Versicherungschutz der Fahrgäste ??

  • Ich möchte gern mal einige Fragen stellen, die mich schon lange beschäftigen und hoffe auf die Experten hier im Forum !!


    Als Fahrgast in einem öffentlichen Verkehrsmittel bin ich doch bei Unfällen versichert ?
    Wo endet der Versicherungsschutz speziell beim Aussteigen aus einer Strassenbahn an einer Haltestelle z.B. "Schwalbacher Strasse" auf der Mainzer Landstrasse ?


    -beim Betreten der Fahrbahn
    -beim Erreichen des Gehweges
    -beim Verlassen des Haltestellenbereiches
    oder gibt es gar keinen Versicherungsschutz


    Ich rede jetzt nicht vom allgemeinen Versicherungsschutz (Wegeunfall auf dem Weg vom/zum Arbeitsplatz) !!!


    Gleichzeitig stellt sich mir die Frage bis wann (oder bei Einsteigern ab wann) Fahrer/innen der Strassenbahn für die Sicherheit ihrer Fahrgäste verantwortlich sind.


    Ich glaube, wer regelmäßig an einer Haltestelle wie der oben genannten ein- oder aussteigt, kann sich denken, wie ich auf diese Fragen komme !!

    !! VORSICHT !! Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein !! :)

    Einmal editiert, zuletzt von Roy1967 ()

  • Den Grund Deiner Frage kann ich mir denken, weil ich desöfteren die Haltestelle "Güterplatz" nutze ... :rolleyes:
    Eine Antwort weiß ich allerdings nicht. Ich befürchte, dass der Versicherungsschutz für Fahrgäste eine individuelle Leistung ist, die das betreffende Verkehrsunternehmen mit seiner Versicherung aushandeln muss.

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • Zitat

    Original von Roy1967
    Als Fahrgast in einem öffentlichen Verkehrsmittel bin ich doch bei Unfällen versichert ?


    Wie kommst du darauf?


    Es gibt zwei Wege, auf denen Versicherungsschutz begründet werden kann:


    - kraft Gesetzes
    z.B. in der gesetzlichen Unfallversicherung, etwa bei Bestehen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; Stichwort: Wegeunfälle; aber das meintest du ja nicht.
    Es wäre mir neu, das Fahrgäste des ÖPNV kraft Gesetzes unfallversichert sind.


    - kraft Vertrages
    Und ebenso neu wäre es, daß mit der Entrichtung des Beförderungsentgelts zugleich ein Versicherungsvertrag geschlossen würde. Mit wem denn auch? Mit der VGF? Dem RMV? Der S-Bahn-Rhein-Main GmbH? Der Deutschen Bahn?


    Ob du persönlich und höchst individuell Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung bist, must du selbst wissen, aber einfach so als Fahrgast bist du nicht unfallversichert.


    Edit meint noch, ich solle darauf hinweisen, dass eine Unfallversicherung nicht zu verwechseln ist mit der gesetzlichen Haftpflicht, etwa des Eisenbahnunternehmens nach HaftpflG oder des Kfz-Halters nach StVG, PflichtVersG oder Jedermanns nach BGB.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Zitat

    Original von Roy1967
    Gleichzeitig stellt sich mir die Frage bis wann (oder bei Einsteigern ab wann) Fahrer/innen der Strassenbahn für die Sicherheit ihrer Fahrgäste verantwortlich sind.


    Diese Frage zielt eher ab auf die sog. Gefährungshaftung gemäß HPflG:


    "§ 1 HPflG(Gesetz)
    (1) Wird bei dem Betrieb einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Betriebsunternehmer dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. ..."


    Wenn du vor der Bahn zu Schaden kommst, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln mißachtet, fällt das m.E. nicht unter den Begriff "Betrieb einer Schienenbahn"; anders, wenn du aus der Bahn fällst, weil die Trittstufen kippelig, rutschig oder sonstwie unsicher sind.

