[PM] Probleme mit Kontrolleuren der DB


  • Aus Offenbach Post vom 16.08.2004 (http://www.op-online.de).



    Also grundsätzlich hätte ich mich geweigert, zu bezahlen. Wie's damit ist, sich zu weigern, die Personalien anzugeben weiß ich nicht, weil dann vielleicht echt unnötigerweise die Polizei käme. Aber ich hätte den Spieß umgedreht, einen Zettel gezückt und gesagt, daß mir das zu blöd wäre und daß ich mir jetzt mal den Dienstausweis vom Kontrolleur zeigen lasse und mir dessen Daten zusammen mit der Zugnummer aufschreibe. Alternativ könnte er auch mit mir zum RMV-Schalter OF-Marktplatz fahren und sich davon überzeugen, daß er im Unrecht ist. Beides sollte ja wohl kein Problem sein. Man darf sich von den Jungs nur nicht einschüchtern lassen. Das habe ich gelernt, als mir mit der Jahreskarte mal einer am Wochenende erzählen wollte, die Mitnahmeregelung würde nur für übertragbare Zeitkarten gelten, nicht für die nicht übertragbaren. Das hat er wohl mit den Azubi-Karten verwechselt, bei denen das nicht gilt (oder galt, ich weiß gar nicht, ob man das nicht schon aufgehoben hat). Peinlich, wenn das Personal in den Zügen nicht die Bedingungen kennt, deren Einhaltung es zu prüfen hat... der Kontrolleur meinte dann daraufhin, weil sein Kollege aussteigen wollte, daß er mich diesmal ausnahmsweise nicht bestrafen würde. Anscheinend war er wohl plötzlich selbst nicht mehr sicher.


    Allerdings gibt es auch genügend Kontrolleure, die sich bestens auskennen und den Fahrgästen oft noch Tips und Hinweise geben. Die schlechteren sind mir bisher zum Glück eher selten begegnet !

    Am Zug bitte zurückbleiben, der Bahnsteig fährt gleich ab !

  • Personalien darf nur Polizei und BGS einfordern, alle anderen dürfen dich bestenfalls festhalten bis diese eintreffen (bei grundlosem Festhalten kann auch Freiheitsberaubung geltend gemcht werden). Ich hätte in dem Fall drauf gewartet das die Polizei anrückt und den Fall aufnimmt (wenn sie überhaupt gekommen wäre), da ich keinen Fehler gemacht habe und meine Personalien niemand was angehen. Ausserdem hätte ich gehofft das sich der Kontrolleur bevor er die Polizei wuirklich ruft sich nochmal gedanken macht ob er wirklich im recht ist. Konsequenzen sollte es für mich dann keine haben, immerhin habe ich den Polizeieinsatz ja nicht ausgelöst sondern der DB-Mitarbeiter.

  • Also, wenn mir sowas wie der Dame passieren würde, würde ich ich mir Deinstausweis der Kontrolleurs aufschreiben, ihn ausdrücklich darauf hinweisen, daß 1.) Der Fahrschein gültig ist. 2.) Ich wichtige Dinge vorhabe 3.) Mir die Anschrift eines Zeugen geben lassen.


    Wenn durch die Kontrolle eine Zeitverlust enstanden ist (z.B. wegen Aufforderung zum Aussteigen, Diskussion, warten auf die Polizei die die Personalien feststellt e.t.c. ein Taxi bestellen, den entgangenen Arbeitslohn e.t.c. auflisten und dann eine Schadensersatzforderung gegen den Kontrolleur einreichen (nicht gegen den RMV)
    Es besteht zwar keine Haftung für Verspätungen e.t.c., Unkentniss der Tarifbestimmungen dürfte allerdings grobe Fahrlässigkeit sein und daher schadensersatzpflichtig sein. Der RMV die Bahn wird sich darauf berufen, daß sie den Kontrolleur intensiv geschult hat. Deswegen empfiehlt es sich, gleich an den Kontrolleur als Privatperson zu wenden.


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    2 Mal editiert, zuletzt von Fabian ()

  • Was mir viel mehr zu denken gibt, ist die Tatsache, daß der Kontrolleur die Fahrkarte einbehält.
    Handelte es sich dabei um eine Monatskarte oder nur eine entsprechende Wertmarke ?
    Das ist immer noch mein Fahrausweis, auch wenn er tatsächlich abglaufen wäre.
    Ich habe diesen bezahlt, und könnte ihn ja eventuell noch für eine Abrechnung (Steuer etc.) benötigen, oder möchte ihn einfach aufbewahren.
    Es handelte sich ja offensichtlich nicht um eine (vermutliche) Fälschung oder dergleichen.
    In diesem Fall hätte ich auf jeden Fall auf eine Quittung und die Polizei bestanden, wenn die BSG'ler so sturr sind (und auch noch im Unrecht).
    Das ist ja wohl eine Unverschämtheit.


