Beiträge von Aldeyn

    Es gibt da so einige Regeln zu Pausen.....


    zB Pausenraum zu dem man erst mal gehen muss (Wegezeit = Arbeitszeit) [im Winter isses kalt]

    Da ist nix mit exakt 30 min später wieder aufsteigen

    Die Regelungen zu Pausen sind leider nicht so eindeutig, wie das in Deinem Beitrag erscheint. Grundsätzlich handelt es sich um Pause, sobald der Arbeitnehmer frei über seine Arbeitszeit verfügen kann. Das heißt, grundsätzlich ist auch der Weg vom Arbeitsplatz zum Pausenraum als Pausenzeit zu betrachten. Allerdings regelt § 3 Abs. 1 ArbStättV iVm Anhang 4.2 Abs. 2, dass Pausenräume "leicht erreichbar" sein müssen. Das dürfte nur dann zutreffen, wenn die Wegezeit sehr gering ist. Ich halte es daher für vertretbar, den Weg zum Gebäude, in dem sich die Pausenräume befinden, als betrieblich veranlasst zu betrachten - jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer die nächstgelegenen Pausenräume aufsucht. Die Zulässigkeit fehlender Pausenräume an den Endhaltestellen, an denen aber die Pausenzeiten anfallen, kann ich leider nicht beurteilen. Das könnte aber ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 ArbStättV sein - jedenfalls dann, wenn mögliche Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, etwa weil es früher Pausenräume gab.


    Das sieht das Arbeitsrecht aber etwas und nennt sich Betriebliche Übung.


    Allerdings kann der Arbeitgeber auch den Umstand der Betriebliche Übung verhindern [...]

    Guter und in meinen Augen auch sehr passender Hinweis. Arbeitgeber unternehmen viele Anstrengungen, um betriebliche Übung zu verhindern. Viele davon wurde inzwischen vom BAG für unzulässig erklärt. Im Zweifel lohnt sich ein genauer Blick.


    Daher sind, zB. bei TransRegio wo ich arbeite, Pausen auf den Fahrzeugen nicht erlaubt.

    Die Pause endet, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit wieder aufnimmt - etwa indem er einem Kunden eine Auskunft gibt. Das kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten nicht einhält, zu deren Überwachung allerdings der Arbeitgeber verpflichtet ist. Im Zweifel muss er den Arbeitnehmer also anweisen, in der Pausenzeit entsprechende Anfragen von Kunden abzulehnen - mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit: "Das hätte der Fahrer doch mal kurz beantworten können." Dem Fahrer den Aufenthalt im Sichtbereich des Kunden zu verbieten, ist da doch eine wirklich sinnvolle Lösung. Wenn der Kunde den Fahrer nicht sieht, kann er ihn nicht fragen.


    Glück und Pech sind im Arbeitsrecht leider keine stichhaltigen Argumente. Im Endeffekt werden sich Arbeitsgerichte damit befassen. Die Frage ist ja auch, wie passt die Berechnung des Urlaubs zum Mindesturlaubsanspruch des TV-N zusammen. Leider gibt es noch keine öffentliche Version, wo man das mal nachlesen kann.

    Im Kommunalforum ist eine Version von 2020 verlinkt. Ist das die aktuelle Fassung? Dann würde sich gemäß § 14 Abs. 3 Satz 2 TV-N ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei 5 Arbeitstagen ergeben. Bei 4 Arbeitstagen würde dieser gemäß § 14 Abs. 3 Satz 2 TV-N auf 24 Tage reduziert.


    Ob die neue Berechnung des Urlaubes einen Nachteil für den AN darstellt, der nicht rechtens ist, weil zum Beispiel ein Bestandsschutz gilt etc., werden Arbeitsgerichte klären müssen. Die betriebliche Übung greift hier allerdings nicht, da es sich um eine geregelte und vertraglich vereinbarte Leistung handelt.