  • Zitat

    Original von tunnelklick
    Wenn du vor der Bahn zu Schaden kommst, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln mißachtet, fällt das m.E. nicht unter den Begriff "Betrieb einer Schienenbahn";


    Richtig. Das ist dann das Verschulden des anderen Verkehrsteilnehmers und somit ein Fall für dessen Versicherung.


    Zitat

    anders, wenn du aus der Bahn fällst, weil die Trittstufen kippelig, rutschig oder sonstwie unsicher sind.


    Und da greift wiederum die Betriebshaftpflicht. (Die, falls grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkehrsbetriebs vorliegt, diesen in Regreß nehmen würde...)

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Hmm. Ich vermute, Du fragst wegen des Individualverkehrs?


    Ich denke da ist es ganz einfach: die Straßenverkehrsordnung sagt: an einer mit Fahrgastwechsel beschäftigten Tram darf nicht vorbeigefahren werden. Wenn Dich da einer überfährt, muss folglich bei Unfällen dessen Haftpflicht blechen.


    Oder?

  • Zitat

    Original von FipsSchneider
    [...] die Straßenverkehrsordnung sagt: an einer mit Fahrgastwechsel beschäftigten Tram darf nicht vorbeigefahren werden. [...]


    Ein Teil der Haltestellen entlang der Mainzer Landstraße, wenn nicht gar alle (das weiß ich momentan nicht), sind sogar per Ampel gesichert. D. h. kurz bevor die Tram an der Haltestelle zum Stehen kommt, springt die Ampel von gelb auf rot um. Dieses Signal sollte für die Autofahrer eigentlich ausreichend sein, um ebenfalls an einer weißen Linie in Höhe dieser Ampel anzuhalten. Trotzdem gibt es immer wieder Autofahrer, die noch mal eben an der Tram vorbei fahren wollen, auch wenn die Fahrgäste bereits aus- und einsteigen und daher über die Straße laufen.

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • Die Haftung aus dem Betrieb der Strassenbahn regelt u.a. sich wie folgt:


    "§ 1 HPflG(Gesetz)
    (1) Wird bei dem Betrieb einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Betriebsunternehmer dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. ..."


    Dazu kommen dann noch sowohl noch die "üblichen gesetzlichen Bestimmungen" (wie z.B. § 823 BGB ) sowie die AGB des jeweiligen VU, die regelmäßig Bestandteil des Beföderungsvertrages (der mit dem Kauf der Fahrkarte abgeschlossen wird) werden. Die Haftung gem HPflG kann keinesfalls abbedungen werden!


    Zur Haftung: Das HPflG statutiert eine verschuldensunabhängige Haftung. Wenn ein Unfall durch Dritte verursacht wird (z.B. Auto fährt in die Strassenbahn), bestehen darüber hinaus noch direkte Ansprüche gegen den Schadenverursacher.


    "Betrieb einer Schienenbahn": Dazu gibt es Rechtsprechung, regelmäßig wird das Ein- und Aussteigen zum Betrieb dazu gehören.


    Zum V'Schutz:
    Der Betreiber einer Schienenbahn wird eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben; zu prüfen wäre, ob eine gesetzliche Verpflichtung (á la Auto-Haft-V) dazu besteht. Ein Direktanspruch gegen die Haftpflicht-V (wie in der Auto-HV) besteht dagegen nicht.


    Eine Unfallversicherung zugunsten der Fahrgäste dürfte dagegen nicht bestehen.

  • Danke für die zahlreichen Antworten.


    Dann also mal "Butter bei die Fische"


    Die Hst "Schwalbacher Str" ist - wie viele andere auch - durch eine Ampel gesichert, die den Individualverkehr hinter der Strassenbahn stoppt, so daß der Fahrgastwechsel gefahrlos erfolgen kann.


    Leider ist das - wie so oft - nur Theorie, denn die Praxis sieht leider sehr häufig anders aus:


    Die Strassenbahn fährt nämlich in den Haltestellenbereich ein, während dort noch Fahrzeuge vor der roten Kreuzungsampel stehen.
    Der Fahrer gibt die Türen frei, obwohl diese teilweise sogar durch davor stehende Autos - manchmal sogar LKW´s oder Busse - blockiert sind.
    Die Fahrgäste suchen sich einen Weg durch die stehenden Fahrzeuge, die beim Umschalten der Kreuzungsampel auf "grün" losfahren, weil sie die in der Strassenmitte haltende Bahn vermutlich garnicht bemerkt haben.


