Hat jemand sowas schonmal gesehen ?

  • Folgender Ausschnitt stammt aus den Bestimmungen zu Tarifen und Beförderung des RMV:



    Meine Frage: hat irgendjemand von euch schonmal einen solchen Berechtigungsschein gesehen ? Ich habe bisher noch nichtmal gewußt, daß es sowas gibt. Ich dachte immer, Bahnsteigkarten wären schon lange abgeschafft. Einen solchen Berechtigungsschein würde ich ja doch gerne mal sehen :D

    Am Zug bitte zurückbleiben, der Bahnsteig fährt gleich ab !

  • Hallo zusammen.


    In München kostet das Betreten des Bahnsteiges 10 Cent. Siehe auch hier:


    Ich kann aber nicht sagen, inwiefern es in München und Umgebung Kontrollen auf den Bahnsteigen gibt, bei denen diese Bahnsteigkarten vorgezeigt werden müssen.
    Im RMV-Bereich gibt es höchstens Ab- bzw. Zugangskontrollen an den Stationen. Vielleicht wird dort der kostenlose Berechtigungsschein verlangt, wenn man den Bahnsteigbereich nur betreten, aber nicht wegfahren will. Wo soll der Schein dann ausgegeben werden? Steht dort im Eingangsbereich etwa VGF- bzw. DB-Personal mit "Bauchladen"?


    Grüße ins Forum
    Helmut

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    Einmal editiert, zuletzt von Helmut ()

  • Gute Frage, ich hatte mit einer Kollegin auch mal in Gedanken durchgespielt, wie das bei einer Abgangskontrolle ist. Damals stand an der Hauptwache noch die Packstation auf dem Bahnsteig Gleis 2/3. Wir haben dann überlegt, das man theoretisch bei einer Abgangskontrolle dumm dasteht wenn man an der Packstation war. Die einzige Möglichkeit wäre a) man hat das Paket das man gerade abgeholt hat dabei oder b) wenn man ein Paket über die Station aufgibt, das man den Einlieferungsbeleg, den die Station ausdruckt vorzeigen kann. Die Variante, wo man nichts vorzeigen kann ist allerdings, das man eine Benachrichtigung bekommt, zu Packstation geht und dort statt seines Pakets nur auf dem Display angezeigt bekommt, das wegen Überfüllung der Station das Paket in der Postfiliale XY abzuholen ist. Dann sthet man bei einer Abgangskontrolle ohne irgendwas in der Hand zu haben da und muss darauf hoffen, das die einem das glauben, das man eigentlich ein Paket abholen wollte.


    Könnte es sein das z.B. die Automatenbefüller oder die Personen an den Verkaufsständen auf dem Bahnsteig solche Berechtigungsscheine besitzen, bzw. diese Regelung nur für solche Tätigkeiten gedacht ist und nicht für Otto-Normaluser, der aus irgendeinem Grund über den Bahnsteig laufen will?

    Das ist dein Moment komm und lebe und erfüll dir deinen Traum, das ist dein Moment komm und fliege wie ein Stern durch Zeit und Raum.
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  • Vielleicht sollte ich mal bei der nächsten Gelegenheit welche von den BSG-Leuten fragen, denn eine Berechtigungskarte für den Bahnsteigbereich würde ich echt gerne mal sehen, denn auch ich könnte mir nicht vorstellen, wo man die herbekommen soll. Am Automaten gibt's sicherlich sowas nicht und irgendjemand muß ja auch die Glaubwürdigkeit meiner Argumente prüfen, eine solche Karte zu bekommen, denn wenn sie unentgeltlich ist, könnte sie sich doch jeder aus Spaß immer holen und wäre immer fein raus... man könnte sich dann die Kontrollen sparen und die Karte wäre vollkommen überflüssig.

    Am Zug bitte zurückbleiben, der Bahnsteig fährt gleich ab !

  • Thomas.
    [Spaß]
    Dann sollten extra für diese Berechtigungsscheine wieder Entwerter eingeführt werden, um die Gültigkeit zu kontrollieren.
    [/Spaß]


    Man sollte ernsthaft mal beim RMV nachfragen, wo es diese Scheine zu "erwerben" gibt.


    Übrigens steht im Durchgang des Bahnhofs Höchst auch eine Packstation, dort muss man bei einer Kontrolle auch vorbei, wenn nicht gerade auf den Treppenpodesten kontrolliert wird.