    So etwas ähnlichges ist mir nur einmal passiert, als ich einen Einzelfahrschein aus einem Fahrkartenautomat der VGF gelöst habe, und dieser fast blanko herauskam.
    Der Kontrolldienst behielt die Karte ein, und gab mir einen Fahrschein für die Weiterfahrt. Die Fahrkarte wurde überprüft, die Prägung war gerade noch zu erkennen, das Farbband des Automaten wohl leer.

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(

  • also @ alf


    du solltest vielleicht den mund nicht allzu sehr aufreissen. die kontrolleure sind nur menschen wie du und ich und wenn du tausende fahrscheine an einem tag siehst und die bestimmungen kennst. na ich weiss nicht. aber ich weiss du bist ein pc und unfehlbar....;o))
    ich kenne einige von den kontrolleuren und bin immer wieder erstaunt wie gut die sich auskennen.

  • Ja, es gibt da einige, die das anscheinend auch schon relativ lange machen und die ich z.B. auch schon unterwegs sehr sehr oft getroffen habe. Bei denen wundere ich mich schon, daß sie zu mir nicht mal irgendwann sagen: sie kennen wir schon... sie haben doch eine Jahreskarte ;) :D.


    Zu dem Thema daß die Fahrkarte eingezogen wird denke ich mal, daß man das evtl. aus Beweisgründen tut oder so. Sicherlich wird das nicht immer nötig sein, oder als nötig erscheinen, aber da haben die sicher ihre Anweisungen...


    Aber wie gesagt: ich bin der Meinung, daß man bei Problemen auf keinen Fall bezahlen sollte und sich das wichtigste aufschreiben sollte: wann, wo und von wem kontrolliert. Tja und dann sollen sich Bahn und RMV doch mit dem Problem rumschlagen, hauptsache es kommt hinterher dabei raus, daß man nicht bezahlen muß.

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  • Hägt alles mit der Privatisierzúng zusammen, da der BSG nicht nur von DB Mitarbeitern "gemacht" wird, sondern immer mehr von Leuten aus Privatunternehemn, die nach 2 Wochen Schulung alles können sollen!

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  • Ich habe doch nie behauptet, daß die Kontrolleure grundsätzlich unfähig wäre. Ich wollte auch ganz bestimmt nicht, meinen "Mund zu weit aufreissen".
    Sicher sind das auch Menschen, die Fehler machen.
    Nur sollten die Fehler der Kontrolleure nicht zu Unannehmlichkeiten für den betroffenen Fahrgast führen, insbesondere wenn der Fahrgast im Recht ist.
    Ich wollte nur ausrücken, daß in so einem Fall, in dem die Sachlage nicht ganz klar ist, oder man verschiedener Auffassung ist, die Angelegenheit korrekt erledigt werden sollte. Manchmal bedarf es dazu aber leider Zeugen oder so.


    In übrigen denke ich schon, daß die Kontrolleure Anweisungen haben, ob und wann sie einen Fahrschein einziehen dürfen. Allerdings weiß ich nicht wo das geregelt ist ?

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(

  • Zitat

    Original von Thomas
    Aber wie gesagt: ich bin der Meinung, daß man bei Problemen auf keinen Fall bezahlen sollte und sich das wichtigste aufschreiben sollte: wann, wo und von wem kontrolliert. Tja und dann sollen sich Bahn und RMV doch mit dem Problem rumschlagen, hauptsache es kommt hinterher dabei raus, daß man nicht bezahlen muß.


    Im Prinzip sehe ich das genauso wie Du. Aber wenn mir sowas passiert, dann ist es für mich nicht damit getan, daß ich einfach nur nicht bezahlen muß.


    Wenn sich jemand zumutet Fahrgäste zu kontrollieren, dann muß er sich halt wirklich gut auskennen, was kein Ding der Unmöglichkeit ist. Andernfalls fehlt hierzu die nötige Eignung. Hiervon gehe ich in diesem Fall aus und das sollte nicht ungestraft bleiben.
    Man bedenke auch die Blamage vor den anderen Fahrgästen, die sich schon ihre Gedanken gemacht haben und den Ausgang der Geschichte nicht mitbekommen haben ("Aha, ein Schwarzfahrer").


    Ich würde auf jeden Fall geltend machen:


    1. Verdienstausfall
    2. finanzielle Entschädigung für das Bloßstellen vor anderen Fahrgästen


    Da würde ich es sogar auf einen Prozess ankommen lassen und die Chancen stünden sicherlich nicht schlecht!


