wenn ich mich recht entsinne. Es waren komplett neue weiß-blaue Dieseltriebfahrzeuge. Er fuhr pünktlich um 6.47 Uhr ab und erreichte Kelkheim ebenso pünktlich um 7.12 Uhr. Der Gegenzug hatte aber ca. 5 Min. Verspätung, leider ohne Info für die wartenden Fahrgäste. Also insgesamt deutlich besser als noch bis letzte Woche bei der HLB, wo sich zuletzt die Verspätungen massiv häuften - weiter so!

    Eine kleine Ergänzung: Die aktuell auf der RB 12 eingesetzten LINT sind nicht komplett neu, sondern gebrauchte Ersatzfahrzeuge, die vorher bei der Bayerischen Regiobahn im Einsatz waren.

    Ich möchte mal zusammenfassen:


    Auf einem überlasteten Schienenweg wird ein neuer Fahrplan ausgearbeitet, der diverse Geschehnisse im Fernverkehr berücksichtigt und dadurch auch Veränderungen im Regionalverkehr mit sich zieht. Nun wird das Angebot im Regionalverkehr aber nicht verschlechtert, sondern teilweise sogar ausgeweitet. Allein das grenzt auf einer überlasteten Strecke schon an ein Wunder.


    Diese Fahrplanänderungen betreffen also sehr viele Menschen. Einerseits die Fahrgäste des Regionalverkehrs im Kinzigtal, andererseits die Fernverkehrsfahrgäste, die weit über Fulda hinaus auf diese Strecke angewiesen sind und auch schnell und pünktlich ans Ziel kommen müssen. Und anstatt sich darüber zu freuen, dass zukünftig mehr Regionalzüge im Kinzigtal - trotz der widrigen Umstände auf der Strecke - fahren, wird das Konzept niedergemacht, weil die Busanschlüsse für eine überschaubare Anzahl an Fahrgästen kaputt gehen?! Ich möchte einmal daran erinnern: Ein Bus fährt auf einer Straße und ist in seinen Fahrzeiten vollkommen flexibel. Wenn die lokalen Nahverkehrsgesellschaften nun effizient arbeiten und nicht möchten, dass die Attraktivität ihrer Bussysteme kaputt geht, sollten sie also einen neuen Fahrplan für betroffene Buslinien erarbeiten. Es war aber schon immer so, bei jeder Ausschreibung: Wenn sich die Fahrpläne des höherwertigeren Verkehrsmittel (Schiene) ändern, hat das niedrigwertigere Verkehrsmittel (Bus) sich dem anzupassen. Sollten wir dieses Prinzip nun ändern wollen, können wir eine Weiterentwicklung des Schienennetzes gleich in die Tonne packen.

    Du vergisst dabei leider, dass die Bahnsteige nicht dem RMV, sondern der DB Station und Service AG gehören und der RMV daher nur bedingt Einfluss auf Bahnsteighöhen bzw. noch weniger auf bauliche Eingriffe an den Bahnsteigen nehmen kann.

    Aber wie will man dann feststellen, wer mit welchem Ticket unterwegs gewesen ist?


    Angenommen die Züge sind voller Personen, die ihre Fahrkarte in einem Bus zuvor gekauft haben. Gehen dann die Betreiber der Züge in Bayern leer aus? Das kann doch gar nicht sein.


    Das könnte dann gerade für EVU, die von Ballungsräumen ausgehend lange Strecken fahren, eher ungünstig aussehen. Hinzu kommt noch, dass manche Strecken von mehreren EVU befahren werden, z.B. in Hessen Frankfurt - Marburg. Da fahren dann etwa HLB und DB Regio, die Automaten sind dann aber von DB Regio.


    Und in München etwa dürften viele Fahrgäste mit bei der MVG gelösten Tickets fahren, weil sie z.B. die U-Bahn zum Bahnhof nutzen. Heißt z.B. ich fahre in München ein paar Kilometer mit der MVG - oder S-Bahn ^^ - zum Hbf oder Ostbahnhof, und dann rund 150 km mit dem Meridian nach Salzburg. Die Karte ist dann natürlich von der MVG oder DB, z.B. auch das Bayern-Ticket.


    Das ist in Frankfurt auch nicht anders. Und wie wiederum sieht es bei Zeitkarten aus ? Die kaufe ich mir z.B. meist da, wo ich wohne und bequem hinkomme, also im Falle Frankfurt bei der VGF.

    Bedenkt bitte, dass in Bayern über weite Strecken im SPNV der DB-Tarif zur Anwendung kommt, da die Verbünde wesentlich kleinteiliger sind als bei uns. Auch da wird eine Einkommensumverteilung notwendig, die mitunter ziemlich kompliziert ausfallen kann. DB Fernverkehr (DB Vertrieb) verkauft ja auch Fahrkarten für den Nahverkehr (auch für Privatbahnen). Ja, Nettoverträge bieten Risiken für EVU und sind deswegen nicht mehr der Status quo in den Vergabeverfahren, werden aber teilweise immer noch angewendet. Es existieren aber auch Mischformen, also z.B. ein Bruttovertrag mit Anreizsystem oder ein Nettovertrag mit Verlustabsicherung. Ich würde aber weitere Lektüre empfehlen, da es schwierig ist, die Vergabesysteme klar und deutlich darzustellen.

