neue Anschlussfahrkarte

  • Bei der Anschlußfahrkarte hat man glkeich ZWEI GRUNDSÄTZLICHE Probleme der RMV-Tarifstruktur, ganz abgesehen von den örtlichen Gegebenheiten:


    Zum einen die komplizierte Preismatrix des RMV mit seinen teilweise unlogischen Preisstufen. Die Preisstufen gelten ja für alle Fahrkarten.
    Hier gibt es eben viele Preissprünge, und es ist ungerecht, wenn man nur ein ganz kurze Strecke über eine A-Tarifgebietgrenze hinausfährt (siehe Oberrad bzw. Fechenheim - Offenbach).
    Dafür gibt es andere positive Ausnahmen (z.B. Kreis Offenbach ) oder Fahrten Kaiserlei - Hanau. Diese Ausnahmen halte ich aber durchaus für berechtigt. Nur einfach zu verstehen ist es eben nicht.


    Zum anderen kommt dann die erwähnte Problematik mit den Anschlußfahrkarten (Grenzhaltestelle vorhanden oder nicht, komplizierte Automatenbedienung usw.).
    Dadurch können sich die tariflichen Ungerechtigkeiten schon mal potenzieren.


    Ich persönlich hielt die alte Regelung mit den Zuschlagfahrscheinen für sinnvoller. Weil 1. günstiger, 2. gerechter, 3. einfacher handzuhaben.


    Allerdings profitiere ich im Bereich angrenzender Tarifgebiete (PS 02- PS04) zur Zeit von der Anschlußfahrscheinregelung. Dafür bezahle ich als Offenbacher auch ein kleines Vermögen für die Jahreskarte an unseren lieben Tarif-Verein.

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(

  • Zitat

    Original von Charly


    Nein. Dass NE zu Frankfurt gehört, ist irrelevant, es handelt sich in dem Moment um eine reine, HG-interne Fahrt. Meinen Satz:



    kann man natürlich ergänzen durch Hinzusetzen von "oder von ihr weg".


    Das stand aber nicht dabei, es mußte also so verstanden werden, wie ich es verstanden hatte. Richtig wäre dieses:


    Eine Grenzhaltestelle wird immer zu der Zone gezählt, für die sie Startpunkt oder Ende der Fahrt ist. oder, wie es im RMV-Tarifgesamtplan heißt: Stationen auf der Tarifgrenze zählen je nach Fahrtrichtung zum einen oder zum anderen Tarifgebiet sowie, für einen Spezialfall, Bei Fahrten auf der Tarifgrenze gilt die jeweils günstigere Preisstufe.

  • Zitat

    Original von L.Willms
    Freigegebene Tarifgebiete sind 5101, 5041, 5042, 5043, 5168. 5168 ist vmtl. die U-Bahn-Station Obereschbach und 5042 und 5043 vmtl. die Bushaltestellen an der U-Bahn Nieder-Eschbach.


    5168 umfasst folgende Haltestellen der Linie 65, sowie der Bad Homburger Stadtbusse, in HG-Ober Erlenbach:
    Ahlweg
    Friedhof
    Holzweg
    Schmaler Weg
    Wetteraustraße


    Quelle: [URL=http://www.rmv.de/coremedia/generator/PDF/Tickets/Tarifgebietsnummern/TARIF__NR__Zielnummern__Ortsteile,property=data.pdf]RMV-Zielnummernverzeichnis[/URL]


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

  • Zitat

    Original von Alf_H
    Zum anderen kommt dann die erwähnte Problematik mit den Anschlußfahrkarten (Grenzhaltestelle vorhanden oder nicht, komplizierte Automatenbedienung usw.).


    Kompliziert ist das nur bei den Automaten der DB und ein paar anderen mit offenbar unfähigen IT-Abteilungen. An den Automaten der VGF hingegen sind Anschlußfahrscheine einfach . RMV-Info dazu und Automatenguide zum Download

    Zitat

    Original von Alf_H
    Ich persönlich hielt die alte Regelung mit den Zuschlagfahrscheinen für sinnvoller. Weil 1. günstiger, 2. gerechter, 3. einfacher handzuhaben.

    Das sehe ich nicht so, weil diese Regelung absolut undurchsichtig war. Wenn man sich nicht vorher irgendwie kundig gemacht hatte, hat man am Fahrscheinautomaten nicht wissen können, was und wie man so einen Anschlußfahrschein bekommen soll.

