Vortrag des Magistrats vom 11.03.2005, M 43
Betreff:
Rhein-Main-Verkehrsverbund
Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene - für den Jahresfahrplan 2006
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 13.05.2004, § 7288 (M 64)
1. Dem Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2006 sowie der Anhebung der Verrechnungspreise der Zusatzleistungen im regionalen Schienen.personen..nahverkehr um 1,5 % wird zugestimmt. Das Leistungsangebot entspricht im Wesentlichen dem des Fahrplanjahres 2005. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt Frankfurt im Rahmen der Anschaffung von Neufahrzeugen für die Taunusbahn voraussichtlich ab 2006 mit einem Anteil von 140 T€ p. a. an der Finanzierung. Damit beträgt die finanzielle Belastung Frankfurts im Rahmen der Partner.schafts.finanzierung voraussichtlich 3.530 T€/a für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und ca. 57,4 T€ im regionalen Buspersonennahverkehr (RBNV).
2. Es dient zur Kenntnis, dass die Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tunnelstammstrecke zugunsten der Durchbindung der S2 im Jahr 2006 durchgeführt werden, die Durchbindung der S2 erfolgt voraussichtlich im Fahrplanjahr 2007. Die Finanzierung der Mehrverkehre auf der S2 erfolgt z. T. durch die Herausnahme der Kurzpendel auf der S1.
3. Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (traffiQ) wird ermächtigt, im Vorgriff auf den Haushalt 2006, finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschafts.finanzierung SPNV in Höhe von 3.530 T€ einzugehen. Diese Mittel sind im Haushalt 2006 in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt.
Begründung:
I. Vorbemerkungen
Das regionale Leistungsangebot - Schiene - des RMV besteht aus dem Grundangebot von SchienenPersonenNahVerkehrsleistungen sowie Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen und deren wesentliches Merkmal der Integrale Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz ist.
Auf der Grundlage der neuen Verkehrs-Service-Verträge (VSV), die der RMV mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen hat, wurde ein neues Grundangebot bzw. eine neue Grundleistung auf der Basis des Jahresfahrplanes 2003 fixiert. Diese wird mit der Fortschreibung der hierfür in den vergangenen Fahrplanperioden vereinbarten Finanzierungsregeln - nach Abzug der dem regionalen SPNV zugeordneten Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus Bundes- bzw. Landesmitteln und Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften - finanziert.
Während die regionale Grundleistung auf der Basis des Fahrplanes 2003 festgelegt wurde, werden darüber hinausgehende Leistungen auf Vorschlag der Verbundgesellschaft, der kommunalen Gebietskörperschaften und der Verbundverkehrs.unternehmen in den so genannten Regionalkonferenzen abgestimmt, jeweils in einer besonderen Vereinbarung mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften festgelegt und gesondert abgegolten (§ 7 Abs. 3 RMV-Gesellschaftsvertrag).
Entsprechende Vereinbarungen für die Fahrplanjahre 1995/1996 bis 2004 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der RMV GmbH wurden im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt a. M. von den Stadtwerken Frankfurt am Main, der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH bzw. der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH und der Lokalen Nahverkehrs.gesellschaft Frankfurt am Main mbH (traffiQ) abgeschlossen. Für das Fahrplanjahr 2005 liegt ein Beschluss (M 64 vom 29.03.2004; StvV § 7288 vom 13.05.2004) vor. Die entsprechende Vereinbarung mit dem RMV für das Fahrplanjahr 2005 ist noch abzuschließen.
Der aus dem vorliegenden Leistungsangebot - Schiene - für den Fahrplan 2006 resultierende finanzielle Aufwand für die Stadt Frankfurt a. M. wird voraussichtlich vorbehaltlich der Umsetzbarkeit des Betriebs- und Leistungsangebotes 3.530 T€/a betragen. Damit trägt die Stadt Frankfurt a. M. mit ca. 18% des kommunalen Anteils an der Partnerschafts.finanzierung einen wesentlichen Anteil an der Finanzierung des SPNV, was auf die zentrale Lage Frankfurts zurückzuführen ist. Die Ablehnung einer Mitfinanzierung von Zusatzleistungen durch die Stadt Frankfurt a. M. hätte zur Folge, dass der Rhein-Main-Takt nicht realisiert werden könnte.
II. Zu den Beschlussziffern
Der Aufsichtsrat der RMV GmbH hat in seiner Sitzung am 23.11.2004, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die kommunalen Gebietskörperschaften, dem regionalen Leistungsangebot zum Jahresfahrplan 2006 mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen zugestimmt.
Das in der o.g. Aufsichtsratssitzung des RMV beschlossene Gesamtleistungsangebot 2006 entspricht im Wesentlichen dem Vorjahresfahrplan. Im Rahmen der Anschaffung von Neufahrzeugen für die Taunusbahn beteiligt sich die Stadt Frankfurt vsl. ab 2006 außerdem mit einem Anteil von 140 T€ p. a. Für das Fahrplanjahr 2006 fällt je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Neufahrzeuge ein Anteil von ca. 11,7 T€ je Monat an.
Unter Berücksichtigung der Preisfort.schreibung um 1,5% und der Anschaffung von Neufahrzeugen für die Taunusbahn erhöht sich die finanzielle Belastung Frankfurts im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung gegenüber dem Fahrplanjahr 2005 (3.340 T€/a) auf insgesamt 3.530 T€/a.
Es dient zur Kenntnis, dass neben den direkten Finanzierungsleistungen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften vom RMV in der Partnerschaftsfinanzierung Fahrgelderlöse für die Finanzierung von SPNV-Leistungen angesetzt werden. Erreichen die Fahrgelderlöse nicht die prognostizierte Höhe, erfolgt der Ausgleich zugunsten der DB AG oder der NE Bahnen durch die regionale Umlage, welche die Einnahmenaufteilung entsprechend belastet. Neben der Finanzierung der Neufahrzeuge für die Taunusbahn führt das Re-Design der Bestandsfahrzeuge und die zusätzlichen Betriebskosten für die Neufahrzeuge zu einem zusätzlichen Aufwand im Regionalverkehr, der zu einem Rückgang der regionalen Umlage von schätzungsweise 400 T€ führen kann. Die daraus resultierende negative Entwicklung der regionalen Umlage wurde bei Aufstellung des Doppelhaushaltes 2005/2006 durch traffiQ bereits angemessen berücksichtigt.
Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Tunnel.stamm.strecke wird lt. RMV auf der Basis des derzeitigen Planungsstandes voraussichtlich im Fahrplanjahr 2006 zugunsten einer Durchbindung der S2 im 15-Minuten-Takt während der Hauptverkehrszeit realisiert werden können (siehe auch Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 13.05.2005, § 7288 zur M 64). Die Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tunnelstammstrecke zugunsten der Durchbindung der S2 werden im Jahr 2006 durchgeführt, die Durchbindung der S2 erfolgt voraussichtlich im Fahrplanjahr 2007. Die Finanzierung der Mehrverkehre auf der S2 erfolgt z. T. durch die Herausnahme der Kurzpendel auf der S1.
Die Bestellungen des RBNV sind für das Fahrplanjahr 2006 noch nicht in den Gremien des RMV beschlossen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass keine Mehrbestellungen erfolgen und sich der Anteil der Stadt Frankfurt im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung für 2006 bei 57,4 T€ (inkl. Kostensteigerung von 1,5 %) belaufen.
traffiQ wird die Zusatzbestellungen auf der Grundlage der o.g. Rahmenbedingungen abwickeln.