Folgender Ausschnitt stammt aus den Bestimmungen zu Tarifen und Beförderung des RMV:
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§6 [3]
...
Wer lediglich den abgegrenzten und besonders gekennzeichneten Bahnsteigbereich
betreten will, erhält für den Fall der Durchführung von Fahrkartenprüfungen
einen unentgeltlichen Berechtigungsschein.
Meine Frage: hat irgendjemand von euch schonmal einen solchen Berechtigungsschein gesehen ? Ich habe bisher noch nichtmal gewußt, daß es sowas gibt. Ich dachte immer, Bahnsteigkarten wären schon lange abgeschafft. Einen solchen Berechtigungsschein würde ich ja doch gerne mal sehen