  • Zitat

    Original von Charly
    Deine Monatskarte gilt für das ganze TG 4000. Die Grenzhaltestelle (in diesem Falle glaube ich 4089?) gehört mit dazu. D. h., selbst wenn Du an der Grenzhaltestelle stehst, startest Du Deine Fahrt immer noch im Tarifgebiet 4000 und befährst mit 3501 nicht die erste Zone, sondern eine zweite!


    Hi,
    vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich halte sie aber leider für falsch.
    Die Grenzhaltestelle zählt immer zu gunsten des Beförderungsfalls, in diesem Fall also zu meinen Gunsten.
    Eine Fahrt von Erzhausen nach Egelsbach ist PS 1. Basta.
    Selbiges gilt für Dein Beispiel von Louisa nach Neu-Isenburg.


    Somit kann ich keinen passenden Anschlussfahrschein erwerben.


    Einen Hinweis, dass sich diese Regelung plötzlich ändert, wenn man eine ASF löst, gibt es in den Tarifbestimmungen nicht.


    Dies lässt, so glaube ich, auschließlich eine der beiden folgenden Schlussfolgerungen zu:
    - die Information, die man Dir gegeben hat, dass man ASFs ab/bis Grenzhaltestelle lösen kann, ist falsch. ODER:
    - die PS 1 wurde bei ASFs schlicht vergessen


    Ggf ist die Information nicht völlig falsch, sondern bezieht sich eben nur auf Fahrten ab PS 2. Das ist aber reine Spekulation.


    Was diese Schlussfolgerungen betrifft lasse ich mich gerne belehren, falls ich mich irre. Vielen Dank.


    Viele Grüße,
    blueTomato


    PS: sorry für die teilweise klare Sprache. Soll nicht unfreundlich, sondern einfach nur möglichst präzise sein.

  • Zitat

    Original von L.Willms
    Das stand aber nicht dabei, es mußte also so verstanden werden, wie ich es verstanden hatte. Richtig wäre dieses:


    Eine Grenzhaltestelle wird immer zu der Zone gezählt, für die sie Startpunkt oder Ende der Fahrt ist. oder, wie es im RMV-Tarifgesamtplan heißt: Stationen auf der Tarifgrenze zählen je nach Fahrtrichtung zum einen oder zum anderen Tarifgebiet sowie, für einen Spezialfall, Bei Fahrten auf der Tarifgrenze gilt die jeweils günstigere Preisstufe.


    Wenn ich will, kann ich auch nur das verstehen, was ich verstehen will.

  • Zitat

    Original von Charly
    Soweit, so (un-) logisch. Klarer wird es vielleicht, wenn man sich überlegt, dass keine Zeitkarten für die "Zonen" 4089 (?) oder 5081 (Louisa Bf.), also für Grenzhaltestellen ausgestellt werden, denn dies würde ja keinen Sinn ergeben. Der Kunde, der eine solche Zeitkarte hätte, könnte sich damit nur auf den Bahnsteig stellen und den Zügen zuschauen, aber er selbst könnte nirgends wo hin fahren - in keiner Richtung.


    Im Falle von 50XX gibt es doch sowieso nichts unterhalb von Preisstufe 3, mir sind bisher noch keine Zeitkarten untergekommen, auf denen nach der 50 etwas anderes als 00 gestanden hätte.


    Es wird wirklich Zeit, daß der RMV sich mal ein neues Tarifsystem überlegt. Wobei das vermutlich dann ähnlich läuft, wie es Douglas Adams mal sinngemäß formulierte:


    "Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wie das RMV-Tarifsystem funktioniert, ist und warum es so ist wie es ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt. - Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist."

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

    Einmal editiert, zuletzt von Colaholiker ()

  • Zitat

    Original von blueTomatoe
    vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich halte sie aber leider für falsch.


    Das ist nicht mein Problem.


    Zitat

    Die Grenzhaltestelle zählt immer zu gunsten des Beförderungsfalls, in diesem Fall also zu meinen Gunsten. Eine Fahrt von Erzhausen nach Egelsbach ist PS 1. Basta. Selbiges gilt für Dein Beispiel von Louisa nach Neu-Isenburg.


    Etwas Gegenteiliges habe ich nicht behauptet.


    Zitat

    Somit kann ich keinen passenden Anschlussfahrschein erwerben.


