Ich möchte gern mal einige Fragen stellen, die mich schon lange beschäftigen und hoffe auf die Experten hier im Forum !!
Als Fahrgast in einem öffentlichen Verkehrsmittel bin ich doch bei Unfällen versichert ?
Wo endet der Versicherungsschutz speziell beim Aussteigen aus einer Strassenbahn an einer Haltestelle z.B. "Schwalbacher Strasse" auf der Mainzer Landstrasse ?
-beim Betreten der Fahrbahn
-beim Erreichen des Gehweges
-beim Verlassen des Haltestellenbereiches
oder gibt es gar keinen Versicherungsschutz
Ich rede jetzt nicht vom allgemeinen Versicherungsschutz (Wegeunfall auf dem Weg vom/zum Arbeitsplatz) !!!
Gleichzeitig stellt sich mir die Frage bis wann (oder bei Einsteigern ab wann) Fahrer/innen der Strassenbahn für die Sicherheit ihrer Fahrgäste verantwortlich sind.
Ich glaube, wer regelmäßig an einer Haltestelle wie der oben genannten ein- oder aussteigt, kann sich denken, wie ich auf diese Fragen komme !!