    Das sehe ich anders. Wenn der Arbeitgeber wiederholt und ohne Einschränkung (wie z.B. einen Freiwilligkeitsvorbehalt) eine übervertragliche Leistung erbringt, löst das im Regelfall eine betriebliche Übung aus. Rechtlich handelt es sich um eine konkludente Änderung des Arbeitsvertrags, so dass es sich dann zukünftig um eine (arbeits)vertragliche Leistung handelt - in die nur sehr eingschränkt durch Tarifverträge eingegriffen werden kann. Insbesondere darf in Arbeitsverträgen zu Gunsten des Arbeitnehmers vom Tarifvertrag abgewichen werden.


    Allerdings handelt es sich bei einer konkludenten Vertragsänderung um einen eigenen Vertrag, d.h. zwei Willenserklärungen, von denen eine vom Arbeitgeber abgegeben wurde. Sollte der Arbeitgeber fehlerhafterweise angenommen habe, dass er 25 Urlaubstage schuldet, könnte eine Anfechtbarkeit gemäß § 119 Abs. 1 BGB gegeben sein. Dann kann sich der Arbeitgeber von der betrieblichen Übung jedenfalls für die Zukunft lösen.

    Aus der Ausschreibung ist der beauftragte Betriebszeitraum von 15 Jahren ersichtlich, also

    14.12.2025

    bis

    8.12.2040


    Im Bahnhof Gelnhausen soll bereits ab 2024 angefangen werden zu bauen. Wenn Du die Strecke fährst, dann sieht Du z.B., dass in Hailer-Meerholz die neue Personenunterführung längst schon im Bau ist!


    Ich habe überlegt, ob ich bei der dicken Luft überhaupt Lust habe, etwas beizutragen. Aber mal so aus Neugier: Wieso gehst Du davon aus, dass die Planung zum Umbau auch eingehalten wird? Ich wohne an der S6 und kann leider ein Lied davon singen, wie zuverlässig Planungen sind...

    Dort kannst Du die kurz geführten Stockheimer Züge enden lassen und hast bahnsteiggleichen Anschluß sowohl nach Norden als auch Süden.

    Ah okay. Ich dachte, dafür wäre Gleis 6 da. Aber das kann sich natürlich mit dem Ausbau ändern, daran hatte ich nicht gedacht. Wenn es da eine sinnvolle Verküpfung gibt, wäre das natürlich zu begrüßen. Der Querverkehr in der Wetteraus ist nur recht eingeschränkt möglich, soweit ich das bisher überblicke. Die X27 kann da nicht viel zur Besserung beitragen.

    Ich weiß nun nicht, ob ich bis der Letzte bin, der diese Pläne der Bauphasen entdeckt hat.

    Äußerst interessante Pläne. Ich wundere mich ein wenig über die Planung in Bad VIlbel. Sehe ich das richtig, dass es dort drei Gleise für die S-Bahn geben wird (1-3) und das eines davon (2) ein Stumpfgleis wird, welches nur in und aus Richtung Norden nutzbar ist, aber einen Bahnsteig hat? Welcher Zweck wird mit diesem Gleis verfolgt?


    Interessant, aber vermutlich allen außer mir schon längst bekannt, ist auch die künftige Mittellage des Bahnsteigs in Eschersheim mit direktem Zugang zur Straßenbrücke. Das verkürzt den Weg zum Haltepunkt der Stadtbahn zumindest ein wenig.


    In Frankfurter Berg wird es scheinbar künftig keine Ausweichmöglichkeit geben. War da kein Platz oder wird die künftig einfach zu wenig benötigt?

    Ich habe gerade am Mühlberg auf die S-Bahn gewartet, als sie über die Anlage eine Großstörung durchgesagt haben. Laut Anzeige kein Verkehr zwischen Frankfurt Hauptbahnhof und Frankfurt Süd bzw. Offenbach Ost.


    Den Grund kenne ich nicht und er wurde in der Durchsage auch nicht genannt.

