Moin,
nach Schulgesetz hat man jedenfalls im engeren Sinne keinen Anspruch auf Aufnahme auf eine bestimmte weiterführende Schulart eines Schulträgers, sondern kann die Schulart aussuchen, wobei man sich auch da mit gewissen Gleichsetzungen abzufinden habe. Wenn jetzt aber die weiterführenden Schulen Auswahlverfahren oder gar (de jure oder de facto) Auswahlfreiheit durch die Schulleitung ohne Wrtung des Kriteriums Schulweglänge betreiben, führt dies dazu, daß der ÖPNV stärker belastet wird, als dies bei entsprechender Gewichtung von Wohnortnähe (in Zeit und/oder Entfernung) der Fall wäre. Auch werden die Eltern ggf. kostenmäßig stärker belastet, wenn das Stadtschulamt oder die Sozialbehörde nicht zahlen muß und die näher gelegene Schule ohne Inanspruchnahme von ÖPNV erreichbar wäre.
Gibt es hierzu eine Position der Traffiq, der Stadt oder des Stadtschulamts?
Gruß, ULF