    Die für Dich passende und tariflich gültige Anschlussfahrkarte ist die der PS 2. Ansonsten bleibt es Dir unbenommen, wie oben bereits diskutiert wurde, an der Grenzhaltestelle auszusteigen und eine Einzelfahrkarte zu lösen, falls diese billiger ist. Ich habe diese Lücke, die sich dadurch auftut, nicht erfunden und ob sie von den Planern übersehen oder nicht zu Ende durchdacht wurde, ist in den Auswirkungen letztlich egal.


    Zitat

    Einen Hinweis, dass sich diese Regelung plötzlich ändert, wenn man eine ASF löst, gibt es in den Tarifbestimmungen nicht.


    Wederl ich noch Alf_H haben geschrieben, dass sich die Regelung in dem Fall ändert.


    Zitat

    Dies lässt, so glaube ich, auschließlich eine der beiden folgenden Schlussfolgerungen zu:
    - die Information, die man Dir gegeben hat, dass man ASFs ab/bis Grenzhaltestelle lösen kann, ist falsch. ODER:
    - die PS 1 wurde bei ASFs schlicht vergessen


    Da hast Du irgend etwas falsch verstanden. Möglicherweise habe ich mich eingangs missverständlich ausgedrückt, kann aber nach erneutem Überlesen des Threads nichts derartiges finden. Im Gegenteil. Auf Seite 3 hatte ich damals noch vor Inkrafttreten der Anschussfahrkatenregelung davon abgeraten, die ASF erst an der Grenzhaltestelle zu lösen, falls dadurch vom Automaten eine andere Preistufe zur Anwendung gebracht würde als sie von den Kontrolleuren für die Fahrt akzeptiert wird.


    Zitat

    Ggf ist die Information nicht völlig falsch, sondern bezieht sich eben nur auf Fahrten ab PS 2. Das ist aber reine Spekulation.


    Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Es gibt keine Anschlussfahrkarten der PS 1, da Anschlussfahrten über das Ende des Gültigkeitsbereichs einer Zeitkarte hinaus immer mit dem Überschreiten einer Tarifgrenze verbunden sind und in dem Moment automatisch mindestens die PS 2 zur Anwendung kommt.


    Du gehst aber davon aus, dass das "Update" durch die ASF erst an der Tarifgrenze beginnen darf und Du ASF(en) schon ab der PS 1 lösen können müsstest. Dazu müsste jedoch die Zone, die vor der TG liegt, die Preisstufe "0" haben, welche es in den RMV-Tarifbestimmungen nicht gibt. Es würde dann genau der von Dir angesprochene Fall eintreten, dass für ASF eine andere Preisstufenregelung einträte als für andere Fahrscheinarten.


    Vielleicht wird es so deutlicher. Falls nicht, weiß ich leider auch nicht mehr, wie ich es noch erklären soll. Dann müssen wir unseren eigenen Tarif entwickeln, den wir dann nach unserem Gutdünken gestalten können.



    Zitat

    PS: sorry für die teilweise klare Sprache. Soll nicht unfreundlich, sondern einfach nur möglichst präzise sein.


    Das habe ich auch nicht als unfreundlich aufgefasst. Mich ärgert nur, wenn meine Auslassungen als falsch hingestellt werden, da sie nicht spekulativer Art sind, sondern lediglich der RMV-Tarifkunde entlehnt.

  • Zitat

    Original von Colaholiker
    Im Falle von 50XX gibt es doch sowieso nichts unterhalb von Preisstufe 3, mir sind bisher noch keine Zeitkarten untergekommen, auf denen nach der 50 etwas anderes als 00 gestanden hätte.


    Es wird wirklich Zeit, daß der RMV sich mal ein neues Tarifsystem überlegt. Wobei das vermutlich dann ähnlich läuft, wie es Douglas Adams mal sinngemäß formulierte:


    "Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wie das RMV-Tarifsystem funktioniert, ist und warum es so ist wie es ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt. - Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist."


    Treffender kann man das nicht ausdrücken ;)

  • Zitat

    Eine Grenzhaltestelle wird immer zu der Zone gezählt, für die sie Startpunkt oder Ende der Fahrt ist. oder, wie es im RMV-Tarifgesamtplan heißt: Stationen auf der Tarifgrenze zählen je nach Fahrtrichtung zum einen oder zum anderen Tarifgebiet sowie, für einen Spezialfall, Bei Fahrten auf der Tarifgrenze gilt die jeweils günstigere Preisstufe.


