Main-Weser-Bahn (2. BA Bad Vilbel - Friedberg) - Planergänzung und -änderung

  • Es gab diesen Thread schon mal, er ist aber irgendwie abgängig, deshalb: auf ein Neues.


    Aufgrund von Einwendungen in der ersten Offenlage sind die Pläne für den 2. BA des 4-gleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn in vielfältiger Form geändert worden. Das Regierungspräsidium Darmstadt führt deshalb eine ergänzende Offenlage der Planunterlagen vom 9.11. - 8.12.2015 durch. An bewährter Stelle sind die Unterlagen aber auch online zu sehen. Die Änderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Offenlegungsbekanntmachung , aber wie immer auch aus dem Erläuterungsbericht, worin die Änderungen farblich gekennzeichnet wurden.


    Neben vielen baulichen Änderungen entlang der Strecke dürfte die wesentlichste die Reduzierung der Vmax von 160 km/h auf 140 km/h und für Güterzüge auf 100 km/h sein.

  • Neben vielen baulichen Änderungen entlang der Strecke dürfte die wesentlichste die Reduzierung der Vmax von 160 km/h auf 140 km/h und für Güterzüge auf 100 km/h sein.

    Wie will man Gz mit 120 km/h verhindern? Wie schnell fahren IC und Flirt derzeit maximal auf dem entsprechenden Bestandsstreckenabschnitt? Sind die 140 aus http://www.grahnert.de/fernbah…trecken2015/630_FF-FG.pdf noch aktuell? In der Altfassung der Planunterlagen sollten die IC ja lt.

    Zitat

    Die der Planung zugrunde liegende Prognose 2025 beinhaltet:


    mit 200 Sachen durchbrettern...


    Gruß, ULF

    2 Mal editiert, zuletzt von Ulf ()

  • sehr interessant. Danke für die Links.


    Bauzeit wird mit 5 Jahren angegeben, ursprüngliche Fertigstellung von 2011 aus mit Baubeginn 2013 wäre 2017 gewesen.


    Wie sieht es jetzt eigentlich zurzeit mit der 1.Bauphase FFM-Bad Vilbel aus?


    PS: Hoffentlich wissen die Planer, was sie tun, wenn sie die Geschwindigkeit auf 140km/h runtersetzen. Meine eigene Pendlererfahrung sagt, dass gerade in Friedberg die Anschlüsse im Taktfahrplan sehr knapp waren und höhere Geschwindigkeitsreserven zum Verspätungsabbau bestimmt sinnvoll sind. Darüber hinaus denke ich auch an die Strecke Hanau-Friedberg, die fahrzeitmäßig zurzeit entweder beim einen Ende in Friedberg oder anderen Ende in Hanau die Anschlüsse ganz knapp verpasst. Wenn hier wenige Minuten durch einen geänderten Anschluss in Friedberg gewonnen würden...
    Aber das sind nur Überlegungen eines kleinen Pendlers. Ich hoffe, dass dies alles von den Planern im Präsidium mit viel besserem Überblick lange berücksichtigt wurde und wir eine schöne neue Eisenbahnwelt nördlich von Frankfurt erträumen können :-)

  • Wie sieht es jetzt eigentlich zurzeit mit der 1.Bauphase FFM-Bad Vilbel aus?

    Da hatten wir den letzten Stand hier . Bevor mit den Arbeiten an der Strecke begonnen werden kann, müssen ein paar zusätzliche Gleiswechsel eingebaut werden. Die Arbeiten dafür sollen vergeben worden sein und 2016 durchgeführt werden.

  • Das ist alles gestrichen in der Planänderung. Lt. jetzigem Stand: Gz 100 km/h, Regionalzüge mit 120–140 km/h, Fernverkehr 140 km/h.


    Also hat man eine Strecke für 140 km/h, wie wohl auch bisher. Wenn jetzt ein EVU mit einem Gz für 120 kommt, fährt es 120, richtig? Wer kann es wie zwingen, künftig langsamer zu fahren?


    Gruß, ULF

  • Die Anzahl der Güterzüge mit 120 km/h ist überschaubar.
    Das geht nur mit bestimmten Wagen.


    Für die Geschwindigkeit braucht man auch eine gewissen Bremsleistung und
    das limitiert auch die Zuglänge.


    (kann sogar sein, daß deswegen LZB obligatorisch ist....)

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  • Wenn Ausschreibungen usw. Bauaktivitäten ankündigen, dann scheint sich auch im 2. BA Bad Vilbel - Friedberg etwas zu tun. die DB-Netz AG hat den Auftrag der seinerzeit, d.h. 2012 mit der Erstellung der Planung beauftragten Ing.-Büros um weitere Planungsleistungen an Ingenieurbauwerken erweitert.


    Man könnte es als eine Art Lebenszeichen des Vorhabens werten...

