[PM] Probleme mit Kontrolleuren der DB

  • tobi: Wenn jemand eine Straftat begangen hat, dann darf man ihn auch festhalten, allerdings muss man dann die Straftat auch beweisen können. Wenn ich das nicht kann (und der Kontrolleur hätte es nicht gekonnt, da der Fahrschein gültig war) muss ich mit ner Anzeige wegen Freiheistberaubung rechnen und den Polizeieinsatz auch noch bezahlen. Ansonsten stimme ich diur für den Fall, dass der Kontrolleur recht hat, zu, dann soll er hart durchgreifen und sich nichts gefallen lassen (Darf man BSGler beleidigen? Bei BGS gäbs ja auch ne Strafe), zu Unrecht würde ich mir ein solches Benehemen aber auch nicht gefallen lassen. Im Zweifelsfall (z.b. bei umsteigen mit einzelfahrschein wegen einer Verspätung Anschlusszug verpasst und Kontrolleur sagt ich hätte ja nen früheren Zug nehmen müssen (Fahrtunterbrechungen beim Umsteigen sind ja immer noch nicht erlaubt) würde ich mir die Daten vom Ausweis abschreiben und anschließend Protest einlegen. Bargeld würde er von mir aber nie bekommen.


    Thomas: Nun ja, wenn ich einen Zug später weiterfahre und dann vllt 30min später im Büro bin und meinen Feierabend nicht auch nach hinten verschieben will mache ich 30min minus und das kann man schon als Verdienstausfall ansehen.

  • Zitat

    und das kann man schon als Verdienstausfall ansehen.


    ... was übrigens im allgemeinen per Nachweis belegt werden muss, wenn es gerichtlich geltend gemacht werden soll. Also Gehaltsbescheinigung, aus der dies im Vergleich zu den vorigen hervorgeht oder besser noch, Vorlage einer extra Bescheinigung des AG über den Abzug - oder beides.


    Abgesehen davon muss auch das Verpassen eines wichtigen Termins im Ernstfalle belegt werden, da reicht nicht einfach die Aussage.


    Nun will ich hiermit der betroffenen Dame oder auch der Zeitung nichts unterstellen, aber manche machen sich mit sowas auch einfach nur wichtig, habe ich selbst schon erlebt:
    Eine Dame fährt mir Freitags abends an einer Einmündung trotz Hupen rückwärts gegen das stehende Fahrzeug, kein nennenswerter Schaden, aber da sie die Schuld nicht anerkennen wollte und es nicht mein Fahrzeug war, musste ich leider die Polizei rufen. Da kein Personenschaden vorlag, sagte man uns es könne bis zu 90 Minuten dauern, woraus dann 2 Stunden wurden. In jener Zeit wurde mir ständig entgegen gehalten, dass nun ein "wichtiger Termin" verpasst werde, bei dem es angeblich um 500 Euro ging...
    Und ich war daran schuld, weil ich ja wegen der Bagatelle die Polzei rufen musste. Als diese dann endlich eintraf, entpuppte sich der wichtige Termin auf Nachfrage der Polizisten als später noch geplante Fahrt zu einem Badesee...


    Also wie gesagt, hier reicht nicht die Behauptung, es muss alles hieb- und stichfest belegt werden.

  • Zitat

    Original von Charly


    ... was übrigens im allgemeinen per Nachweis belegt werden muss, wenn es gerichtlich geltend gemacht werden soll. Also Gehaltsbescheinigung, aus der dies im Vergleich zu den vorigen hervorgeht oder besser noch, Vorlage einer extra Bescheinigung des AG über den Abzug - oder beides.


    Dazu braucht es keine Gehaltsbescheinigung. Ein Auszug aus der Zeiterfassung sollte ausreichen.


    Aber warum eigentlich überhaupt so kompliziert? Die Bahn und der Kontrolleur sollten sich einfach bei der Dame entschuldigen, falls noch nicht geschehen. Im Zeitungsartikel stand jedenfalls nichts davon. Als kleine Entschädigung und nette Geste sollte man ihr eine kostenlose Monatskarte ausstellen. Damit sollte die Sache dann erledigt sein!

    MfG
    Tarnkappe

  • Wir neuen "Bahner" und die BSGler sind ja leider keine Beamten mehr, ansonsten bräuchten wir uns auch nicht ständig beliedigen zu lassen. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob wir als Mitarbeiter im Öfffentlichen Dienst zählen, dnnke mal schon. Wenn ich jeden anzeigen würde, der mich beleidigt und bekäme dafür Schadensersatz, wäre meine Rente schon dadurch gesicht, da käm ne schöne Summe zusammen....Nur warum ich beleidigt werde, das verstehe ich nie. Ich bin ja immer freundlich und hilfsbereit, habe am Dienstagabend sogar auf Gleis 104 (Hbf Tief) Kundendienst (in Eigenintiative) gemacht, da die S 2 geteilt wurde und es Probleme gab. Selbst zu Leuten ohne Ticket bin ich bis zu einem gewisen Maß noch sehr freundlich, es kommt immer auf das Verhalten des anderen an!
    Zum Thema festhalten bei Straftat: Wenn ich einen Schwarzfahrer bis zum eintreffen des BGS/der Polizei festhalte, ist das eigentlich rechtskräftig (ich darf ihn aber nicht zwingen, im Zug zu bleiben -> Freiheitsberaubung!). Wenn ich aber in Frankfurt aussteige (und das das Ziel des "Schwarzfahrers ist) darf ich ihn festhalten bis die Beamten da sind.
    In der Regel rufen aber die Kollegen den BGS nur, wenn er Ertappte entweder seine Personaliene nicht raus gibt oder er den Zug nicht nach dem "Ausschluß der Beförderung" verlassen wollte!
    Ob wir einen FN schreiben oder den "raus schmeißen", ist jedem Zub selbst überlassen. Wennim Ausweis "Ohne festen Wohnsitz" steht, bekommen wir eh nie 40€, also raus...

    Nahverkehrsforum Südwest

    Die Community zum Thema Bus & Bahn im Saarland, Rheinland-Pfalz sowie den angrenzenden Regionen von BaWü, Frankreich und Luxemburg

  • >Wennim Ausweis "Ohne festen Wohnsitz" steht


    Kannst Du durchstreichen und "DB Regio Züge" eintragen.


    :-)

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