Regionaltangente West (PFA Mitte)

  • Zuständiges Stellwerk: ESTW Bad Homburg

    Höchst bis zu der Stelle wo die RTW von der Sodener Strecke abzweigt.

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  • Also gerade nicht der Umbauabschnitt, oder stehe ich auf dem Schlauch?

    Doch, da die Sodener Bahn bis zu kurz vor dem Bahnhof Höchst zweigleisig ausgebaut wird, sowie der Anschluss an die RTW Richtung Eschborn hergestellt werden muss. Der erste Abschnitt des ESTW Bad Homburg ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme des zweigleisigen Ausbaus, da die Abzweigestelle der RTW sowie das Ende des zweigleisigen Abschnitts nicht mehr an der RSTW Niederhöchststadt angeschlossen werden können, das aktuell für die Sodener Bahn genutzt wird. Das ESTW Bad Homburg wird langfristig vom neuen Bedienstandort Frankfurt 1 bedient.


    Im Erläuterungsbericht findet sich dazu auf Seite 178 folgende Information:

    Zitat

    Das bestehende Stellwerk in Höchst kann aus kapazitiven Gründen die RTW nicht mehr aufnehmen, hierfür wird in Sossenheim ein neues ESTW-A Sossen- heim errichtet. Das ESTW-A wird technisch an die im PfA Nord beschriebene ESTW Zentrale in Bad Homburg angebunden.

  • Das kurze Gleis dürfte der Ersatz für das vor Bahnsteoh 5 wegfallende Lokabstellgleis sein,

    Könnte das kurze Gleis nördlich Richtung Hbf. der Anbindung der Linie 11 zum Höchster Bahnhof im Wege stehen? Da der vorhandene Platz des ehemaligen Gleisanschlußes zwischen Bahndamm und Bebauung schmäler wird.

  • Könnte das kurze Gleis nördlich Richtung Hbf. der Anbindung der Linie 11 zum Höchster Bahnhof im Wege stehen? Da der vorhandene Platz des ehemaligen Gleisanschlußes zwischen Bahndamm und Bebauung schmäler wird.

    Die RB11 fährt doch schon nach Höchst!? Du meinst die Straßenbahn, merke ich gerade. In dem Fall: hoffentlich nicht.

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  • Die RTW GmbH scheint von baldigem Erlass des PFB Mitte auszugehen, denn sie schreibt aktuell Bauleistungen für den Tunnel im Bereich des Bf. Höchst zur Leunastraße aus, Baubeginn demnach 2.4.2024.


    Zitat

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Bauleistungen zur Herstellung von Bauabschnitten des Tunneldeckels im Gleisvorfeld des Bahnhofes Frankfurt Höchst und von Abschnitten des Trogbauwerkes Nord. Es sind 2 Bauabschnitte des Tunneldeckels und Teile des Trogbauwerkes Nord östlich des vorhandenen Liederbaches zu errichten. Die Bauleistungen umfassen in Wesentlichen:


    Los 1: ca. 1.200 m3 Erdaushub, 350 lfd. m Großbohrpfähle d=1,20m unbewehrt, 320 lfd. m Großbohrpfähle d=1,20 m bewehrt, 430 m3 Konstruktionsbeton C35/45, 150 t Betonstahl, 210 m2 gleisnaher rückverankerter Verbau. Rückbau von Gleisanlagen.

    Bis dahin wird der Bahndamm zwischen Liederbacher Straße und Bf Höchst auf beiden Seiten gerodet sowie BE-Flächen in den Grünanlagen angelegt, das wurde schon im Dezember ausgeschrieben.

  • Hinter vorgehaltener Hand kursierte schon seit einigen Tagen, daß es gewaltig raucht in der Planungsgesellschaft und ihr GF einen nicht ganz so ruhigen Osterurlaub haben würde.

    Ganz konkreter Anlaß: Daß man sich notwendige Planprüfungen /Testate "mal eben so" selbst ausgestellt hat. Dabei solls um Änderungen an der OLA in Frankfurt-Höchst gegangen sein.


    Jetzt schreibt der hr ganz offiziell darüber:

    https://www.hessenschau.de/wirtschaft/stadtbahnprojekt-rund-um-frankfurt-regionaltangente-west-braucht-frisches-geld-und-mehr-tempo-v1,regionaltangente-west-104.html

    und wirft ein Schlaglicht auch auf die miserable Planungsqualität der RTW. (Geht schon seit Jahren so.)