    Im Gegensatz zu anders lautenden Meinungen hier im Thread, habe ich kein Einsehen für die Kontrolleure, wenn sie einfach auf sturr schalten, egal was sie den ganzen Tag so erlebt haben. Wer so mit ehrlichen Fahrgästen umspringt, der muß auch mit den Konsequenzen leben.


    Ich hoffe, daß dieser Kontrolleur so schnell nicht mehr auf die Kundschaft losgelassen wird. Jedenfalls nicht, bevor er eingehend geschult wurde.

    MfG
    Tarnkappe

  • Sorry, aber ich fühle mich vor den anderen Fahrgästen in einer solchen Situation nicht bloßgestellt. Vielmehr sollte der Kontrolleur das tun, wenn ich seinen Ausweis verlange und mir alle Daten notiere, sowie sage, daß das sicherlich nicht ohne Folgen bleibt.


    Und ich habe jetzt überlegt und überlegt, aber weswegen ich einen Verdienstausfall geltend machen könnte, fällt mir auch nicht ein. Weil der Kontrolleur mit mir schwätzt, habe ich eigentlich keine Schäden außer daß die Leute vielleicht denken, ich würde schwarzfahren. Aber das sollen sie von mir aus doch denken die wissen eh nicht wer ich bin. Komme ich deswegen zu spät zur Arbeit oder verpasse irgendwas ? Normalerweise nicht, denn ich bekomme einen roten Schein und fahre mit dem ganz normal weiter... zumindest glaube ich nicht, daß ich mit den Kontrolleuren aussteigen müßte. Die meisten Leute wickeln das ganze im Zug ab und steigen ganz planmäßig aus.
    So gesehen weiß ich nicht, ob ein Prozess ohne Risiko wäre, denn wenn die Kontrolleure dich festhalten oder an der Weiterfahrt hindern, mußt du schon irgendwas gemacht haben (wiederholt schwarz gefahren, handgreiflich oder ausfallend geworden), woraus man dir dann einen Strick drehen könnte.

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  • Da die Dame ihren Mann anrufen udn dieser am Ort des geschehen eintreffen konnte, wird sich der Vorfall wohl in der Station Kaiserlei ereignet haben, wies am Anfang des Artikel steht und auch eine ganze Weile gedauert haben udn die Frau hat einen wichtigen Termin verpasst. Unter diesen Umständen würde ich auch sagen sie hat anspruch auf Entschädigung. Wobei man als Geschädigter ja auch verpflichtet ist den Schaden zu minimieren und unter diesem Vorsatz hätte sie vllt doch nur den Dienstausweis des Kontrolleurs anschauen dürfen und dann weiterfahren müssen und alles weitere später klären.

  • Naja, aber sei mal ehrlich: wenn der Kontrolleur sagt, daß du schwarz fährst und du bist nicht einverstanden und er sagt dir, daß du mal an der nächsten Station mit aussteigen sollst, damit das geklärt werden kann, was würdest du machen, wenn du weißt, daß du noch einen Termin hast ?
    Aussteigen und mit ihm diskutieren oder sagen, daß du keine Zeit hast, er sich deine Daten notieren soll, du gerne für die Beschwerde seine Daten hättest und damit sollte die Sache gegessen sein.


    Meiner Meinung nach muß diese Diskutiererei nicht sein, erst recht nicht wenn ich weiß, daß ich noch was vorhabe.

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  • Zitat

    Original von Thomas
    Sorry, aber ich fühle mich vor den anderen Fahrgästen in einer solchen Situation nicht bloßgestellt. Vielmehr sollte der Kontrolleur das tun, wenn ich seinen Ausweis verlange und mir alle Daten notiere, sowie sage, daß das sicherlich nicht ohne Folgen bleibt.


    Und ich habe jetzt überlegt und überlegt, aber weswegen ich einen Verdienstausfall geltend machen könnte, fällt mir auch nicht ein. Weil der Kontrolleur mit mir schwätzt, habe ich eigentlich keine Schäden außer daß die Leute vielleicht denken, ich würde schwarzfahren. Aber das sollen sie von mir aus doch denken die wissen eh nicht wer ich bin. Komme ich deswegen zu spät zur Arbeit oder verpasse irgendwas ? Normalerweise nicht, denn ich bekomme einen roten Schein und fahre mit dem ganz normal weiter... zumindest glaube ich nicht, daß ich mit den Kontrolleuren aussteigen müßte. Die meisten Leute wickeln das ganze im Zug ab und steigen ganz planmäßig aus.
    So gesehen weiß ich nicht, ob ein Prozess ohne Risiko wäre, denn wenn die Kontrolleure dich festhalten oder an der Weiterfahrt hindern, mußt du schon irgendwas gemacht haben (wiederholt schwarz gefahren, handgreiflich oder ausfallend geworden), woraus man dir dann einen Strick drehen könnte.