  • Auch hier geht es peu a peu vorwärts. Mitte Mai finden die Erörterungstermine als Teil des Anhörungsverfahrens statt. Zuhörer sind hier leider (im Gegensatz zu Bayern) nicht erlaubt.
    Anscheinend gab es eine sehr große Zahl an Einwendungen von Anwohnern. Bahnane lässt wohl leider grüßen. Hoffen wir mal, dass die große Zahl an Einwendungen den Genehmigungsprozess nicht all zu sehr in die Länge zieht.


    Quelle: https://rp-darmstadt.hessen.de…1e-5317-9cda-a2b417c0cf46


    Da das RP gerne mal die Links ändert, hier die wesentlichen Daten zu den Erörterungsterminen.


    Für die privaten Einwendungen gibt es aufgrund ihrer Vielzahl folgende separate Termine:
    17. Mai - Erörterung der privaten Einwendungen, die sich auf Grundstückinanspruchnahmen in Bad Vilbel beziehen und sonstige Einwendungen Privater, die ihren Wohnsitz in Bad Vilbel haben.
    18. Mai - Erörterung der privaten Einwendungen, die sich auf Grundstückinanspruchnahmen in Karben beziehen und sonstige Einwendungen Privater, die ihren Wohnsitz in Karben haben.
    19. Mai - Erörterung der privaten Einwendungen, die sich auf Grundstückinanspruchnahmen in Friedberg beziehen und sonstige Einwendungen Privater, die ihren Wohnsitz in Friedberg und Frankfurt haben.
    22. Mai - Erörterung der privaten Einwendungen, die sich auf Grundstückinanspruchnahmen in Wöllstadt beziehen und sonstige Einwendungen Privater, die ihren Wohnsitz in Wöllstadt haben.
    23. Mai - Erörterung der Stellungnahmen der Kommunen und übrigen Behörden, Stellen und Vereinigungen, soweit diese noch nicht verhandelt wurden - Erörterung der Einwendungen Privater, die an den Vortagen nicht verhandelt wurden
    24. Mai - Reservetag für den Fall, dass die Erörterung einzelner Einwendungen zuvor nicht beendet werden konnte.


    Die Planungsunterlagen kann man hier einsehen: https://rp-darmstadt.hessen.de…ac18538998f69a47013de6157

    Einmal editiert, zuletzt von Forumstroll ()

  • Kleiner Zwischenstand zum Stand der öffentlichen Erörterung des 2. BA.


    Quelle

  • Nach vier Jahren mal wieder ein Lebenszeichen, es hat einen negativen und einen positiven Aspekt:


    Der HessVGH verhandelt am Donnerstag, dem 20.5.2021 vier Verfahren, die vorzeitige Besitzeinweisung entlang der Strecke Bad Vilbel – Friedberg. 36 betroffene Anrainer streiten mit dem Vorhabenträger um die Rechtmäßigkeit einer vorzeitigen Besitzeinweisung im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Eisenbahnstrecke zwischen Friedberg und Frankfurt- West. Es muss sich um die 2. Baustufe Bad Vilbel – Friedberg handeln, denn die 1. Baustufe F-West – Bad Vilbel ist rechtswegmäßig "durch".


    Ist der sofortige Beginn von Bauarbeiten geboten und weigert sich der Eigentümer oder Besitzer, den Besitz eines für den Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen der Eisenbahn benötigten Grundstücks durch Vereinbarung unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche zu überlassen, so hat die Enteignungsbehörde den Träger des Vorhabens auf Antrag nach Feststellung des Planes oder Erteilung der Plangenehmigung in den Besitz einzuweisen. Einzie Voraussetzung dafür ist, dass der Planfeststellungsbeschluß oder die Plangenehmigung vollziehbar ist. Weiterer Voraussetzungen bedarf es nicht. So stehts in § 21 AEG.


    Negativ, aber war zu erwarten, das Projekt wird anscheinend rechtlich angefochten.

    Positiv: wenn hier in einer Art Eilverfahren über vorzeitige Besitzeinweisung gestritten wird, muss es inzwischen einen vollziehbaren PFB geben, nach dem der Erörterungstermin 2017 stattfand und danach keine erneute Planoffenlegung erfolgt ist; veröffentlicht wurde er bislang nicht. Das heißt aber, es gibt Baurecht für die 2. Baustufe.


    Aus dem Aktenzeichen entnehmen wir, dass die Klagen schon 2018 erhoben worden sind.

    3 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • ...da fragt sich wo man den PFB noch herbekäme um mal die künftige Infrastruktur sich anschauen zu können.

    Gross Karben, Nieder Wöllstadt & FB wären da interessant zu sehen was man da baut.

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  • Nice....ich hab gedacht, wenn die Einspruchsfrist durch ist werden die Unterlagen ausm Netz genommen.

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  • In die Frage nach dem PFB kommt Licht:
    Die Unterlagen werden erneut, und zwar im Zeitraum 22.11.-21.12. in aus meiner Sicht "gewohnter" Weise ausgelegt.
    (Quelle)
    Ich tippe mal, dass das die Planfeststellung ab dem heutigen Tag wenigstens noch für ein Jahr ausstehen lässt, oder liege ich da falsch?