    Die Ampel zur Sicherung der Haltestelle ist in diesem Fall wirkungslos.
    Dem Autofahrer kann man auch nicht mit der StVO kommen, denn er ist nicht an einer haltenden Strassenbahn vorbeigefahren / hat sie evtl garnicht bemerkt.


    Ich möchte jetzt ganz klar wissen, ob es zulässig ist, daß Strassenbahnen im von mir geschilderten Fall in die Haltestelle einfahren dürfen, obwohl ein sicherer Fahrgastwechsel nicht möglich und für den Fahrer auch nicht zu überblicken ist.


    Wird ein Fahrgast in dieser Situation von einem Fahrzeug erfasst, sehe ich eine gewaltige Mitschuld, wenn nicht sogar die alleinige Schuld beim Fahrer der Strassenbahn.


    Ist es nicht möglich, daß die Strassenbahnen vor der Haltestelle etwas langsamer fahren und erst in den Haltestellenbereich vorrücken, wenn dieser frei ist ? Dann erfüllt nämlich auch die Ampel vor der Haltestelle ihren Zweck.


    Vor einiger Zeit habe ich diesbezüglich bereits an die VGF geschrieben und wurde auf die Einhaltung des Fahrplanes hingewiesen !!!


    Mir ist eine Strassenbahn, bei der die Fahrgäste sicher ein- und aussteigen können, aber lieber als eine ohne Rücksicht auf Verluste pünktliche !!!


    Und wenn es wirklich so sein sollte, daß der Fahrer einer Strassenbahn keinerlei Verantwortung für "seine" Fahrgäste hat, kann ich nur sagen:
    "Armes Deutschland"


    Vielleicht kann sich mal ein "aktiver" Strassenbahnfahrer dazu äußern ??

    !! VORSICHT !! Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein !! :)

    Einmal editiert, zuletzt von Roy1967 ()

  • Zitat

    Original von Roy1967
    Und wenn es wirklich so sein sollte, daß der Fahrer einer Strassenbahn keinerlei Verantwortung für "seine" Fahrgäste hat, kann ich nur sagen:
    "Armes Deutschland"


    Ohne Straßenbahnfahrer zu sein: Darf ich einmal fragen, welchen Hintergedanken du bei dieser Anmerkung gehabt haben magst?

    Fág an Bealach!

  • Naja, wenn ich in meinem Auto jemanden mitnehme, fühle ich mich doch auch für ihn verantwortlich.


    Wenn ein Strassenbahnfahrer sich so verhält, wie im von mir geschilderten Fall, dann sind ihm seine Fahrgäste doch irgendwie egal.
    "Sollen die doch sehen wie sie beim Ein-/Aussteigen klarkommen"


    Das kann es doch nicht sein, oder ???

    !! VORSICHT !! Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein !! :)

  • Der Sachverhalt ist m.E. eindeutig geregelt:


    "§ 20 StVO Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
    (1)...
    (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbegefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.
    ...


    Das bedeutet:
    1. Laß den Schienenbahnfahrer da raus, er fährt in die Haltestelle ein, fertig.
    2. Nach dem an sich eindeutigen Wortlaut von § 20 Abs. 2 StVO liegt die Verantwortung in diesem Fall primär beim Kfz-Führer, der die Ein- und Aussteiger nicht behindern darf und wenn nötig warten muss. Tut er es nicht: Anzeige, am besten mit Zeugenangabe.
    3. Fahrgäste der Straßenbahn sind, sobald sie die Fahrbahn betreten, Fußgänger, mithin Verkehrsteilnehmer, d.h. mit der Pflicht des Kfz-Führers korrespondiert ihre allgemeine Grundpflicht aus § 1 Abs. 1 StVO, welcher da lautet: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."