    Die Eisenbahn-Revue International berichtet in Ausgabe 11/2015 von einer führerlosen S-Bahn der Linie S5. Im Artikel wird berichtet, dass "der Zug Hoffenheim, Zuzenhausen, Meckesheim und Mauer [passierte], ohne die vorgesehenen Halte einzulegen." Weiterhin wird berichtet, dass die Sifa nicht auslöste. Auch Notbremsversuche der beunruhigten Fahrgäste, die laut Artikel den reglosen Tf sehen konnten, hatten wegen der NBÜ keinen Effekt. Der Triebzug wurde - so wird weiter berichtet - von der Bundespolizei beschlagnahmt und Ermittlungen wurden aufgenommen. Der Artikel erwähnt die Vermutung, dass der Tf wohl trotz Bewußtlosigkeit reflexartig die Sifa bediente. Als dieser dann vermutlich bei Reilsheim wieder zu Bewußtsein kam, stoppe er den Zug. Der Artikel erwähnt weiterhin, dass der Tf keinen Alkohol konsumiert hatte.


    Dazu möchte ich gleich ein paar Fragen loswerden, die vielleicht von den Kundigeren beantwortet werden können:
    1) Könnt ihr euch vorstellen, dass der Tf wirklich reflexartig die Sifa bediente? Für mich klingt das eher nach dem Versuch, die Schuld auf den Tf abzuwälzen.
    2) Welche Möglichkeiten hätte ich als Fahrgast in einer solchen Situation?

    Ich möchte vorausschicken, dass ich reiner Bahnkunde bin. Mein Kontakt zur Bahn beschränkt sich also auf das Nutzen ihrer Verkehrsmittel. Ebenso sieht es bei allen anderen Verkehrsunternehmen aus. Über das, was ich im Moment beobachte, kann ich aber nur den Kopf schütteln. Nicht etwa, weil die GdL übertreiben würde. Ganz im Gegenteil. Im Moment sieht es mir so aus, als würde die GdL einen Überlebenskampf führen, der ihr von der Politik aufgezwungen wurde. Das Tarikeinheitsgesetz gefährdet die GdL - und übrigens meiner Ansicht nach auch jede andere Gewerkschaft.


    Kommen wir zur Streikplanung. Die GdL kann nur auf eine einzige Weise Macht auf den Arbeitgeber ausüben. Streik ist aber nur dann effektiv, wenn er den Arbeitgeber Geld kostet. Der Arbeitegeber verliert aber nur dann spürbar Geld, wenn ihm Kunden in größerem Umfang fehlen. Das bedeutet bei einem großen Unternehmen wie der DB aber auch, dass entsprechend viele Kunden an einem Geschäft mit dem Arbeitgeber gehindert werden müssen. Natürlich hat das dann große Auswirkung auf die Menschen. Das liegt aber im Wesentlichen an der fehlenden DB-Konkurrenz und damit fehlenden Ausweichmöglichkeiten. Ist das etwa ein Fehler der GdL?


    Kommen wir hier zu den immer wieder angeführten Vergleichen mit Busfahrern. Ich bin selbst kein Busfahrer, weiß aber wirklich nicht, wie diese Menschen an ihrem Job Spaß haben können. Natürlich kann ich nachvollziehen, dass es Freude bereiten kann, Menschen zu transportieren. Aber wenn ich mit einem solchen Hungerlohn bei den Arbeitszeiten abgespeist würde, wäre meine Freude schnell vorbei. Jetzt anzuregen, die Lokführer ähnlich zu bezahlen, ist - meiner Meinung nach - ein Schlag ins Gesicht. Tatsächlich wäre es angemessener, die Busfahrer ebenfalls besser zu bezahlen.



    Die Politik hat den Markt geöffnet und die Menschen entscheiden sich Geiz ist geil für die günstigeren Angebote. Also entweder müssen die Gehälter im Fernverkehr sinken oder die der Busfahrer steigen.


    Die Politik hat den Markt völlig verzerrt. Ich werfe mal in den Raum: Trassengebühren vs. Befreiung von der Autobahn-Maut. Wenn dann noch dazukommt, dass Busfahrer regelmäßig zu Verstößen gegen die Arbeitszeitgesetze "animiert" werden...