    Aber so wie schon beim RMV werden die Gesellschafter (besser: Die sie vertretenden politischen Akteure) auch bei der RTW und ihrem selbstgeschaffenem fleischgewordenen Denkmal Horst A. wohl wieder gute Miene zum blöden Spiel machen. Weil, es kann ja nicht sein, daß man vor 30 Jahren Gewolltes auch mal hinterfragt.


    Planerisch knistert es übrigens auch im Bereich Sportfeld. Aber das ist ja PFA Süd …

  • Man darf gespannt sein wie lange tatsächlich keine Bahnen auf der RB11 fahren .... "nur" bis 2028? Wenn zwei Wochen (!) nach Einstellung schon erste Verzögerungen drohen wie der im RTW-Thread zitierte Artikel von Hessenschau online bereits vermuten lässt.

    Abgesehen von dem Abschnitt Leunakreisel - Höchst Bahnhof (Bahnsteige) gibt es genug andere Baustellen, dan denen sich ausgetobt werden kann. Der Tunnel unter dem westlichen Gleisvorfeld ist zwar kritisch, hat aber keinerlei Einfluß auf einen Vorlaufbetrieb Höchst - Bad Soden.

    Vor dem Tunnelbau muss die RB12 auch von den Bahnsteigen 12/13 weg. Arbeiten Gleis 10 aufwärts haben betrieblich wenig mit Riedbahn Umleitern zu tun. Aber dazu muss, wie zu recht angemahnt, erst einmal das ganze rechtlich soweit sein.

  • Vor dem Tunnelbau muss die RB12 auch von den Bahnsteigen 12/13 weg. Arbeiten Gleis 10 aufwärts haben betrieblich wenig mit Riedbahn Umleitern zu tun. Aber dazu muss, wie zu recht angemahnt, erst einmal das ganze rechtlich soweit sein.

    Klappt nur nicht, wenn das EIU (DB InfraGO) bei ihrem Ukas bleibt, daß die "RTW Planungsgesellschaft" bitte schön erstmal eine seriöse, geprüfte und machbare Planung vorlegt. Und der PFB vorliegt.

    Sprich: Der PFB auch nicht die einzige Voraussetzung ist. Dazu sind wohl zuviele und /oder zu heftige Fehlleistungen seitens der "RTW Planungsgesellschaft" geschehen in der Vergangenheit.
    Das mit den Einflüssen durch die Riedbahn-Umleitern betrifft ja nun die notwendigen Gleis-Hilfsbrücken, die man für den Bau des großzügig trassierten Tunnelstücks auf Richtung Leunaustraße benötigt. Klar, davon währe ein Rumpfbetrieb RTW Bad Soden – Höchst eher nicht betroffen. Nur ist die RTW eben ein "etwas" größeres Projekt mit "etwas" mehr Stake- wie Shareholdern.


    Stattdessen plant man "nicht schöne" (um es mal vorsichtig auszudrücken*) Gleisverbindungen vom FKE-Gleis zu Bahnsteig 5 (also den Gleisen 10 und 11) über wohl längerfristig vermietete Abstellgleise.

    Diese Gleisverbindung muß aber betriebsbereit dastehen um überhaupt an Gleis 12/13 Hand anlegen zu können.


    Wie soll das nun gelöst werden?


    *wenigstens wissen die Fahrgäste später, daß sie in Höchst unmittelbar vor dem Bahnsteig sind. Denn das Schütteln von Bogen zu unmittelbar Gegenbogen ist schon "klasse". (Plan 5.5a_LP_Leunastraße_Nord aus den PFA-Unterlagen)

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  • In Höchst sind noch Quertragwerke verbaut, deren Anpassung hat Auswirkung auf den gesamten Bahnhof. Daher haben arbeiten an der Oberleitung sehr wohl betrieblichen Einfluss auf den Betrieb im Bahnhof. Daher war ja der Bahnhof schon mal ein Wochenende gesperrt.

  • Sprich: Der PFB auch nicht die einzige Voraussetzung ist. Dazu sind wohl zuviele und /oder zu heftige Fehlleistungen seitens der "RTW Planungsgesellschaft" geschehen in der Vergangenheit.