    Grüße ins Forum
    Helmut

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  • Kann natürlich sein, daß der RMV theoretisch vorsehen könnte, an zwei Stationen mal zwei Tage lang solche Kontrollen zu machen und diese Klausel für den Fall gedacht ist, weil die Kontrolleuere den Leuten beim Betreten des Bahnsteiges dann solche Karten austeilen würden oder so.

    Am Zug bitte zurückbleiben, der Bahnsteig fährt gleich ab !

  • Zitat

    Original von Thomas
    Kann natürlich sein, daß der RMV theoretisch vorsehen könnte, an zwei Stationen mal zwei Tage lang solche Kontrollen zu machen und diese Klausel für den Fall gedacht ist, weil die Kontrolleuere den Leuten beim Betreten des Bahnsteiges dann solche Karten austeilen würden oder so.



    So hatte ich den Paragraphen aus den RMV-Bestimmungen auch gelesen. Aber eine eindeutigere Formulierung wäre hier auf jeden Fall sinnvoll.

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  • Gerade an der Hauptwache oder Konsti habe ich mir da schon mal Gedanken drüber gemacht. An der Hauptwache gibt es ja eine schöne Einkaufspassage, und über den S-Bahnsteig erreicht man den Goetheplatz und die Fressgass'.
    Bei Abgangskontrollen werden ja meistens nicht alle Abgänge (Treppen) mit einbezogen. Evtl. gibt es auch Möglichkeiten, diese Kontrolle über andere '"Umwege" (z.B. über verschiedene Abgänge/ U-Bahnsteige usw.) zu umgehen.
    (Nicht das ich hierzu animieren möchte !). Wenn ich jetzt aber wirklich nur über den Bahnsteig gelaufen bin (aus welchem Grund auch immer, z.B. weil ich trockenen Fusses da lang gehen wollte, oder jemand begleitet habe), und nicht mit dem Zug gefahren bin, und in der Zwischenzeit wird eine Kontrolle "aufgebaut", habe ich Schwierigkeiten zu beweisen, daß ich NICHT ohne gültigen Fahrausweis gefahren bin. (Gut, wäre mir in der Regel egal, weil ich meine Monatskarte sowieso einstecken habe). Aber ob der Prüfdienst einem normalen Bürger das so ohneweiteres glauben würde ?
    Was ist eigentlich mit den ganzen Junkies die da immer raumlaufen ? Aber ich denke die hätten bei einer Kontrolle, bei der vielleicht sogar Landespolizei anwesend ist, andere Probleme als Beförderungserschleichung !

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(

    2 Mal editiert, zuletzt von Alf_H ()

  • Zitat

    Original von Thomas
    Vielleicht sollte ich mal bei der nächsten Gelegenheit welche von den BSG-Leuten fragen, denn eine Berechtigungskarte für den Bahnsteigbereich würde ich echt gerne mal sehen, denn auch ich könnte mir nicht vorstellen, wo man die herbekommen soll[...]


    Irgendwo - es kann in den Beförderungsbedingungen, in den Stationen selbst oder aber auf der Rückseite eines RMV-Tickets gewesen sein - habe ich mal gelesen, dass das Tickets bis zum Verlassen der Station aufzubewahren sei. Demnach entspricht das RMV-Ticket einer Berechtigungskarte zum Betreten des Bahnsteigs.

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

    Einmal editiert, zuletzt von 420 281-8 ()

  • @420...: ja das kan gut sein und ist wohl auch so, aber hier ist ja die Rede vom Betreten des Bahnsteigbereiches ohne fahren zu wollen und ohne eine Fahrkarte zu besitzen und ohne Probleme mit einer Kontrolle bekommen zu können. Dafür soll es einen Unentgeltlichen Berechtigungsschein geben. Eine Fahrkarte kann das aber nicht sein, denn erstens ist die nicht unentgeltlich und zweitens hat man die ja nicht, wenn man den Bahnsteig ohne Fahrkarte betreten will.
    Ich habe mal per Mail beim RMV angefragt. Auf die Antwort bin ich gespannt !

    Am Zug bitte zurückbleiben, der Bahnsteig fährt gleich ab !

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas ()

  • Zitat

    Original von Helmut
    Übrigens steht im Durchgang des Bahnhofs Höchst auch eine Packstation, dort muss man bei einer Kontrolle auch vorbei, wenn nicht gerade auf den Treppenpodesten kontrolliert wird.


    Die Bahnsteigunterführung dürfte hierbei nicht als abgegrenztes Bahngebiet gelten, da sie auch gleichzeitig ein Fußgängerdurchweg ist.
    Mit der Abschaffung der Packstation fhau dürfte es aber keine Stationen mehr geben, die sich auf Bahngebiet befinden.