    Hätte die GdL damals ihren Streik durchgezogen, bis alle 100% DB Niveau erreicht hatten (aber auch damals hätte nur bei den Privaten gestreikt werden dürfen, die DB hatte ihre Zustimmung zum Branchenvertrag längst gegeben, aber wurde mitbestreikt, um das Medienecho ho zu halten. So spielt die GdL aber immer, möglichst viel Schaden anrichten um Aufmerksamkeit zu bekommen. Warum schließt sie jetzt nicht einen Vertrag für die Lokführer ab und verhandelt dann weiter zu den Zugbegleitern und Rangierlokführeren? Klar, das wäre nur noch eine Randnotiz auf Seite 5.... Taktisch nachvollziehbar, moralisch nicht und gerade Gewerkschaften sprechen immer von Moral und gesellschaftlicher Verantwortung.)


    Das nennt man Solidarität. Ich kann mich an einen Streik der Busfahrer von Darmstadt erinnern, bei dem die Tram-Fahrer mitgemacht haben, obwohl sie selbst nicht betroffen waren. In meiner Sichtweise ist es besonders lobenswert, wenn man nicht etwa für sich selbst sondern für andere aufsteht und streikt. Aber das kann natürlich gerne jeder anders sehen - ein Privileg, das es in anderen Staaten teilweise nicht gibt.



    Was wir derzeit sehen, ist einfach mal nichts anderes als das wahre (häßliche) Gesicht des Kapitalismus. Nicht das der sozialen Marktwirtschaft der Bonner Republik, sondern das des globalisierten eiskalten Finanzkapitalismus, dem die Menschen komplett egal sind.


    Die ehemalige Staatsbahn MUSSTE doch mit aller Gewalt zu einem privatwirtschaftlichen, gewinn- und börsenorientierten Unternehmen "der freien Wirtschaft" werden... tja. Das jetzt gehört nun mal zu den möglichen Auswirkungen dazu; Rosinenpickerei gibts nun mal nicht.


    Sehe ich genauso.

    Es wäre doch wohl zu weit gegriffen, wollte sich einer der Demonstranten auf Art. 20 Abs. 4 berufen. Der EZB könnte man vielleicht vieles unterstellen, ihr jedoch vorzuwerfen sie versuche die verfassungsmäßige Ordnung in der BRD zu unterlaufen oder gar Demokratie, Rechts- und Sozialstaat abschaffen zu wollen ginge doch meilenweit an der Sache vorbei, dafür wäre sie der völlig falsche Ansprechpartner. Deshalb würde sich mit Sicherheit kein deutsches Gericht finden, das den Demonstranten bei entsprechender Argumentation ein Widerstandsrecht nach Art. 20 (4) zuspräche.


    Nein, der EZB kann man das sicher nicht vorwerfen. Je nach Verhalten von Stadt und/oder Polizei sieht es da möglicherweise anders aus. Ich kann mich noch gut an die Maßnahmen erinnern, die damals ergriffen wurden, als gegen die (Langzeit-) Studiengebühren demonstriert wurde. Beispielsweise wurden gezielt Videokameras zerstört, möglicherweise um eine Beweissicherung von Seiten der Demonstranten unmöglich zu machen (zumindest unterstelle ich dies).


    Die taz berichtete auch über eine gewaltsame Auflösung einer Kundgebung von blockupy. Wenn es stimmt, dass die Auflösung durchgeführt wurde, ohne dass die Demonstranten ungewöhnlich auffällig oder aggressiv waren, könnte dies ein Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit nach Art 8 darstellen.


    Straßenbahnen mit Steinen zu bewerfen geht aber mit absoluter Sicherheit weit über das erlaubte Maß hinaus. Denn weder die Straßenbahnen noch deren Insassen verstoßen irgendwie gegen geltendes Recht, von Grundrechten ganz zu schweigen.