    Das heißt also, dass die Tickets, die diese BEG verkauft, nur in deren Zügen gelten und nicht in Zügen anderer Anbieter oder den Bussen, Straßenbahnen oder U-Bahnen?

    Nein, man unterscheidet im SPNV zwischen Brutto- und Nettovertrag. Das regelt aber lediglich die Einnahmenverteilung und nicht die Tarifstruktur. Die BEG entscheidet auch nicht über Tarife im Nahverkehr meines Wissens. Man muss wissen: Verkehrsverbund ist nicht gleich Verkehrsverbund.

    Nur mal so zu diesem Thema, weil ich gerade auf den Abfahrtsplan schaue: Flix 32612 mit zweieinhalb (!) Stunden Verspätung angekündigt, wegen "verspäteter Bereitstellung des Zugs". Soviel zu Private und Mängel nicht leisten können... Was die große Bahn kann, können die Krauter auch.

    Flix fährt zwischen Stuttgart und Berlin auch gerne mal 80 Minuten Verspätung heraus.

    Schön, dass man sich so viele Puffer einbaut, um am Ende pünktlich anzukommen, aber mit straffem Eisenbahnbetrieb im Taktverkehr hat das dann auch nichts mehr zu tun.

    Kurze Eckdaten:


    • Ausgeschrieben wird der Betrieb des HE 5 Frankfurt - Bebra, des RE 50 Frankfurt - Bebra und der RB 51 Frankfurt - Wächtersbach (- Bad Soden Salmünster) mit ca. 3,2 Millionen Zugkilometer/Jahr.
    • Zeitraum: 15 Jahre von Dezember 2025 bis Dezember 2040.
    • Es werden Neufahrzeuge gefordert. Entgegen der Ausschreibung des RE 30, weist das "Prüfergebnis Rollmaterial" nur noch zwei statt drei namhafte Hersteller aus. Ausgewiesen werden vier Kapazitätsklassen, im Bereich zwischen 420 und 1080 Sitzplätzen.
    • Der HE 5 beschränkt sich auf zwei morgendliche Frühfahrten nur in Fahrtrichtung Bebra - Frankfurt und lässt die Halte des RE 50 in Neuhof, Steinau (Straße), Wächtersbach, Gelnhausen und Langenselbold aus.

    S7 mal außen vor, S3+S4 sind eher indirekt betroffen. Die verbleibenden S5 und S3/S4 müssen den Fahrgastverkehr aufnehmen. Das dürfte wohl zu Verzögerungen führen, deshalb hatte ich sie miteinbezogen.

    Ich habe mal nachgeschaut. Von allen S-Bahnen der S3 und S4 im Zeitraum vom 16.07. 0-24 Uhr, waren nur vier Züge bei der Abfahrt in Frankfurt (Main) Süd Richtung Langen/Darmstadt größer als 5 Minuten verspätet. Dabei waren zwei Fahrten mit Zugfolge und eine mit einer Fahrzeugstörung begründet. Die vierte Fahrt war unbegründet.

    Was ich damit sagen will: Die Kapazität in Richtung Frankfurt Süd ist weiterhin ausreichend. Es gibt ja auch immer noch die U-Bahn. Die S5 und S6-Zwischentakte werden nicht gebraucht, um zusätzliche Kapazität im Stammstreckentunnel zu bieten. Ich möchte auch die subjektive Behauptung in den Raum stellen, dass viele Fahrten der S5 und S6 nach der Hauptwache, spätestens aber nach der Konstablerwache sehr viel heiße Luft transportieren.


    Ja, für die Kunden ist es ärgerlich, dass diese Züge ausfallen. Realistisch wäre aber, dass die S5-ZT aufgrund fehlender Wende-Infrastruktur maximal bis Rödelheim und die S6-ZT mit viel Glück bis zum Frankfurter Berg kommen würden (Gleis 3 in West ist ja durch die Haupttakte belegt). Ob diese Fahrten auf den Relationen sinnvoll wären?


    Mit "Zufahrt" sind die beiden Wendegleise gemeint (die heißen glaube ich bahnintern 632 und 633), einen anderen Weg gibt es vom Bahnsteig aus nicht in die Abstellanlage. Du musst also schon bis in die Abstellanlage fahren (das wären die Gleise 852, 862, 872, 882, 892 oder das Wendegleis daneben).


    Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt oder einige haben mich nicht verstanden: Beide Züge (S5 + S6) in 632/633 längere Zeit stehen zu lassen, ist kein Problem. Wenn dann aber doch mal einer von Gleis 1 in die Abstellanlage muss, muss er eben warten, bis eines der beiden Gleise wieder frei wird. Und eine S3/S4 hinter ihm muss dann auch warten.

    Wenn aber die S5 bis in die Abstellgleise fahren würde, wäre die "Zufahrt" frei und man könnte trotzdem im 15-Min.-Takt fahren - ich behaupte mal, man könnte sogar S5 und S6 inkl. Zwischentakte fahren lassen, diesen 5-Min.-Takt kriegen Gleis 1 + 4 hin. Allerdings braucht es dann für die S5 evtl. 1 Umlauf mehr.

    Ich lese da einige Fragezeichen heraus:

    1.: Ich glaube wir sind uns einig, dass man das einzig verbleibende durchgehendes Hauptgleis nach dem Motto "Schauen wir mal, wann wieder was frei ist" nicht zustellen kann und damit auch noch weitere Züge verspäten würde. Das hätte ja ein kleines Chaos im S-Bahn-Netz zur Folge, gerade bei den kurzen Wendezeiten der S3 in Darmstadt.


    2.: Wo soll der zusätzliche S5-Umlauf denn herkommen? 423er sind auch in Frankfurt eher Mangelware.


    Auf dem Papier von den reinen Fahrzeiten her mag vieles gehen. Die betriebliche Erfahrung sagt aber: Eine instabile Engstelle sollte man nicht weiter über das Nötigste heraus belasten.

    Irgendwie dumm: die Bürger nutzen die wohlmeindenden Angebote im ÖPNV nicht in dem Maße, dass daraus markant höhere Fahrgeldeinnahmen resultieren, folglich steigt das Defizit. Lösung: ungenutzte Angebote ausweiten oder beibehalten und weiterhin Defizite einfahren, noch höhere Deifizite am Ende? Was tun, wenn die Einnahmen nicht mit den Kosten Schritt halten? Im Normalfall würde ein Unternehmen die Preise erhöhen und die Kosten senken. Hier geht aber anscheinend nur Kosten senken, weil der Stadt Offenbach die Mittel fehlen, den Fahrgeldausfall auszugleichen. Das kann man für kurzsichtig halten, aber ich habe bisher noch keinen praktikablen Vorschlag gelesen, wie's denn anders gehen könnte.

    Auch für den ÖPNV gibt es einen COVID-19-Rettungsschirm von Bund und Ländern, der die fehlenden Fahrgeldeinnahmen einigermaßen abfedern soll. Natürlich tut er das nicht vollumfänglich, es bleibt aber trotzdem die Frage, ob die Mittel in den heutigen Zeiten, wo die Verkehrswende so immens wichtig ist, nicht anders hätten eingespart werden können.


    Bernemer erläutert das schon ganz gut. Die Leute, die es sich leisten können, werden wieder aufs Auto umsteigen. Die, die das nicht können, sitzen im Regen und warten abends dann 60 Minuten auf ihren Bus.


    OT: Das Land Baden-Württemberg hat für ihren SPNV ein Grundangebot von mindestens einem Stundentakt (5-24 Uhr) definiert, weil alles >1h einfach kein attraktives Angebot ist. Wir sprechen in Offenbach allerdings von Stadtbuslinien im Taktverkehr einer Großstadt - und nicht von der ländlichen Regionalbahnlinie. Da schwimmt eine gewisse Paradoxität dann doch mit.

    Hallo zusammen,

    das (soweit mir bekannt) erste Bild eines fertigen T-Wagens, welcher halbwegs zwischen den Personen zu sehen ist: Link.

    Ich weiß, alles was jetzt kommt hat mit persönlichem Geschmack zu tun, aber ich fand die Designstudie zum T-Wagen weitaus gelungener als die tatsächliche Entwicklung. Diese graue Plastik-Scheinwerferleiste zerstört die ganze Optik des Fahrzeugs und sieht nicht gerade hochwertig aus. Ich hätte es schöner gefunden, wenn man die Designstudie auch tatsächlich mehr in die Realität umgesetzt hätte.

    Während DB Region für das Teilnetz Main-Weser "bis zu 17 Fahrzeuge" beschaffen will, schreibt die HLB aktuell die

    "Herstellung und Lieferung von 15-25 Elektrotriebzügen zum Einsatz für Verkehrsdienstleistungen im SPNV Netz "Main-Weser" zum Fahrplanwechsel 2024/2025" aus.


    So nicht ganz richtig, DB Regio schreibt "Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die (ggf. Entwicklung), Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von bis zu 17 neuen elektrischen Fahrzeugen mit jeweils mindestens 420 Sitzplätzen und von bis zu 7 neuen elektrischen Fahrzeugen mit jeweils mindestens 540 Sitzplätzen für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr einschließlich der Ersatzteile für Verkehre der Verkehrsausschreibung Main-Weser." Also auch 24 Fahrzeuge.