FR - Kampf gegen Feinstaub und Stickstoffoxid: Ausweitung der Umweltzonen

  • Zitat

    Original von MainTower
    Privat nutzen kann man das Fz mit dieser Zulassung aber nach Belieben, oder?


    Ich würde sagen, eher nicht:


    Die H-Kennzeichen sind geregelt im Abschnitt 3 der Fahrzeug-ZulassungsVO (FZV), der den Titel trägt "zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr".


    "§ 17 FZV - Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
    (1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
    (2) Für die Zuteilung und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen findet § 16 Abs. 3 bis 5 entsprechend mit der Maßgabe Anwendung, dass das Kennzeichen nur an den Fahrzeugen verwendet werden darf, für die es ausgegeben worden ist. ... "


    In dem zitierten § 16 Abs. 3 FZV heißt es u.a.


    "… Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. …".


    Edit fand ein paar Absätze übersichtlicher.

    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Hallo,


    da wird aber kräftig gemischt :D


    H-Kennzeichen sind Kennzeichen, denen auf weissem Grund mit schwarzen Zahlen ein H hinter die reguläre Buchstaben/Zahlenkombination gestellt ist.


    Die Fahrzeuge haben eine Begutachtung bekommen, müssen ganz normal zur Hauptuntersuchung, und zahlen lediglich eine geringfügige Steuerpauschale und dürfen in die Umweltzone unbeschränkt einfahren.


    Anwendungsbeispiel wäre z.B. der F-ZZ 434 H :D :D :D


    Dann gibt es die roten 07er Kennzeichen, mit denen derBus auch schon unterwegs war.
    Dabei geht es tatsächlich nur um Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, Probe- und Überführungsfahrten. Ausserdem ist ein Fahrtbuch zu führen, das Kennzeichen darf auch für bis zu 10 Fahrzeugen verwendet werden (Wechselkennzeichen).


    MfG F-ZZ

  • Zitat

    Original von MainTower


    ...ist etwas anderes als die dauerhafte Zulassung mit H. ;)


    Da haste Recht, das hab ich übersehen.


    Allerdings kann nicht jeder, dessen Auto 30 Jahre und älter ist, ohne weiteres ein H-Kennzeichen beantragen. Voraussetzung dafür ist ein Gutachten, in dem der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei abgenutzten Alt-Kfz wird der Oldtimer-Status nicht gewährt. Und da diese Fz ebenfalls regelmäßig zur HU müssen, verlieren sie das H-Kennzeichen, wenn sie nicht mehr sicher, original oder gut erhalten sind. Entsprechend wenige H-Kennzeichen gibt es.


    Aber es stimmt, mit deinem 35 Jahre alten Opel-Manta mit H-Kennzeichen dürftest du ohne Plakette in die Umweltzone einpendeln.

  • Zitat

    Original von tunnelklick
    Aber es stimmt, mit deinem 35 Jahre alten Opel-Manta mit H-Kennzeichen dürftest du ohne Plakette in die Umweltzone einpendeln.


    Also bitte. Sollte ich mir einen Oldtimer zulegen, dann einen Franzosen. ;)