    Nach dem was das Internet so an Bildern bereits ausspuckt, ist die Wortwahl Mob noch eine harmlose Formulierung.
    Ich hoffe nur, dass ich meinen kleinen Sohn heile aus der Kita abholen kann und das auch überlebe.


    Ja, leider. So wird mal wieder eine berechtigte Forderung dazu benutzt, hemmungslos Gewalt und Zerstörungswut auszuleben.



    Eines lässt sich feststellen. Die Taktik der Polizei weiträumig abzusperren ist nach hinten los gegangen: Der gewaltätige Protest verteilt sich jetzt weiträumig in die umliegenden Viertel und Straßen. Das ist natürlich jetzt eine viel größere Fläche (quadratisch im Abstand zur EZB) und damit ist die Polizei Präsenz geringer.


    Aktuell werden bereits die Eltern aus dem oberen Bereich des Sandweges gebeten ihre Kinder abzuholen. Das sind 1.5 km Abstand.
    Und das bei dem aktuellen Verkehrs-Chaos.


    Autsch. Ich bin gerade irgendwie froh, dass ich nicht (nochmal) da rein muss. Mir muss nur noch ein Weg einfallen, wie ich heute Nachmittag von Oberrad nach Darmstadt komme. Vermutlich werde ich mit dem Fahrrad direkt durch den Wald nach Neu-Isenburg fahren und mich von da aus weiter durchschlagen.

    Erstmal: gute Besserung!


    Ansonsten eine super Idee, sowas mal selbst zu testen!


    Jetzt zu den Zügen des Regionalverkehrs:
    Bei ausreichender Bahnsteighöhe erscheint der Zugang zum "Buntling" bedingt möglich. Ungünstig ist neben den Stufen auch die Mittelstange im Türraum, die den Zugang für Rollis unmöglich macht. Richtig haarig wird es dann bei niedrigen Bahnsteigen. Da könnte ich mir dann vorstellen, bis zum nächsten Bahnhof mit ausreichender Bahnsteighöhe mitfahren zu müssen.


    Soweit ich weiß, lassen sich diese Stangen hochklappen. Ich meine zumindest, mich an eine hochgeklappte Stange im Zusammenhang mit einem Rollstuhl zu erinnern. Dafür muss natürlich Personal vor Ort sein.

    Die können ja gerne bei den nächsten Wahlen ihr Kreuzchen bei denen machen, von denen sie denken, sie könnten es besser. Nur weil da ein paar Tausend Leute eine seltsame Ansicht haben, wird hier eine Stadt fast komplett lahm gelegt und es sind Millionen von Steuergeldern nötig, um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten.


    Wenn jemand undemokratisch handelt, dann eindeutig der Mob, der da aufmarschiert. Und für derartig destruktive Personen historisches Wagenmaterial, das sich in gutem Zustand befindet, zu nehmen, halte ich für daneben. Wer weiß, was die schon auf der Anreise alles in Schutt und Asche legen werden.


    Nachdem ich selbst auch durch die Demonstrationen betroffen bin, kann ich Deinen Ärger durchaus verstehen. Aber nach GG Art 8 sind solche Versammlungen erst einmal völlig legal und konform zu unserer Demokratie. GG Art 20 billigt gegebenenfalls sogar Widerstand, wenn Demokratie oder Sozialstaat gefährdet sind oder gegen Recht und Gesetz verstoßen wird.


    Die Grundrechte können auch nur durch das BVerfG nach GG Art 18 abgesprochen werden.


    Ach Colaholiker, mir geht es auch um Deine Ausdrucksweise "sowas", "Mob". Dies kommt schon eher vom politisch rechten Rand. Ich darf daran erinnern, daß "sowas" vom rechten Rand einst mit "historischen U2 Wagen" in die Stadt gekarrt wurde um demonsteriern zu können.
    Wo war da Dein Protest?
    Deine Argumentation ist ja alles Andere als der "Standard". :rolleyes:


    Rechts? Links? Die Wahrheit liegt meist dazwischen. Allerdings suche ich sie in der Mitte des Spektrums meist auch vergeblich...