    Edit hat noch was markiert.


    Ergo: du mußt halt aufpassen wie'n Schießhund, immer und überall.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Zitat

    Original von Roy1967
    Wenn ein Strassenbahnfahrer sich so verhält, wie im von mir geschilderten Fall, dann sind ihm seine Fahrgäste doch irgendwie egal.
    "Sollen die doch sehen wie sie beim Ein-/Aussteigen klarkommen"


    Nach den Ausführungen von tunnelklick zu der rechtlichen Perspektive (die ich so indessen auch nicht kannte) halte ich eine solche Aussage für leicht weit hergeholt und eine potenzielle Pauschalverurteilung, die aus meiner Sicht unangemessen wäre.

    Fág an Bealach!

  • Zitat

    Original von Roy1967
    Wird ein Fahrgast in dieser Situation von einem Fahrzeug erfasst, sehe ich eine gewaltige Mitschuld, wenn nicht sogar die alleinige Schuld beim Fahrer der Strassenbahn.


    (Im weiteren Verlauf des Posts nimmt die Ausrufezeichendichte bedenklich zu. Bitte versuch, sachlich zu bleiben).


    Also, nur um deinen Punkt klarzustellen: Wenn ein Fahrgast aussteigt, sich vor ein Auto stellt, der Autofahrer ihn umfährt, dann ist das alles alleinige Schuld des Trambahnfahrers? Sind wir hier in Amerika? Der Fahrgast hätte nicht aussteigen müssen. Er hätte direkt vor der Tür stehen bleiben können, bis die Autos weg sind. Der Autofahrer hätte nicht anfahren müssen . Er hätte gucken können, bevor er anfährt.


    Alles, was der Trambahnfahrer gemacht hat, ist dem Fahrgast die Möglichkeit zu geben, auszusteigen. Und für diese Möglichkeit waren alle darauffolgenden Fehlleistungen aller anderen unwichtig?


    Zitat

    Original von Roy1967
    Naja, wenn ich in meinem Auto jemanden mitnehme, fühle ich mich doch auch für ihn verantwortlich.


    Ich finde deine Frage nicht verkehrt - sollte der Fahrer den Fahrgastwechsel in einer solchen Situation durchführen? Aber wenn du jemanden in deinem Auto mitnimmst, machst du dann die Zentralverriegelung zu oder sagst du "Pass aber beim Aussteigen auf den Verkehr auf"?


    Im übrigen brauche ich auf die StVO nicht mehr hinzuweisen, danke tunnelklick

  • Hier ist die gewünschte Stellungnahme eines aktiven Straßenbahnfahrers:


    Wie von tunnelklick schon ausgeführt, gibt die STVO alle nötigen Verfahrensregeln vor. Wenn in der Haltestelle Autos vor der roten Ampel stehen, dann versuche ich - zumindest mit den beiden ersten Türen (R-Wagen), bzw. der ersten Tür (S-Wagen) so zu halten, daß ein einigermaßen ungehinderter Fahrgastwechsel stattfinden kann.


    Wenn die Zeitinsel (so der offizielle Name der Schutzampel) nicht einschaltet, sollen wir den Warnblinker einschalten und die Fahrgäste auf die dunkle Ampel hinweisen.


    Das es immer wieder solche Vollpfosten gibt die da durchrasen, ist zwar ärgerlich, aber nicht vermeidbar. Deshalb immer wieder: Augen auf im Straßenverkehr.


    Grade letzte Woche ein tolles Beispiel: Zeitinsel Wickerer Straße auswärts geht nicht ein, ich fahre in die Haltestelle und gebe die Türen frei und eine weibliche PKW-Führerin rast wie eine irre durch. An der Schmidtstr. mußte sie vor der Ampel stehenbleiben. Von mir auf ihr Fehlverhalten angesprochen meinte sie bloß. "Wieso, ich hatte doch grün..." Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. X(


    Die waren zwar alle (hoffentlich) mal in der Fahrschule und haben gelernt, wie man sich an Haltestellen verhalten soll, aber keiner von denen weiß noch, daß ein Haltestellenschild auch für einen PKW-Fahrer eine Bedeutung hat.


