ZitatAlles anzeigenTechnische Beschreibung des Investitionsvorhabens Stadtbahnstreckenabschnitt
D, TA II von Bockenheimer Warte bis Ginnheim
1. Trassierung
Der Teilabschnitt II der Grundstrecke D schließt bei km 11,9 + 82,77 (Gleis 31) nördlich der Station Bockenheimer Warte an die viergleisige Kehranlage im Zuge der Zeppelinallee an. Von dort aus führt die Trasse mit zwei bergmännisch aufzufahrenden Einzelröhren unter der Bebauung zwischen der Zeppelinallee und der Bernusstraße zur Franz-Rücker-Allee. Die Trassenführung ist durch die Anschlüsse an die Kehranlage und die geplante Station Franz-Rücker-Allee in Verbindung mit den einzuhaltenden Mindest-Kurvenradien (300 m) vorgegeben. Ausgenommen ist der Tunnelbereich zwischen Blanchardstraße und Bernusstraße. Hier sind Radien von 250 m bzw. 260 m vorgesehen. Ausgehend von den städtebaulichen Gegebenheiten und den vorstehend erwähnten Trassierungselementen ist im Kreuzungsbereich Zeppelinallee / Franz-Rücker-Allee die Station Franz-Rücker-Allee mit einem davor liegenden Tunnelstück mit Weichenkreuz angeordnet. Der weitere Streckenabschnitt, der wiederum mit zwei einzelnen Tunnelröhren in bergmännischer Bauweise aufgefahren werden soll, folgt zunächst dem Verlauf der Franz-Rücker-Allee, schwenkt dann kurz vor dem Kreuzungsbereich Frauenlobstraße / Ginnheimer Landstraße mit Bogen und Gegenbogen aus dem Straßenbereich aus, unterfährt die Autobahn
A 66 westlich der Brückenwiderlager der Autobahnbrücke sowie die Tennisanlage und den Bockenheimer Friedhof und endet in einem Zielschacht im Kreuzungsbereich Ginnheimer Landstraße / Wilhelm-Epstein-Straße. Von diesem Zielschacht aus folgt die Trasse in offener Bauweise dem Verlauf der Ginnheimer Landstraße. Im Bereich zwischen Heinzstraße und Reichelstraße ist die zentral gelegene Station Ginnheim vorgesehen. Etwa in Höhe der Mahräckerstraße schwenkt der Tunnel dann in westlicher Richtung in den Bereich der heutigen Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 16 ein und schließt mit einem Rampenbauwerk an die bestehende Stadtbahntrasse der A-Strecke an. Da wegen der geringen Tiefenlage die vorhandene Bebauung nicht unterfahren werden kann, ist der Anschluss an den bestehenden Gleiskörper abweichend von den sonst im Stadtbahnbau üblichen Mindestradien nur mit Radien von 150 m zu erzielen.
2. Gradiente
Der Gradientenverlauf wird sowohl durch die Anschlusshöhen an bestehenden Stadtbahnbauwerke als auch durch die topographischen und geologischen Verhältnisse bestimmt.
Anschließend an die vorgegebenen Höhen der Kehranlage Los 74 steigt die Gradiente zunächst mit ca. 4 ‰, um durch Beibehaltung der großen Tiefenlage die Bebauung zwischen Zeppelinallee und Franz-Rücker-Allee problemlos unterfahren zu können. Ab km 12,4+14,82 steigt die Gradiente dann mit 40 ‰ auf die Höhe der Station Franz-Rücker-Allee.
Die Station Franz-Rücker-Allee selbst liegt horizontal.
Der anschließende Gradientenverlauf ist durch die topographischen Verhältnisse und die Notwendigkeit, die Autobahn A 66 sowie zwei tiefliegende Kanäle mit ausreichender
Überdeckung unterfahren zu können, bestimmt. Etwa ab Stationsende Franz-Rücker-Allee fällt die Gradiente mit der max. Neigung von 40 ‰. Kurz vor dem Anfahrschacht (Notausstieg) vor der Autobahn A 66 wechselt die Neigung in eine flache Steigung von
4 ‰ , die dann etwa in der Mitte des Bockenheimer Friedhofs bis vor Beginn der Station Ginnheim in eine max. Steigung von 40 ‰ übergeht.
Die Station Ginnheim ist wegen der vorhandenen Bebauung und dem anschließenden Rampenbauwerk mit Übergang zur oberirdischen Stadtbahntrasse in sehr geringer Tiefenlage angeordnet. Die Überdeckung im Stationsbereich beträgt i.M. ca. 0,70 m. Die Station selbst liegt horizontal. Die baulichen Gegebenheiten erfordern dann zunächst ein leichtes Gefälle mit 4 ‰, das Rampenbauwerk schließt mit einer Steigung von 37 ‰ an die vorhandene oberirdische Stadtbahnstrecke an.
3. Stationen
Die Grundstrecke D II beinhaltet zwei unterirdische Stadtbahnstationen, die Station „Franz-Rücker-Allee“ und die Station „Ginnheim“.
Station Franz-Rücker-Allee: Die Station ist mit einem Mittelbahnsteig geplant. Auf der Nordseite der Station führt eine Treppenanlage mit einer festen Treppe und zwei Fahrtreppen vom Bahnsteig aus direkt zur A-Ebene in Höhe der Einmündung der Zeppelinallee. Auf der Südseite der Station führt eine aus zwei Fahrtreppen und einer festen Treppe bestehende Treppenanlage zu einer B-Ebene. Von dort führen auf der Westseite der Franz-Rücker-Allee in Höhe des Hauses Nr. 17 eine feste Treppe und auf der Ostseite in Höhe des Hauses Nr. 30 zwei Fahrtreppen auf die A-Ebene. Die Planung sieht weiterhin einen in Stationsmitte gelegenen durchgehenden behindertengerechten Aufzug vor, der in Höhe der Frauenfriedenskirche die A-Ebene erreicht.