    Ich habe leider heute morgen einen Fehler gemacht und versucht, an der Ostendstraße umzusteigen. Dort hat scheinbar irgendjemand ein Reizgas benutzt, denn die dort anwesendaen Menschen husteten und schützten ihre Atemwege. Ich bin dann einfach ohne Nachzudenken in die nächste S-Bahn gestiegen, die von der scheinbaren Quelle weg fuhr... die mich dann natürlich zurück brachte. Nicht so schlimm, mir geht es jetzt sowieso schlecht. Also Vorsicht: im Moment ist es wohl keine gute Idee, an der Ostendstraße umzusteigen.

    Um was wetten wir: falls der Typ überhaupt vor Gericht kommt, heißt es "na, der war doch alkoholisiert, da kann man doch gar nicht so sein...", und er kommt mit maximal einer Bewährungsstrafe davon :cursing:


    Das ist die strafrechtliche Seite. Zivilrechtlich kommen auf ihn auch bei einer Bewährungsstrafe noch Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlungen zu. Und da durch den Dienstabbruch ein Unternehmen geschädigt wurde, dürfte dieses ein Interesse daran haben, den zivilrechtlichen Klageweg einzuschlagen, was in der Folge auch dem geschädigten Lokführer zugute kommen dürfte (Sammelklage).


    Ansonsten natürlich meine Genesungswünsche an den Lokführer.

    Schlecht ausgebaut würde ich nicht mal sagen. In der HVZ haben wir hier immerhin alle 5 Minuten eine Straßenbahn in Richtung Stadt (keine umsteigefreie Verbindung in die Innenstadt außer mit der 18 an Samstagen, aber das halte ich für verschmerzbar). Die Kapazität ist zwar in der HVZ nicht üppig, aber ausreichend, richtig eng wird es eigentlich nur morgens, wo im Vergleich zum Altfahrplan der Takt ausgedünnt wurde. Das Problem sehe ich eigentlich eher darin, daß Oberrad am Ende einer Stichstrecke liegt und keine Alternativen bietet.


    Ich würde eine bessere Anbindung an die Innenstadt begrüßen; ein Umsteigen am Lokalbahnhof ist allerdings verschmerzbar. Das sehe ich ähnlich.



    • Wenn's irgendwo hinter dem Lokalbahnhof klemmt, sei es durch Unfall oder Bauarbeiten ist Oberrad abgeschnitten. Es gibt für die Einwohner Oberrads absolut keine ÖPNV-Alternative, (eine Wanderung zum Mühlberg oder Kaiserlei ist keine ernstzunehmende Alternative, die man den Bürgern auch als solche verkaufen kann) um den Stadtteil zu verlassen, wenn keine Straßenbahn aus welchem Grund auch immer fährt. Bei ungeplanten Störungen geht hier im Grunde gar nichts (ich sage nur Eisregen vorletzten Winter), bei baustellenbedingten Störungen geht mit SEV-Bussen "ein bißchen was" - aber sobald die Offenbacher Landstraße ebenfalls dicht ist, ist es ganz vorbei. Mein Rekord für eine SEB/B-Fahrt Südbahnhof - Oberrad bei einer der Baumaßnahmen an der Eisenbahnbrücke Seehofstraße lag bei sage und schreibe 87 Minuten. Gelobt sei das Deutschherrenufer. Abgesehen davon, daß die SEV-Busse niemals die Kapazität des 5-Minuten-Taktes bringen können.


    Das meinte ich im Wesentlichen mit "schlecht ausgebaut". Beim Eisregen habe ich spontan Home-Office gemacht, was glücklicherweise bei meinem Arbeitgeber mehr oder weniger problemlos ging.