    Es ist schön, daß Du Dich nicht unangenehm fühlst, wenn Du wie ein Schwarzfahrer behandelt wirst. Ich sehe das anders.
    Als unbeteiligter Fahrgast und Zuschauer gehe ich davon aus, ein Kontrolleur ist im Recht, wenn er etwas beanstandet. Da erscheint es einem eher noch frech, wenn der Fahrgast sich dagegen wehrt, solange man nicht weiß, daß er eigentlich im Recht ist.


    Zum Verdienstausfall: Den kann es natürlich nur geben, wenn man nachweislich Schaden dadurch erlitten habe. Aber das ist eigentlich bei jedem Fall, der morgens zur Arbeit fährt oder auf dem Weg zu einem Termin ist. Bei der Frau war es ja wohl auch so!

    MfG
    Tarnkappe

  • Ich muß ganz ehrlcih sagen, ich diskutiere das auch lieber an Ort und Stelle aus. So lange ich im Recht bin, gebe ich da ehrlich gesagt, keinen mm-Boden frei.... und wenn der Kontrolleur dreimal im Viereck springt. Und wenn die Polizei anrücken muß. Irgendwann ist der Kollege, dann auch soweit und kann ja bei der Diskussion mitmachen, vielleicht löst sich dann ein solches Problem doch schneller.

    Gruß
    face

    Was auch geschieht:
    Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken!

    Erich Kästner

    [SIZE=7]Wer mich erreichen will, schreibt mir eine Mail, PNs werden nicht gelesen.[/SIZE]

  • Ich lasse mich nicht auf lange Diskusionen mit Fahrgästen ein. Wenn das Ticket ungültig ist, ist es nun mal so und das ist versuchter Betrug + erschleichen einer Beförderung = Doppelter Fahrpreis, mindestens jedoch 40,00€!
    Wer mit ner abgelaufen Monatskarte kommt, hat Pesch! Wenn es hart auf hart kommt muss der Fahrgast aussteiegn oder der BGS rückt an und dann wirds teuer!
    Das mache ich aber nur dann, wen ich 100%ig im Recht bin!
    Wenn der Kollege jemanden 2schwarzfahrer" nennt, dan hat das seinen Grund!
    Ich muss mir im Zug auch alles mögliche den Kopf knallen lassen, von dem Wort mit A.... bis hin zur Morddrohung. Und, heule ich mich damit bei der Presse aus?

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  • Ps: Wer "schwarz" fährt, begeht eine Straftat. Jeder Bürger der BRD ist dazu berechtigt einen anderen bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten, wenn der festgehaltene eine Straftat begeht oder begangen hat!
    So hat man mir das erklärt...
    Meistens ist es ja so, dass die Leute vom BSG mit dem Fahrgast aussteiegn, aber dann dort wo der Fahrgast raus muss!

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  • Also ich weiß ja nicht, aber wenn ich auf dem Weg zur Arbeit bin und mich hält jemand auf, dann habe ich persönlich keinen Verdienstausfall, es sei denn mein Arbeitgeber steht mit der Stoppuhr an der Tür und zieht mir für jede Minute ein paar Euros ab. Aber das wird nirgends so sein... außer bei denen, die ihr eigener Chef sind ;).
    Wie gesagt bin ich der Meinung, daß jede unnötige Diskussion nur Zeitverschwendung ist. Tobi hat das ja ganz gut bestätigt: die lassen keinen durchgehen wenn sie sich im Recht fühlen. Wenn ich also genau weiß, daß ich Recht habe... mein Gott, dann sollen sie sich halt meinen Namen aufschreiben und ich leite später alles nötige ein. Was solls ?
    ;)
    Aber ich denke mal, daß das jeder anders sehen wird !

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  • Wie ist das eigentlich mit den KIN auf den REs in Richtung Gießen, die können ja nicht mal schnell aussteigen und auf den nächsten Zug warten, wartet dann der gesamte Zug auf den BGS??


    Wenn ich mir aber als Fahrgast 100% sicher bin, daß mein Ticket so wie ich es gelöst habe, auf der Strecke gültig ist (Zielnummer am Automaten eingetippt und auf den direkten Weg gefahren) laß ich mir von keinem Kontrolleur erklären ich hätte kein gültiges Ticket.. und wenn ich bis zum Betriebsschluß mit Ihm diskutieren muß.

    Gruß
    face

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    Erich Kästner

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  • Wenn du soviel Zeit hast. Ich will zumindest irgendwann nachhause und wenn ich im Recht bin, wird sich das ganze zu meinen Gunsten wenden....

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