Nachlösen im Zug

  • Zitat

    Original von tobi


    Verbundgebiet eben. Was bei mir gezogen hat war "ich hab meine Monatskarte vergessen". Wenn er eine hat, kann er Sie ja nachzeigen - sofern sie persönlich ist. Dann ist er mit den 7,- € Bearbeitungsgebühr eventuell sogar noch günstiger gefahren, als mit einem normalen Fahrschein. Wenn die Monatskarte nich persönlich ist, dann ist das eben mal ein Lehrgeld. Ich hab auch mal gemerkt, dass ich meine vergessen hatte - bin an der Station raus und nach Hause gelaufen, hab mich nciht mal getraut einzusteigen ohne Ticket.


    Sach mal, wie ist das eigentlich beim JobTicket ? Das ist ja auch persönlich. Gibt's da auch eine Regelung, wenn man das mal vergessen hat, oder gehört diese Regelung mit den 7 Euro nur zum Zusatzservice bei einer persönlichen Dauerkarte ?
    Ich habe bisher mein Jobticket zum Glück noch nie vergessen, aber im Prinzip habe ich ja eine gültige Fahrkarte und kann das auch jederzeit nachweisen... auch wenn ich mich mal ohne in einem Zug aufhalten sollte, kann ich noch innerhalb des Tages in der Regel meine Fahrkarte zeigen.

    Am Zug bitte zurückbleiben, der Bahnsteig fährt gleich ab !

  • Zitat

    Original von Thomas


    Sach mal, wie ist das eigentlich beim JobTicket ? Das ist ja auch persönlich. Gibt's da auch eine Regelung, wenn man das mal vergessen hat, oder gehört diese Regelung mit den 7 Euro nur zum Zusatzservice bei einer persönlichen Dauerkarte ?
    Ich habe bisher mein Jobticket zum Glück noch nie vergessen, aber im Prinzip habe ich ja eine gültige Fahrkarte und kann das auch jederzeit nachweisen... auch wenn ich mich mal ohne in einem Zug aufhalten sollte, kann ich noch innerhalb des Tages in der Regel meine Fahrkarte zeigen.


    Auf http://www.rmv.de/coremedia/ge…_FahrenOhneFahrkarte.html steht

    Zitat

    Wer nachweisen kann, dass er seine personengebundene, nicht übertragbare Fahrkarte bei einer Fahrkartenprüfung nur vergessen hat, reduziert dadurch das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,00 Euro. Der Nachweis ist innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen zu erbringen, bei dem das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt werden muss.


    Da das Jobticket eine personengebundene, nicht übertragbare Fahrkarte ist, müsste die 7,00 Euro-Regelung auch für das Job-Ticket gelten. Zumindest würde ich das so auslegen.

    Das ist dein Moment komm und lebe und erfüll dir deinen Traum, das ist dein Moment komm und fliege wie ein Stern durch Zeit und Raum.
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    Wo ich meine Träume fand und immer find, bei dir sind alle Sorgen frei, böse Worte werden gut und fein, du hast das Glück gebucht und niemals Langeweile.


    Nur Mut, schwächt das Böse seid stark, wenn ihr ihm begegnet - dort oben...
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  • Zitat

    Original von Jan
    Da das Jobticket eine personengebundene, nicht übertragbare Fahrkarte ist, müsste die 7,00 Euro-Regelung auch für das Job-Ticket gelten. Zumindest würde ich das so auslegen.


    Richtig. Jede Zeitkarte, welche personenbezogen und somit NICHT übertragbar ist, fällt unter die 7,- € Regelung. Also alle persönlichen Monats - und Jahreskarten sowie auch die Jobtickets. Bei Schülerticktes hingegen gilt da wohl eine andere Regelung, wegen den Wertmarken - da könnte nämlich gemogelt werden.
    Aber eben wegen dieser 7,- € Regelung hatte ich immer eine persönliche Jahreskarte für das TG 50 - da ist ja alles zweifelsfrei nachweisbar.

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    Einmal editiert, zuletzt von tobi ()

  • Wie ist das bei der HLB eigentlich?
    Konkret stelle ich mir folgende Situation vor: In Friedberg Süd steigt man ein. Ohne Fahrkarte, denn im Sockel steht kein Automat (seit 1-2 Jahren müsste das schon sein). Nun stellt man fest, dass der Automat im Zug defekt ist. Der Zug setzt sich aber gerade in Bewegung. Was tun?

  • Zitat

    Original von MdE
    Wie ist das bei der HLB eigentlich?
    Konkret stelle ich mir folgende Situation vor: In Friedberg Süd steigt man ein. Ohne Fahrkarte, denn im Sockel steht kein Automat (seit 1-2 Jahren müsste das schon sein). Nun stellt man fest, dass der Automat im Zug defekt ist. Der Zug setzt sich aber gerade in Bewegung. Was tun?


    Ich würde mich beim Tf melden, einfach der Info halber. Ein ordentlicher Prüfer geht eh kurz zum Tf und erkundigt sich über Besonderheiten wie defekte Automaten oder ähnliches. Aber da leider nicht alle ordentlich sind...

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  • Zitat

    Original von tobi
    Ich würde mich beim Tf melden, einfach der Info halber. Ein ordentlicher Prüfer geht eh kurz zum Tf und erkundigt sich über Besonderheiten wie defekte Automaten oder ähnliches. Aber da leider nicht alle ordentlich sind...


    Ist mir bei der S-Bahn noch nie untergekommen, daß sich ein Prüfer mal vor Prüfbeginn im Zug bei mir gemeldet und sich nach Besonderheiten erkundigt hätte :rolleyes: Fahrgäste kommen öfters zu mir und melden sich und sagen, daß der Automat am Halt defekt ist, aber Prüfer...? Wenn überhaupt, dann kommen sie nur nachträglich, nachdem die Diskussion mit dem Fahrgast schon richtig am Kochen ist.

    Hinweis: Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, spiegeln meine Beiträge nur meine persönliche Meinung. Diese muß nicht zwangsläufig der meines Arbeitgebers, irgendwelcher Institutionen oder von sonstwem entsprechen, sie muß auch nicht unbedingt jedem gefallen, ich lasse sie mir aber auch nicht verbieten oder madig machen und werde mich im Normalfall auch nicht dafür, daß ich eben eine eigene Sicht der Dinge habe, entschuldigen.

  • >Ein ordentlicher Prüfer geht eh kurz zum Tf und erkundigt sich über
    >Besonderheiten wie defekte Automaten oder ähnliches.


    Damit die ordentlichen Schwarzfahrer wissen, daß die Kontrolle immer vorne
    beginnt.

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