Fehlschluss, dass die Regelwerke der DB Netz für Firmen, die die Infrastruktur der DB Netz benutzen, nicht gälten.
Das habe ich nie behauptet. Natürlich kann DB Netz Vorgaben für die Nutzung ihrer Infrastruktur beschließen. Ich habe behauptet, dass hier ein Monopolist über die Anforderungen des Gesetzes hinausgeht.
und der nach wie vor unsinnigen Forderung, EVU sollten selbst entscheiden können, wann und wie sie fahren
Das habe ich auch nicht behauptet. Natürlich kann das EIU, dessen Netz von einem EVU bedient wird, hier zur Einhaltung der eigenen Richtlinien Vorgaben machen. Was ist aber eine privatwirtschaftliche Frage der Vertragsgestaltung zur Netznutzung zwischen dem EVU und dem EIU.
Was ich gesagt habe, war, dass der DB-Konzern hier durch DB-Netz die Vorgabe getroffen hat und damit auch andere Nicht-DB-EVU davon betroffen sind. Hätte der DB-Konzern nur die Vorgabe für die konzerneigenen EVU getroffen, auf GSM-R als Erfordernis zu setzen, wären die Güterbahnen (und auch andere private EVU) davon nicht betroffen. Unabhängig davon wäre es natürlich aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll für den DB-Konzern hier Vorgaben zu machen, die dazu führen würden, dass man auf der eigenen Infrastruktur nicht fahren darf, andere es aber könnten.
Nun haben DIE GÜTERBAHNEN eben auch geschrieben:
Die haben als Alternative die privaten oder dienstlichen Mobiltelefone der Mitarbeiter ins Spiel gebracht und eben nicht die festeingebauten Geräte in den Führerständen.
Nein. Die RiL von DB Netz sind Teil der Netzzugangs- und Nutzungsbedingungen, sie gelten also für alle, die Infrastruktur von DB Netz benutzen. DB Netz agiert zwar in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, ist aber ein öffentliches Unternehmen und erfüllt einen gesetzlichen Auftrag.
Korrekt, gilt für das Netz von DB Netz als EIU. Das, was in den RiL von DB Netz steht, gilt nicht für die Strecken, die anderen EIU gehören. Klar, DB Netz ist Monopolist in Deutschland und man kommt faktisch nicht von A nach B ohne deren Netz zumindest teilweise nutzen zu können, aber dennoch kann DB Netz nichts beschließen, was andere EIU einzuhalten haben.
Wenn also Bau und Betrieb von Eisenbahnen nicht den RiL entsprechen, genügen sie nicht den gesetzlichen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung.
Es gibt, wie gesagt, viele Strecken, die anderen EIU als DB Netz gehören, die nicht die Vorgaben dieser RiL erfüllen. Insbesondere in Bezug auf die hier thematisierten Aspekte wie GSM-R.
die Zahl erscheint mir sehr veraltet.
Wenn es nur die roten Strecken sind, gibt es immer noch viel grün und orange, ohne jetzt die Quantität zu wissen. Meine Zahlen waren übrigens von 2013.