    Und was auch immer schlimmer wird ist das links überholen von Straßenbahnen im Haltestellenbereich, egal ob in der Kleyerstr., am Römer (vor dem Zebrastreifen!!) oder in Oberrad. X(X(

  • Ich bedanke mich für die recht rege Diskussion.
    Sorry, wenn ich jemandem durch zu pauschale Aussagen oder auch durch zu viele Ausrufezeichen zu nahe getreten sein sollte.


    Zitat


    Das ist zwar sehr löblich, doch der Mutter mit dem Kinderwagen, die z.B. an der mittleren Tür aussteigen will, nützt das recht wenig.


    Zitat


    Ich halte so, daß mein Fahrgast problemlos aussteigen kann !


    Zitat


    Das mache ich schon, keine Angst !
    Es geht mir dabei auch mehr um die Personen, die das eben nicht tun.
    Wer schon einmal beobachtet hat, wie unbedarft Kinder sich im Strassenverkehr und speziell beim Aus-/Einsteigen in Busse und Bahnen verhalten oder wie schwer es ältere Menschen beim Aussteigen - trotz Niederflurwagen - immernoch haben, der sollte mir zustimmen, daß dadurch ein Unfallpotenzial besteht, welches vermieden werden sollte.


    Und ich bleibe dabei:
    Es lässt sich vermeiden !

    !! VORSICHT !! Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein !! :)

  • Noch ein Zusatz:


    Es geht NICHT um Autofahrer, die trotz roter Ampel und/oder unter Mißachtung der StVO an der haltenden Strassenbahn vorbeifahren !


    Dieser Spezies von Autofahrern kann man ständig begegnen, das ist leider so.

    !! VORSICHT !! Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein !! :)

  • Zitat

    Original von Roy1967
    Und ich bleibe dabei:
    Es lässt sich vermeiden !


    Das stimmt, zweifellos. Aber ich meine schon, dass primär die motorisierten Verkehrsteilnehmer in der Pflicht sind.


    Für Fälle, wie den von tamperer geschilderten, würde ich verschärft auf die erzieherische Kraft von Bußgeldern setzen, denn bekanntlich läßt sich Verhaltensänderung bei Kraftfahrern am ehesten durch einen beherzten Griff in die Geldbörse bewirken. Man könnte also, vor allem in Fällen mit akuter Gefährdung Dritter, Anzeige erstatten: Kfz-Kennzeichen notieren, Datum, Uhrzeit, Ort aufschreiben und in zwei Sätzen den Sachverhalt schildern.


    Das Ganze kann man online erledigen bei der Online-Wache der Hessischen Polizei. Nicht vergessen: Du bist Zeuge, den Rest besorgt die zentrale Bußgeldstelle beim RP Kassel.


    Edit meint noch, es könne auch nicht schaden, die Linien-, Kurs- und Wagennummer der Straßenbahn mitzuteilen, dann kann deren Fahrer ggf. auch als Zeuge ermittelt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Danke


    Das ist doch mal ein guter Tipp ;-)


    Wenn ein Autofahrer hupt, weil ihm die Fahrgäste nicht schnell genug von der Fahrbahn verschwinden, zeige ich ihn an wegen Nötigung ;-)

    !! VORSICHT !! Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein !! :)

  • Zitat

    Original von tamperer
    Und was auch immer schlimmer wird ist das links überholen von Straßenbahnen im Haltestellenbereich, egal ob in der Kleyerstr., am Römer (vor dem Zebrastreifen!!) oder in Oberrad. X(X(


    "§ 5 StVO Überholen
    ...
    (7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
    ... "


    Ein klarer Fall also und Chance, die Bußgeldeinnahmen des Landes zu erhöhen.


    Ergänzend hülfe vielleicht noch die Anbringung einer durchgezogenen Mittellinie (Zeichen 295), die dann nicht überfahren werden dürfte; deren Sinnhaftigkeit wäre im Einzelfall zu prüfen.


    Edit: Rechtschreibung

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()