    • Die Fahrt bis zum Südbahnhof wird an vielen Ecken durch ungünstige Verkehrsgestaltung / grottige Ampelschaltung ausgebremst. Bei den Ampeln nenne ich nur mal die Querung der Darmstädter Landstraße und die Ampeln im Bereich der Haltestelle Brücken-/Textorstraße. Die sind eigentlich immer genau dann rot (oder korrekter gesagt zeigen F0), wenn die Straßenbahn kommt. Bei der Verkehrsgestaltung möchte ich einen Punkt erwähnen, den ich vor einiger Zeit hier im Forum schon mal erwähnt hatte - nämlich die Situation rund um die Haltestelle Mühlberg. Die Straßenbahnhaltestelle zwischen den Richtungsfahrbahnen ist für Fußgänger eine suboptimale Situation, für Autofahrer auch, weil die Ampeln an den Fußgängerüberwegen (nach meiner Beobachtung durch die Straßenbahn) beeinflußt werden. In der HVZ kommt rechnerisch im Schnitt alle zweieinhalb Minuten eine Straßenbahn dort an, dementsprechend kommt es dort zu Problemen - ebenso der "Trassenkonflikt" zwischen der geradeaus fahrenden Straßenbahn und den nach links die Gleise überquerenden Autos, die von Oberrad her kommen. Für Umsteiger ist die Station auch unattraktiv (abgesehen vom "Erscheinungsbild" der Station, liebe DB!) - aufgrund der Hanglage und Tieflage der Station kommt einem der Weg vom Straßenniveau der Offenbacher Landstraße bis auf den Bahnsteig unglaublich lang vor. Das, gepaart mit dem ewig defekten Aufzug und den nur in einer Richtung und oft auch gar nicht laufenden Rolltreppen, ist einfach alles andere als praktisch. Ich hatte ja schon mal die Idee geäußert, die Straßenbahn, die ja ohnehin von der Heisterastraße aus kommend eine Steigung befahren muß, dort in einem Trog (muß ja kein Tunnel sein) auf das Niveau der "Zwischenebene" der S-Bahn zu führen, dort ein Verbindungsgang unter der Fahrbahn durch, unnd bis zum Lettigkautweg ist genug Platz, um die Straßenbahn wieder auf Straßennieveau anzuheben. Das Gros der Fahrgäste, die dort in die Straßenbahn ein- und aussteigen, sind Umsteiger von und zur S-Bahn, für die das damit deutlich angenehmer würde.


    Den Tram-Trog am Mühlberg fände ich genial.



    • Eine Anbindung die direkt in den östlichen Teil des nordmainischen Frankfurts führt, fehlt völlig. von Oberrad nach Fechenheim ist eigentlich nicht besonders weit - aber mit dem ÖPNV, außer mit mehrfachem Umsteigen und einer Fahrkarte der Preisstufe 4 durch Offenbach, eine Weltreise. Eine Verbindung, die direkt den Main quert (und wenn es nur ein Bus über die Osthafen- oder Kaiserleibrücke ist) würde gleichzeitig eine Redundanz schaffen, die das erste genannte Problem entschärft. Blöd dabei ist halt, daß außer der Offenbacher Landstraße und der Wehrstraße so ziemlich keine Straße in Oberrad für Standardlinienbusse geeignet ist.


    Die Anbindung Oberrads in Richtung Osten ist grundsätzlich schlecht, nicht nur nach Fechenheim. (Ich weiss... als Frankfurter geht man nicht nach Offenbach...) Auch das meinte ich mit "schlecht ausgebaut". Ich würde eine Verlängerung der Straßenbahn über die Stadtgrenze hinaus begrüßen. Eventuell auch eine Abzweigung zum Kaiserlei mit möglicher Fortsetzung nach Fechenheim. Dazu gibt es hier irgendwo sicher auch noch einen Thread von mir... :D



    OSM zeigt einen "Nahkauf"


    Den gibt es noch. Der ist allerdings winzig und nicht gerade einladend.



    Ich finde, jetzt isses mal gut mit den vorhandenen/nicht vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten in Oberrad und wir kommen zum eigentlichen Thema zurück...


    Naja, wir sind nach wie vor irgendwie bei den wegfallenden Parkplätzen... 8)