    1. Das Verbot von Infrago bezieht sich auf vorbereitende Arbeiten. Die Hauptbaumassnahme hat noch nicht begonnen. Es bezieht sich nicht auf die Planung im Übrigen, zu der DB Netz Stellung genommen hat und die vom EBA mitgezeichnet wird.


    2. Der PFB ist das Maß der Dinge. Er schafft umfassendes Baurecht und hat Konzentrationswirkung, d.h. er enthält alle erforderlichen Genehmigungen, daneben sind keine weiteren Einzelerlaubnisse mehr nötig. Er ist also die einzige Voraussetzung für den Bau.


    3. von welchen Fehlleistungen sprichst du? Dazu wüsste ich gern mehr. Oder ist das nur Geraune?

    4 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Punkt 1 ist völlig unstrittig.

    Zu Punkt 2 und 3 ist zu sagen, daß es alleine mit einem PFB nicht getan ist, sondern bei der tatsächlichen Ausführungsplanung eben auch noch div. "Genehmigungen" vonnöten sind. Prüfstatiken zum Beispiel, kennen viele uns sicher auch aus dem eigenen Hausbau.


    Aktueller Anlass der Untersagung seitens des EIU für Frankfurt-Höchst war eine "Eigenprüfung" für eben eine der unter 1 fallenden "vorbereitenden Arbeiten". Also die zweite Unterschrift dort, wo ein Dritter zu unterschreiben hat … sollte man besser nicht tun.


    Anderes Beispiel? Okay, betrifft aber PFA Süd: Bis heute kann man Nichts nennen für die bereits für die nächsten Jahre feststehenden Baufenster in /um Sportfeld, das betrifft zum Beispiel die Leit- & Sicherungstechnik (LST) und gerade die ist bei den Änderungkapazitäten der LST-Lieferanten nicht so sonderlich flexibel. Sprich: Wenn die "RTW Planungsgesellschaft" da nicht in die Hufe kommt, können sie die schönste Brücke, Gleise und Bahnsteig hingestellt haben – allein wenn sie nicht in die LST eingebunden ist, fährt da nichts. Später "mal schnell" was ändern ist halt nicht.


    Ich werde hier sicher keine Namen von DB- oder anderen Mitarbeitern nennen und diese damit ans Kreuz nageln. Aber du kannst ja auch mal den User "Black-Eyed" im Nachbarforum fragen, wie es so ganz generell um die Planungsqualität seitens der "RTW Planungsgesellschaft" bestellt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Pufferteller ()

  • Abgesehen von dem Abschnitt Leunakreisel - Höchst Bahnhof (Bahnsteige) gibt es genug andere Baustellen, dan denen sich ausgetobt werden kann. Der Tunnel unter dem westlichen Gleisvorfeld ist zwar kritisch, hat aber keinerlei Einfluß auf einen Vorlaufbetrieb Höchst - Bad Soden.

    Vor dem Tunnelbau muss die RB12 auch von den Bahnsteigen 12/13 weg. Arbeiten Gleis 10 aufwärts haben betrieblich wenig mit Riedbahn Umleitern zu tun. Aber dazu muss, wie zu recht angemahnt, erst einmal das ganze rechtlich soweit sein.


    Zur Einstellung RB11 habe ich bereits am 8.4. eine Meinung bei Drehscheibe-Online einstellt.


    RB11: Busse statt Bahnen bis auf Weiteres


    Die plötzliche Einstellung der RB11 und eine Wiederinbetriebnahme in fünf Jahren hat doch sehr überrascht, da mit der RB11 zuletzt wieder zuverlässig die Busanschlüsse in Bad Soden erreicht wurden. Dies ist im Gegensatz zur S3, die häufig Bad Soden verspätet erreicht, oder schon in Niederhöchstadt/Rödelheim endet.


    Der Erläuterungsbericht zu den Planfeststellungsunterlagen zur RTW zeigt deutlich, dass dort die notwendigen Betriebsunterbrechungen bei den RB11 und 12 nicht konkret angesprochen werden: Es fehlt in den Planfeststellungsunterlagen ein Bauablaufplan mit den notwendigen Ausfallzeiten von RB11 und RB12


    So brauchen wir uns nicht wundern, dass die RB11 plötzlich in den nächsten fünf Jahre “plangemäß“ nicht fährt. Werden diese fünf Jahre wirklich benötigt, um der Sodener Bahn auf ca. 1,7 km ein zweites Gleis zu zufügen? Das ging kürzlich zwischen Braunschweig und Wolfsburg (ca. 25 km) schneller!


