Rollstuhlfahrer stürzte auf U-Bahngleise

  • Klassische Elektrorollstühle kommen auch auf 100 kg und mehr.

    Mag sein, aber schaue dir mal den Schwerpunkt an. In einem Rollstuhl sitzt man tief, die Füße sind relativ dicht über der Oberfläche, das Teil hat vorne kleine Räder und verleitet zu achtsamen Fahren (meist mit einer Art Joystick). Außerdem sind die Teile relativ langsam. Die hier angesprochenen Gefährte hingegen sind eher mit einem fahrbaren Sessel zu vergleichen und haben eine Art Lenker wie an einem Roller, der Fahrer sitzt regelrecht auf einem Podest und die Räder sind allesamt gleich groß und relativ massiv ist das Ganze auch noch - die Geschwindigkeit erscheint mit subjektiv auch höher als bei einem Rollstuhl.

    Ich finde diese E-Scooter im Strassenverkehr eine reine Gefährundg für jeden anderen Verkehrsteilnehmer. Oft überschätzen die älteren Leute einfach die Geschwindigkeit Ihrer Verkehrshindernisse.

    Sehe ich genau so. In meinem Bekanntenkreis meinte jemand ihrer Mutter mit so einem Ding einen Gefallen zu tun. Als man dann sah, wie verantwortungslos diese Idee war, hat man das Teil mit großem Verlust weiter veräußert.


    Bei Unfällen sollte man außerdem die, nicht unerhebliche, Brandgefahr durch die Akkus nicht außer Acht lassen.


    Auch wenn es nicht zum Thema passt: So sehr man den Wunsch auch nachvollziehen kann trotz körperlicher Gebrechen weiterhin mobil sein zu wollen, so sehr darf man auch nicht vergessen, welche potentielle Gefährdung damit verbunden ist. Ein ähnlicher Fall aus meinem Bekanntenkreis drehte sich um einen "Treppenlift". Die neu gewonnene Mobilität war dann so überschwänglich, dass die werte Dame - noch schlimmer als ein Packesel beladen - dieses Gefährt nutzen wollte (selbst ein körperlich fitter Mensch hätte meines Erachtens diese Menge nicht auf einmal die Treppe hinauf tragen können). Das obere Stockwerk wurde damit nicht erreicht, die Oberschenkelfraktur und Prellungen am ganzen Körper gab es dann aber trotzdem.


    Seither stehe ich solchen vermeintlichen Alltagshelfern sehr skeptisch gegenüber - insbesondere wenn ältere Menschen dabei involviert sind.

  • HLW bedeutet Herz Lungen Wiederbelebung.


    Ist bekannt. Im Artikel steht halt nur, dass der Mann "reanimiert" wurde. Nichts Genaueres. Ich verstehe unter reanimiert, dass HLW gemacht wurde. Aber was versteht die FNP darunter?

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

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  • Schon klar, aber es war nur die Antwort auf @tamperers Frage nach der Belastungsgrenze für die Fahrzeugrampen (die ja noch offen ist).


    Normaler Rollstuhl mit schiebender Person kann je nach deren Körpergewicht auch auf über 100 kg kommen. Also, ich denke, da wird es kein Problem geben.

    Glaubst Du einem Wörterbuch, in dem man Müll nicht trennen kann, wohl aber gu-te Freun-de?

  • Bezüglich Rollstühlen jeglicher Art ging das nach eigenem Sehen sehr gut. Das waren aber immer ausgebaute Haltestellen oder mindestens normaler Bordstein+ Rampe, nie von Höhle Null. Die Rollis haben einen sehr kleinen Wendekreis. Das ist bei den Scootern nicht der Fall.
    Also damit rein in den Bus, das Ding steht quer, keine Chance auf eine 90 Grad Drehung, geschweige 180. Folglich rückwärts wieder raus, und schlimmstenfalls über eine Rampe? Die Gefahr des Aufsetzens ist ja auch noch vorhanden.
    Zu Beachten wäre noch die Feinfühligkeit und das Können der Benutzer. Ist halt auch ein Unterschied ob eine dreißig oder achtzigjährige Person steuert.