    Ich war Atheist. Bis ich gesehen hab dass ich Gott bin.

  • Also der RMV hat mir geantwortet und demnach müßte es ca. so sein, wie ich mir das auch vorgestellt hatte, nämlich daß man bei entsprechenden Kontrollen solche Karten auch bekommen kann und sonst nicht:

    Zitat


    Der von Ihnen zitierte Auszug der gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV, bedeutet dass sich Personen, welche sich lediglich im Bahnsteigbereich von Stationen aufhalten wollen, um z. B. Personen von einer Bahn abzuholen oder hinzubringen, sich im Fall der Durchführung einer Fahrkartenprüfung oder sogenannten Abgangskontrolle zu einer Station einen Berechtigungsschein, bzw. Passierschein für das Betreten der betreffenden Station ausstellen lassen können. Die Berechtigungsscheine werden in solchen Fällen direkt vom Kontroll- und Prüfpersonal vor Ort ausgestellt.


    Der RMV selbst führt keine Fahrkartenkontrollen durch und beschäftigt auch kein Prüf- und Kontrollpersonal. Diese Aufgabe fällt in die Verantwortung der jeweils betroffenen Verkehrsunternehmen. Nach den uns vorliegenden Informationen werden derartige Kontrollen beispielsweise von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) an den U-Bahn-Stationen durchgeführt aber nicht an den S-Bahn-Stationen der Deutschen Bahn AG. Für nähere Informationen hierzu können Sie sich auch gern direkt an die nachfolgende Adresse der VGF wenden.


    Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß ich sowas gerne mal sehen würde :D

    Am Zug bitte zurückbleiben, der Bahnsteig fährt gleich ab !

  • Zitat

    Original von Daniel


    Die Bahnsteigunterführung dürfte hierbei nicht als abgegrenztes Bahngebiet gelten, da sie auch gleichzeitig ein Fußgängerdurchweg ist.
    Mit der Abschaffung der Packstation Frankfurt-Hauptwache dürfte es aber keine Stationen mehr geben, die sich auf Bahngebiet befinden.


    Ist zwar OT, aber die Packstationen auf dem Bahnsteig Hauptwache und im Südbhf nähe Ausgang Mörfelder Str. wurden laut DHL abgeabut, weil man ja Werbung macht 7 Tage, 24 Stunden Pakete abholen. Zum einen waren die Stationen über Nacht nicht zugänglich, außerdem bestand das Problem, das DB Station&Service nur zwischen 6 und 22 Uhr eine Stormversorgung zur Verfügung gestellt hat, so das die Automaten außerhalb der Zeiten außer Betrieb waren. Hatte am Südbhf mal nachgefragt bei DHL, da ich zwei mal an der Station nach 22 Uhr ein Paket holen wollte und immer war die Station ausgeschaltet.


    Jetzt habe ich mir die aktuelle Liste der Stationen in Frankfurt noch einmal angeschaut und es gibt ja wohl doch noch Automaten die auf Bahngebiet stehen wie z.B. Bahnhof Sindlingen, Gleis Richtung Frankfurt; Bahnhof Rödelheim am Gleis 1 zwischen Abschnitt A und B.


    Außerdem stelle ich mir gerade die Frage, wenn DHL mit dem 7/24 Zugang zur Station Werbung macht, ob der Sicherheitsdienst mich Nachts zwischen 2 und 4 Uhr in den Hauptbahnhof lässt, wenn ich sage ich will zur Packstation 107 oder 108 auf Gleis 24. Und AFAIK ist der Bhf in Höchst Nachts auch geschlossen und man käme nicht an die Packstation ran.

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    Nur Mut, schwächt das Böse seid stark, wenn ihr ihm begegnet - dort oben...
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  • Im HR gabs man ne Reportage über Frankfurts Ubahn Kontrlööre da wurde auch so ne Abgangskontrolle gezeigt, aber ansonsten habe ich sowas noch nie gesehen

  • Zitat

    Original von oert
    Im HR gabs man ne Reportage über Frankfurts Ubahn Kontrlööre da wurde auch so ne Abgangskontrolle gezeigt, aber ansonsten habe ich sowas noch nie gesehen


    Ich bin vor einigen Jahren mal in so eine Abgangskontrolle geraten. Es ist nichts spektakuläres: Die Leute stehen halt nicht direkt am Bahnsteig, sondern an den Ausgängen der U-Bahnstation und wollen Dein Ticket sehen. Solange man auch eines vorzeigen kann, ist auch kein Ärger zu erwarten.

    Gruß, 420 281-8
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