Wusste nicht, wo ich das hintun soll, und habe es deshalb einfach mal hier ins Off-Topic getan:
Bundesamt erklärt Zuschlag der Bahn auf Trassengebühr für unzulässig
Berlin- Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Preiserhöhung der DB AG für rechtswidrig erklärt. Dabei geht es um Trassengebühren, die andere Zugunternehmen entrichten müssen. Das Bundesamt erklärte den im Dezember eingeführten 10%igen Sonderzugzuschlag für rechtswidirig der erhoben wird, wenn ein Trassenwunsch nicht im Rahmen der jährlichen Fahrplaneinsellung angemeldet wurde. Die DB AG legte Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Private Bahnformen argumentieren, nicht in allen Fällen sei eine jährliche Vorab-Festlegung möglich. Das EBA machten nun geltend, die Bahn hätte ihre Preisänderungen bereits im Dezember 2003 mitteilen müssen, "damit man auf verläßlicher Basis ihren Kunden Angebote für Verkehrsdienstleistungen unterbreiten können".
Presseagentur: AP
Quelle: "Die Welt" (Dienstag, 04.01.05)