    Wenn ich z.B. eine Jahreskarte für Frankfurt habe (50 einschließlich Flughafen): Darf ich dann von Mainz einen Anschlussfahrschein nach Frankfurt-Flughafen (5090) lösen oder nicht ? Da ich von Mainz komme, zählt der Flughafen demnach zu 37 (Groß Gerau). Und ich meine nicht den in den Automaten allerdings auch vorgesehenen schwachsinnigen Fall, dass ich von Mainz über Frankfurt (50) zum Flughafen fahre 8o, sondern ich meine den direkten Weg.


    Oder umgekehrt: Ich stehe mit meiner 50er Jahreskarte am Flughafen und will nach Mainz. Darf ich dann einen billigeren Anschllussfahrschein (von 5090) lösen oder nur einen 37er Einzelfahrschein der Preisstufe 4 ?

  • Zitat

    Original von Ost-West-Express
    Wenn ich z.B. eine Jahreskarte für Frankfurt habe (50 einschließlich Flughafen): Darf ich dann von Mainz einen Anschlussfahrschein nach Frankfurt-Flughafen (5090) lösen oder nicht ?


    Selbstverständlich darfst Du den lösen, wenn Dein Fahrziel tatsächlich nur Flughafen ist. Willst Du dagegen nach Frankfurt, musst Du 5000 eingeben.


    Zitat

    Oder umgekehrt: Ich stehe mit meiner 50er Jahreskarte am Flughafen und will nach Mainz. Darf ich dann einen billigeren Anschllussfahrschein (von 5090) lösen oder nur einen 37er Einzelfahrschein der Preisstufe 4 ?


    Du darfst Deine Anschlussfahrkarte überall lösen, solange dies vor Fahrtantritt geschieht. So, wie bei anderen Fahrkarten auch.

  • Zitat

    Original von Charly
    Selbstverständlich darfst Du den lösen, wenn Dein Fahrziel tatsächlich nur Flughafen ist. Willst Du dagegen nach Frankfurt, musst Du 5000 eingeben.


    Sein Fahrziel mit dieser Fahrkarte ist ja der Flughafen. Daß er dort eine neue Fahrt antritt, für die er seine Jahreskarte verwendet, steht ja auf einem anderen Blatt. Wer würde bei einer Kontrolle zu jedem Zeitpunkt mit einem gültigen Fahrausweis angetroffen.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Zitat

    Original von Colaholiker
    Sein Fahrziel mit dieser Fahrkarte ist ja der Flughafen. Daß er dort eine neue Fahrt antritt, für die er seine Jahreskarte verwendet, steht ja auf einem anderen Blatt.


    Ja, dann muss er aber dort aussteigen und tatsächlich eine neue Fahrt antreten. Wenn (rein theoretisch) Kontrolleure in Kelsterbach zusteigen, die ihn dort sitzen sehen und erst am Flughafen anfangen zu kontrollieren, dann wäre er auf deren Goodwill angewiesen. Deshalb kann ich das nicht anders schreiben, sonst beruft sich nachher noch jemand drauf. ;)

  • Zitat

    Original von Charly
    Ja, dann muss er aber dort aussteigen und tatsächlich eine neue Fahrt antreten. Wenn (rein theoretisch) Kontrolleure in Kelsterbach zusteigen, die ihn dort sitzen sehen und erst am Flughafen anfangen zu kontrollieren, dann wäre er auf deren Goodwill angewiesen. Deshalb kann ich das nicht anders schreiben, sonst beruft sich nachher noch jemand drauf. ;)


    Man kann ja der Form halber einen Fuß auf den Bahnsteig setzen und sich wieder umdrehen. :D

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Zitat

    Original von Charly
    Wenn ich will, kann ich auch nur das verstehen, was ich verstehen will.

    Ich nehme meine Gesprächspartner ernst und verstehe, das was sie schreiben, als das, was sie meinen.


    Probleme oder so?

  • Zitat

    Original von L.Willms
    Ich nehme meine Gesprächspartner ernst und verstehe, das was sie schreiben, als das, was sie meinen.


    Möglicherweise liegt genau hier der Unterschied. :D

  • Zitat

    Original von L.Willms
    Probleme oder so?


    Ach Gott, ja, Danke der Nachfrage! Aber meine Probleme stehen nicht im Zusammenhang mit der "neuen" Anschlussfahrkarte und haben deshalb hier nichts zu suchen.

  • Zitat

    Original von Charly


    Ach Gott, ja, Danke der Nachfrage! Aber meine Probleme stehen nicht im Zusammenhang mit der "neuen" Anschlussfahrkarte und haben deshalb hier nichts zu suchen.


    Dann sollten Sie diese auch für sich behalten.