tobi: Wenn jemand eine Straftat begangen hat, dann darf man ihn auch festhalten, allerdings muss man dann die Straftat auch beweisen können. Wenn ich das nicht kann (und der Kontrolleur hätte es nicht gekonnt, da der Fahrschein gültig war) muss ich mit ner Anzeige wegen Freiheistberaubung rechnen und den Polizeieinsatz auch noch bezahlen. Ansonsten stimme ich diur für den Fall, dass der Kontrolleur recht hat, zu, dann soll er hart durchgreifen und sich nichts gefallen lassen (Darf man BSGler beleidigen? Bei BGS gäbs ja auch ne Strafe), zu Unrecht würde ich mir ein solches Benehemen aber auch nicht gefallen lassen. Im Zweifelsfall (z.b. bei umsteigen mit einzelfahrschein wegen einer Verspätung Anschlusszug verpasst und Kontrolleur sagt ich hätte ja nen früheren Zug nehmen müssen (Fahrtunterbrechungen beim Umsteigen sind ja immer noch nicht erlaubt) würde ich mir die Daten vom Ausweis abschreiben und anschließend Protest einlegen. Bargeld würde er von mir aber nie bekommen.
Thomas: Nun ja, wenn ich einen Zug später weiterfahre und dann vllt 30min später im Büro bin und meinen Feierabend nicht auch nach hinten verschieben will mache ich 30min minus und das kann man schon als Verdienstausfall ansehen.