26.04.08 - Frankfurt-Höchst: Schwarzfahrer bedrohte Kontrolleure


  • Quelle: Pressemappe - Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main

    10.02.01-10.02.24: 23 Jahre U4 zur Messe und Bockenheimer Warte ;)
    11.04.15-11.04.24: Neunter Jahrestag U5-Wagen auf Linie U4 8)
    Seit 09.10.16: Endlich fährt der U5-Wagen auf allen Strecken (U1-U9) :thumbsup:

  • Und mal wieder ein schöner Beweis dafür, daß hierzulande inzwischen jeder unghehindert und ungestraft machen kann, was er will.

    Hinweis: Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, spiegeln meine Beiträge nur meine persönliche Meinung. Diese muß nicht zwangsläufig der meines Arbeitgebers, irgendwelcher Institutionen oder von sonstwem entsprechen, sie muß auch nicht unbedingt jedem gefallen, ich lasse sie mir aber auch nicht verbieten oder madig machen und werde mich im Normalfall auch nicht dafür, daß ich eben eine eigene Sicht der Dinge habe, entschuldigen.


  • Ich finde das gesamte Verhalten des Schwarzfahrers und seine Aktion mit der Flasche auch völlig unmöglich, hoffe, dass er gefasst und juristisch haftbar gemacht wird, aber:
    Deine Forderung ist natürlich Quatsch mit Soße. Für einen versuchten Mord muss die Tat zumindest im Glauben des Täters geeignet sein, das Opfer zu töten. Im vorliegenden Fall soll aber der Täter die gebrochene Flasche "an" den Hals des Kontrolleurs gehalten haben. Damit kann man niemanden töten. Und das weiß eigentlich auch jeder! Für versuchten Mord hätte er schon mehr tun müssen ...

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

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  • Hallo,


    von "an" den Hals bis "in" den Hals ist es aber nicht mehr weit...


    Und das man mit einer scharfkantig abgebrochenen Glasflasche die Halsschlagader treffen/verletzen kann, ist auch nicht so abwegig.


    Gruß
    tamperer

  • Zitat

    Original von tamperer
    Hallo,
    von "an" den Hals bis "in" den Hals ist es aber nicht mehr weit...
    Und das man mit einer scharfkantig abgebrochenen Glasflasche die Halsschlagader treffen/verletzen kann, ist auch nicht so abwegig.
    Gruß
    tamperer


    Hallo,
    nur weil es "nicht mehr weit" ist, ist es noch lange nicht das selbe.
    Der Volksmund schreit da schnell mal nach irrsinnig drakonischen Strafen, aber das ergibt keinen Sinn, schon alleine weil es dann für noch brutalere Taten keine Steigerung mehr gäbe...


    Lies doch mal z. B. in Wikipedia nach, was einen Mord im juristischen Sinne so alles auszeichnet.


    Wenn man drüber nachdenkt, erkennt man sogar, dass das alles recht sinnig ist. Finde ich zumindest.


    Grüße,
    blueTomato

  • Sooo Abwägig ist das gar nicht!! Wenn ich jemanden eine abgebrochene Flasche an den Hals halte und damit zusteche kann ich in der Tat jemanden Töten, wenn ich die Richtige Ader Treffe.


    Aber irgendwie Provozieren es die Kontrolleure auch raus!! Ich finde die Aktion mit der Flasche auch nicht okay und Hoffe ebenfalls das derjenige Ordentlich Bestarft wird, wobei ich der Deutschen Justiz nicht mehr viel zutraue!!


    ABER: Ich bin vor einiger Zeit auch kurz nacheinander in 2 Kontrollen gekommen. Zum 1. zwischen der Station Ostendstraße und Konstablerwache und kurze Zeit später in der selben Bahn nochmals zwischen Taunusanlage und Hauptbahnhof!! Ich war da auch etwas genervt und habe dem Kontrolleur gesagt, dass ich doch erst vor 2 Stationen Kontrolliert wurde und ich keine Lust habe alle 3 Stationen mein Ticket rauszuholen. Auch andere Fahrgäste waren genervt. Einige haben die Tickets erneut gezeigt, aber auch wenige haben es Verweigert, weil die es gerade erst von der 1. Kontrolle wieder eingesteckt haben und es sich wieder Bequem gemacht haben.


    Die Raktion der Kontrolleure: Ein Unfreundliches und schlechtgelauntes: "Wann und wo wir Kontrollieren kann Ihnen egal sein, selbst wir Sie an jeder Station Kontrollieren"!! Das kann man auch Freundlicher sagen, denn schließlich habe ich das ja auch Freundlich sogar noch mit einem Lächeln gesagt!! Aber wenn man dann so angeflaumt wird wundert es mich nicht, dass manche Leute da sauer Reagieren, wobei das mit der Flasche echt schon derbe ist!!

  • Zitat

    Original von Jörg75
    Sooo Abwägig ist das gar nicht!! Wenn ich jemanden eine abgebrochene Flasche an den Hals halte und damit zusteche kann ich in der Tat jemanden Töten, wenn ich die Richtige Ader Treffe.


    Selbstverständlich, aber Du erwähnst auch den in diesem Falle entscheidenden Unterschied: "... UND damit zusteche". Das hat der Täter laut PM aber nicht getan und damit ist es eben kein versuchter Mord. Was wäre denn, wenn der Täter bei seinem Satz "Ich bring Dich um" einen Meter weit weg gestanden hätte oder zwei? Oder zwei Kilometer (eine Drohung via Handy an jemanden, mit dem man sich kurz zuvor gestritten hat)?


    Natürlich ist die extreme Nähe der Gefahrenquelle bei einer am Hals angesetzten abgebrochenen Flasche sehr viel höher, aber deswegen bleibt es trotzdem eine Bedrohung, weil man mit dem bloßen Wort und einer bedrohlich nahen Glasscherbe niemanden umbringen kann.


    Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Täter mit ein paar Euro billig davon kommen muss. Die Stärke der Bedrohung und der davon ausgehenden Gefahr kann sich im Strafmaß deutlich bemerkbar machen und dann setzt es vielleicht durchaus die Höchststrafe von einem Jahr ( §241 StGB ). Und so wie der Kerl sich angeblich benommen hat, könnte das nicht seine erste Straftat sein und dann sitzt er mit ziemlicher Sicherheit ...


    Und wem das zu wenig ist: Lasst die Kirche im Dorf. Laut PM hat der Täter eben NICHT zugestochen und der Kontrolleur ist vollkommen unverletzt. Hätte er zugestochen wären wir bei schwerer Körperverletzung und einem Strafmaß zwischen 6 Monaten und 10 Jahren ( §224 StGB ). Je nach Lage der Tat könnte dann also eine sehr erhebliche Strafe herauskommen.

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    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Danke Multi, so sachliche und fundierte Antworten sind bei solchen Themen (gerade in Hinblick auf juritische Fragen) selten...