Station Ginnheim: Das Ergebnis von Fußweguntersuchungen lässt bei durchgehender unterirdischer Stadtbahnführung im westlichen Ortsbereich von Ginnheim nur eine zwischen Heinzstraße und Reichelstraße gelegene Station in der Ginnheimer Landstraße zu.
Durch jeweils an den Enden des Mittelbahnsteiges angeordnete feste Treppen sowie einer Fahrtreppe in Höhe der Liegenschaften Ginnheimer Landstraße 119/121 und einem Aufzug, etwa in Stationsmitte gelegen, wird eine gegenüber dem heutigen Zustand mit zwei Straßenbahnhaltestellen gleichwertige Erschließung erreicht. Wegen der geringen Straßenbreite kann die Station nur sehr schmal gehalten werden. Der Mittelbahnsteig hat eine Breite von 5,10 m, die festen Treppenläufe sind 2,24 m breit.
4. Sonderbauwerke
Die aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorzusehenden Notausstiege zwischen den Stationen sind in der Blanchardstrasse und im Bereich des Parkplatzes des Institutes für Sportwissenschaften angeordnet.
Im Bereich der Stationen sind aufgrund der brandschutztechnischen Auflagen Entrauchungsanlagen anzuordnen.
5. Betriebsanlagen
Im Zuge der Errichtung der D-Strecke müssen die für diese Strecke notwendigen Transformatoren und Gleichrichter in vorh. Gleichrichterwerke eingebaut werden.
Vor der Station Franz-Rücker-Allee ist ein Weichenkreuz vorgesehen, das bei Betriebsstörungen ein Kehren der im Tunnel befindlichen Züge ermöglicht.
6 .Bauweisen
Die Streckentunnel zwischen dem Anschluss an die Kehranlage der Station Bockenheimer Warte und dem Weichenkreuz vor der Station Franz-Rücker-Allee sowie der Abschnitt zwischen der Station Franz-Rücker-Allee bis zur Wilhelm-Epstein-Straße werden mit jeweils zwei Einzelröhren in bergmännischer Bauweise aufgefahren.
Die in diesen Streckenbereichen angeordneten Notausstiege werden in offener Bauweise errichtet. Der auf dem Parkplatz des Institutes für Sportwissenschaften gelegene Notausstieg wird zugleich als Anfahrschacht für die in beiden Richtungen abgehenden Tunnelröhren der bergmännischen Bauweise genutzt.
Die Station Franz-Rücker-Allee einschl. des Tunnelstücks mit dem Weichenkreuz wird in offener Bauweise errichtet.
Die Station Ginnheim sowie das anschließende Tunnelstück mit Rampe sind ebenfalls in offener Bauweise herzustellen, jedoch erfordert der enge Straßenquerschnitt in Ginnheim sowohl für das Stationsbauwerk als auch für die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen die Anwendung neuer, in Frankfurt noch nicht ausgeführter Baumethoden.
Das Stationsbauwerk soll in Deckelbauweise erstellt werden. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs muss dieser Deckel in zwei Hälften hergestellt werden.
Die Tunnelaußenwände werden zweischalig ausgebildet. Dabei sind die Bohrpfähle sowohl Bestandteil des U-Bahnbauwerkes als auch Bestandteil der Baugrube für den angrenzenden Leitungsbau, der aus geometrischen und statischen Gründen nicht vom
U-Bahnbauwerk getrennt betrachtet werden kann.
Aus Gründen des Platzbedarfes für die notwendigen Kanal- und Leitungsbauarbeiten liegt das Stationsbauwerk zur Straßenachse nach Westen verschoben.
[...]
9. Verkehrslenkungsmaßnahmen
Im gesamten Baubereich muss der Verkehr während der Bauzeit aufrechterhalten werden. Dies wird für den Anliegerverkehr in erforderlichem Umfang durch Baugrubenabdeckungen und Fahrbahnverschwenkungen bzw. Parallelführung geschehen. Während der Durchführung der Rohbauarbeiten für die Stationen Franz-Rücker-Allee und Ginnheimer Landstraße kann der heute vorhandene Straßenbahnbetrieb und Durchgangsverkehr in diesen Bereichen nicht mehr aufrechterhalten werden. Die sich daraus ergebenden Verkehrsbeschränkungen, Umleitungen und Ersatzverkehre werden mit der Straßenverkehrsbehörde und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt a. M. mbH abgestimmt.
Während der Rohbauarbeiten in der Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und Wilhelm-Epstein-Straße muss der Durchgangsverkehr in einer Richtung weiträumig über die Platenstraße weiter unter der Hochstraße zur Wilhelm-Epstein-Straße zurück zur Ginnheimer Landstraße umgeleitet werden.
In diesem Zusammenhang müssen entsprechende Ausbauarbeiten an der Umleitungsstrecke unter der Hochstraße durchgeführt werden.
In der Franz-Rücker-Allee zwischen Bernusstraße und Zeppelinallee ist während der Rohbauarbeiten nur die Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs möglich. Es ist vorgesehen, den Durchgangsverkehr zu dieser Zeit in beiden Richtungen über die Sophienstraße und Ginnheimer Landstraße zu führen.
Vertraulichkeit: Nein
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Haupt- und Finanzausschuss
Zuständige Ortsbeiräte: 2 , 9
Versandpaket: 08.09.2004
Quelle: Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main, gekürzt