Vor ein paar Wochen bin ich in einem Regionalbus in Kassel (Linie 500, Kassel Wilhelmshöhe-Innenstadt-Autobahn-Edersee) Zeuge geworden, wie ein Fahrer eine Rollstuhlfahrerbegleitperson angemault hat, weil diese nicht schnell genug im Bus war und dann losgefahren ist, bevor der Begleiter und die Rollifahrerin die Gelegenheit hatten, den Rollstuhl zu sichern. Ich habe daraufhin eine Beschwerde an NVV und die BKW, die diese Buslinie betreibt, geschrieben.
Zur Einordnung: Das ganze passierte ab der Haltestelle Scheidemannplatz, Fahrtrichtung Südwesten, hier fährt der Bus auf der ÖPNV-Spur, auf der auch die Straßenbahnen und Regiotrams fahren. Bis der Stuhl gesichert war, ist der Bus schon an zwei weiteren Haltestellen abgefahren und auch um enge Kurven gekommen. Es war ein Sonntag abend mit wenig Verkehr.
Vor ein paar Tagen erhielt ich dann eine Antwort auf meine Beschwerde, deren relevanter Teil ist:
Zitat von NVV/BKWDas Verhalten des Fahrers in Bezug auf die Sicherung des Rollis ist korrekt, dies wurde seitens des NVV als Anweisung in Absprache mit der KVG [Kasseler Verkehrsgesellschaft, Betreiberin des Straßenbahnnetzes, meine Anmerkung] ausgegeben. Der Fahrgast wird vor Befahren der Autobahn gesichert, damit die Nutzung der Nahverkehrsspur auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt wird.
Das hat mich stutzig gemacht: Ist es nicht notwendig, im Stadtverkehr Ladung zu sichern? Wie ist das in anderen hessischen Kommunen, zum Beispiel in Frankfurt? Darf hier auch einfach losgefahren werden, bevor Rollifahrer die Chance hatten, sich zu sichern / festzuhalten?