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Kontrolleur auf falschem Tarif-Gleis
Ein Bahn-Fahnder bezichtigte RMV-Kundin mit gültiger Monatskarte stur als Schwarzfahrerin
Offenbach (klawe) - Wenn Kontrolleure der Deutschen Bahn in S-Bahnen im Gebiet des RMV "wildern", ist Vorsicht angeraten: Denn nicht immer kennen sich die Schwarzfahrer-Jäger mit den geltenden Tarifen aus. Leserin Pamellah S. hat das schmerzlich erfahren müssen. In einer S-Bahn der Linie 9 wurde sie an der Station Kaiserlei wie eine Schwarzfahrerin behandelt, obwohl sie eine gültige Fahrkarte hatte.
Der Vorfall ereignete sich am 1. August. Pamellah S. zeigte dem Mann ihre Monatskarte, die am 1. Juli abgestempelt war. Der Kontrolleur war der Auffassung, das Zeitticket sei abgelaufen. Er gehörte wohl zu jenen Fahndern, die normalerweise in Zügen Deutschen Bahn tätig sind. Jedenfalls hatte er die Tarifregelung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes nicht im Kopf: Denn beim RMV sind die Monatskarten im Gegensatz zu jenen der Bahn "bis einschließlich des gleichen Kalendertages des Folgemonats" gültig.
Der Kontrolleur war auf dem falschen Gleis und unerbittlich: Er behielt die Karte ein, forderte 40 Euro Buße und die Personalien von Frau S. Außerdem weigerte er sich, der Offenbacherin das Ticket zurückzugeben. Die Situation spitzte sich zu. Während er mit der Polizei drohte, rief Pamellah S. ihren Mann an. Erst als dieser am Ort des Geschehens erschien, ließ sich der Bahnangestellte erweichen, doch noch einmal einen Blick auf die Karte zu werfen. Erst da erkannte er seinen Fehler.
Frau S. in einem Beschwerdebrief an den RMV: Hätte der Kontrolleur das Ticket nicht gleich eingepackt und stur darauf beharrt, Geld und Daten von ihr zu erhalten, hätte der Vorfall schnell aufgeklärt werden können. So aber habe sie einen wichtigen Termin verpasst.
In ihrem Brief bittet Pamellah S. nun um Aufklärung darüber, wie das Unternehmen sicher stelle, dass sein Personal die Bestimmungen kenne - und wie man Kontrolleure dazu bringe, künftig Kunden zuzuhören. RMV-Sprecherin Petra Eickweiler sieht ihre Firma allerdings als falsche Adressatin: "Bei diesen Kontrolleuren handelt es sich um Personal der Deutschen Bahn - da haben wir keinen Einfluss darauf. Allerdings kann ich sagen, dass diese Leute von der Bahn ausgesprochen intensiv geschult werden."
Eine Bahnsprecherin, die ihren Namen nicht genannt haben wollte, bezeichnete den Fehler des Kontrolleurs als bedauerlich - so etwas solle nicht passieren. Das Verhalten des Mannes allerdings sei "menschlich": "Das sind doch auch nur Menschen, die sich tagtäglich von Schwarzfahrern, die sie erwischen, beschimpfen lassen müssen. Wenn der Mann an diesem Tag schon zigmal beschimpft worden ist, dann kann man verstehen, dass er irgendwann auf stur schaltet."
Die Bahnsprecherin bezeichnete es als korrekt, dass der Kontrolleur die Karte nicht mehr herausgeben wollte: "Wenn er davon ausgeht, dass die Karte ungültig ist - auch wenn es sich in diesem Fall um einen Irrtum gehandelt hat -, dann ist es doch wohl logisch, dass er keine ungültige Karte mehr in den Verkehr bringt."
Dass der Kontrolleur damit ein Beweismittel für die Unschuld seines Opfers unterschlagen hätte, scheint für die Bahn-Sprecherin nicht von Belang zu sein.
Aus Offenbach Post vom 16.08.2004 (http://www.op-online.de).
Also grundsätzlich hätte ich mich geweigert, zu bezahlen. Wie's damit ist, sich zu weigern, die Personalien anzugeben weiß ich nicht, weil dann vielleicht echt unnötigerweise die Polizei käme. Aber ich hätte den Spieß umgedreht, einen Zettel gezückt und gesagt, daß mir das zu blöd wäre und daß ich mir jetzt mal den Dienstausweis vom Kontrolleur zeigen lasse und mir dessen Daten zusammen mit der Zugnummer aufschreibe. Alternativ könnte er auch mit mir zum RMV-Schalter OF-Marktplatz fahren und sich davon überzeugen, daß er im Unrecht ist. Beides sollte ja wohl kein Problem sein. Man darf sich von den Jungs nur nicht einschüchtern lassen. Das habe ich gelernt, als mir mit der Jahreskarte mal einer am Wochenende erzählen wollte, die Mitnahmeregelung würde nur für übertragbare Zeitkarten gelten, nicht für die nicht übertragbaren. Das hat er wohl mit den Azubi-Karten verwechselt, bei denen das nicht gilt (oder galt, ich weiß gar nicht, ob man das nicht schon aufgehoben hat). Peinlich, wenn das Personal in den Zügen nicht die Bedingungen kennt, deren Einhaltung es zu prüfen hat... der Kontrolleur meinte dann daraufhin, weil sein Kollege aussteigen wollte, daß er mich diesmal ausnahmsweise nicht bestrafen würde. Anscheinend war er wohl plötzlich selbst nicht mehr sicher.
Allerdings gibt es auch genügend Kontrolleure, die sich bestens auskennen und den Fahrgästen oft noch Tips und Hinweise geben. Die schlechteren sind mir bisher zum Glück eher selten begegnet !