    Und ist es dann wirklich nicht möglich, hier nach angemessener, kürzerer Bauzeit, für den zwischenzeitlichen Weiterbetrieb der RB11 am fast fertigen Bahnsteig 6 (Gleis 12 bzw. 13) einen Gleisstummel vorzusehen?


    Auch die notwendige Unterbrechung der RB12 (nach Königstein) wird nicht minimiert, obwohl nach einer Verlegung zum Bahnsteig 5 durchaus die RB12 dann fahren kann, wenn gleichzeitig die 6%Rampe und der Tunnel Bahnhof Höchst für die RTW gebaut werden. Früher nannte man das Deckel-Bauweise.


    Dagegen wurde in den Planfeststellungsunterlagen die Um(ver-)legung der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung (Kap 7.15.2) sehr detailliert ergänzt bis zur Fundamentherstellung (Kap. 7.15.2.7.3).


    Es wäre schön, wenn sich die Profis von RMV, MTV, des Verkehrsdezernenten des MTK bzw. des Bürgermeisters von Bad Soden auch im Vorfeld einer Planfeststellung für die Qualität und Belange des öffentlichen Nahverkehrs in ihrem Verantwortungsbereich einsetzen würden.


    Die Angebotsqualität der RB 11 und RB12 sollte in der fünfjährigen Bauzeit der RTW nicht leiden. Das hat doch hoffentlich auch der RMV aus dem RB15-Desaster gelernt!


    Mit Grüßen aus dem Vordertaunus

  • Die Prüfstatik ist keine Genehmigung, sondern ein Vermerk, dass die Statik nachgerechnet (geprüft) wurde. Sie ist auch nicht generell zwingend; um beim Hausbau zu bleiben, in einigen Bundesländern wird sie gar nicht verlangt oder nicht in allen Fällen. Auf jeden Fall gehört der Prüfvermerk zum Standsicherheitsnachweis, der mit dem Bauantrag erbracht sein muss. Liegt er vor, gibts die Baugenehmigung. Genauso im PFV. Baurecht wird nur erteilt für nachgewiesenermaßen standsichere Ingenieurbauten. Danach muss nichts mehr genehmigt werden.


    Ich weiß nicht wer black eyed ist und was ihn oder sie qualifiziert , solche Aussagen zu treffen; alles nur Gerüchte bis zum faktischen Beleg.

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  • alles nur Gerüchte bis zum faktischen Beleg.

    Genau. Und weil das Alles nur Gerüchte sind, hat die DB der "RTW Planungsgesellschaft" in ihrem eigenen Eigentumsbereich auch erstmal alles Weitere untersagt.
    In diesem Kontext ist der hr-Bericht dann natürlich auch nur ein Gerücht. Und auch die dort genannten Aussagen von Horst Amann.

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  • Du vermischst zwei Dinge: Planrechtsverfahren und Maßnahmen zur Vorbereitung der Haupbaumassnahmen.
    Ist der PFB erteilt hat auch die DB keine Möglichkeit, irgendwas zu verbieten, dann können sie den PFB angreifen und ggf. untersagt ein Gericht irgendwas.

  • Du vermischst zwei Dinge: Planrechtsverfahren und Maßnahmen zur Vorbereitung der Haupbaumassnahmen.
    Ist der PFB erteilt hat auch die DB keine Möglichkeit, irgendwas zu verbieten, dann können sie den PFB angreifen und ggf. untersagt ein Gericht irgendwas.

    Das habe ich auch nicht gesagt. Sondern daß es auch nach einem PFB einer korrekten Ausführuntsplanung mit in den meisten Fällen entsprechenden Prüfungen und Nachweisen Dritter bedarf. Deshalb und auch nur deshalb der Exkurs mit der Prüfstatik.
    Solche Sachen wie es jetzt passiert ist sollten sich die Planer auch dann nicht erlauben.


    Im PFV gibt es in aller Regel noch keine Ausführungsplanung. Die kommt erst nach dem Planfeststellungbeschluß.