  • Natürlich hat Frage auch schon die Gerichte erreicht. Die Kieler Verkehrsbetriebe hatten im letzten Jahr ein Mitnahmeverbot für alle E-Scooter ausgesprochen oder aussprechen wollen, wogegen eine Behindertenvereinigung mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung vorgegangen war. Das Kieler Landgericht hat den Eilantrag abgewiesen (also das Mitnahmeverbot nicht vorläufig aufheben wollen), das OLG Schleswig hat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben.


    Das OLG Schleswig untersagte mit seinem Urteil der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG), unterschiedslos alle sogenannten E-Scooter von der Beförderung in ihren Nahverkehrsbussen auszuschließen, ohne nach der Art des Modells zu differenzieren. Auslöser dess Mitnahmeverbots war eine Studie, wonach die Elektrofahrzeuge in bestimmten Situationen im Bus kippen oder rutschen können. Aus OLG-Sicht rechtfertigen die Sicherheitsbedenken nicht den Beförderungsausschluss aller E-Scooter. Es gebe kein gesetzliches Verbot, sie in Bussen zu befördern. Die KVG habe nicht glaubhaft gemacht, dass nur ein undifferenziertes Verbot Gefahren vermeiden könne, die in bestimmten Situationen durchaus möglich seien, heißt es zur Begründung. Nicht bei jedem der 400 Modelle stelle der Transport im Bus eine Gefahr dar, der nicht begegnet werden könne. (OLG Schleswig, Urt. vom 4.12.2015 -Az 1 U 64/15)

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  • Ich denke, dass sich da in gemeinsamer Zusammenarbeit von Verkehrsbetrieben, Herstellern von diesen Scootern und anderen Fahrzeugen für Mobilitätsbehinderte, Herstellern von Nahverkehrsfahrzeugen und Behindertenverbänden praktikable Lösungen finden lassen müssten.
    Dann gibt es eben nicht nur VDV-Empfehlungen für Busse und Bahnen, sondern auch für schwere Rollstühle und E-Scooter.

  • Dann gibt es eben nicht nur VDV-Empfehlungen für Busse und Bahnen, sondern auch für schwere Rollstühle und E-Scooter.

    Ob die Hersteller dieser Gefährte ein Interesse daran haben, sich an Empfehlungen des VDV zu orientieren? Ich stelle mir das schwierig vor. Das würde einerseits eventuell einen Mehraufwand in der Entwicklung darstellen und damit mehr Geld kosten oder andererseits andere Länder auf die Idee bringen, ebenfalls Empfehlungen ausgeben zu wollen. Sicherlich wird man keine nationalen Modelle, sondern ein Produkt einem möglichst großen Kundenkreis anbieten wollen.


    Davon abgesehen dürften die wenigsten Käufer sich überhaupt Gedanken um die Mitnahme in Bus und Bahn machen. Die stellen sich so ein Ding hin und wenn irgendetwas schief geht, dann ist der böse Verkehrsbetrieb schuld. Damit versetzt man sich doch gleich in eine angenehmere Situation.


    Man müsste viel eher über die Problematik aufklären und zeigen, wie gefährlich die sind.


    Ich sehe die Mitnahme solcher Fahrzeuge als sehr problematisch an. Der nächste will dann sein Motorrad mitnehmen - wie soll man das überhaupt rechtlich abgrenzen?

  • Je mehr von den Fingern Raumfähren, desto mehr problematische Punkte werden zu Tage treten, nicht nur ÖPNV bezogen.
    Es gibt genug Gehwege, die für Begegnungen zu schmal sind, inklusive diverser Haltestellen. Ich sehe dem auch etwas steptisch entgegen. Aber bei dem allgemeinen Regelungswahnsinn dürfte es nicht lange dauern, bis es Vorschriften gibt.
    Wie die dann allerdings aussehen, bleibt offen.