Presseschau: Mann hängt sich an ICE Strecke Hanau-Frankfurt gefilmt

  • Das ganze geht dann so nach dem Motto:
    "Wenn ich mal groß bin, will ich auch Trainrider werden"...
    Es ist schon schlimm. Ich hoffe, dass wenigstens die Tochter nicht so wird wie der Knallkopf!

    Viele Grüße

    Patrick

    RIP 10.10.2008

    Einmal editiert, zuletzt von BR 646 ()

  • >Er hat keine Straftat begangen, so die Richter in Frankfurt.


    Ob es sich um die Richterin handelt, die gerne mal religiöse Schriften als
    Grundlage für ihre Urteile nimmt...? ?(

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


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  • Nein, es ist vermutlich ein Richter gewesen der die Rechtslage kennt, im Gegensatz zu einigen Postern hier im Forum. Zur Erklärung mal den Link zu dejure.org


    http://dejure.org/gesetze/StGB/315.html



    Da steht auch ganz klar das jemand NUR wenn er ..." dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet"... eine Straftat gemäß §315 StGB begeht. Dies war in vorliegendem Fall nicht der Fall (klingt gut, oder? ;-) ) Er hat eindeutig nur sich selbst gefährdet.


    Das er 'nen Schaden hat will ich dabei garnicht bezweifeln, nur ist es in Deutschland nicht verboten, verrückt zu sein.

    Der Börsengang der Deutschen Bahn, das ist stark zu vermuten, verzögert sich voraussichtlich um 5-10 Minuten!

  • Zitat

    Original von thomil
    Das er 'nen Schaden hat will ich dabei garnicht bezweifeln, nur ist es in Deutschland nicht verboten, verrückt zu sein.


    Das nicht, aber im Zweifel kann man Leute "wegsperren", wenn sie sonst Gefahr laufen, sich selbst zu schädigen. Der genaue Fachbegriff will mir gerade nicht einfallen. Und das wäre an dieser Stelle in meinen Augen durchaus zu überlegen. Denn daß er sich selbst dabei akut in Gefahr bringt, kann niemand verneinen.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • >Er hat eindeutig nur sich selbst gefährdet.


    ...schon...aber....


    >fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet


    ....es besteht ein Risiko, daß er im Gleis landet und dort wegen Verletzung
    diese nicht verlassen kann. Nach der nächsten Zugfahrt ist die Strecke
    für längere Zeit gesperrt, was einen beachtlichen wirtschaftlichen Schaden
    bewirkt.....



    Weiterhin bewegt er sich nicht auf öffentlichem Raum, sondern Privatgelände.
    -->Hausrecht / Hausfriedensbruch

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  • Darüber hinaus wollte ich nur mal anmerken: wer beim Abspringen von einer Fahrenden S-Bahn sich selbst verletzt: wieso sollte der nicht auch aus versehen mal jemanden herumstehenden treffen. Wer garantiert, daß bei solchen Aktionen nicht auch mal andere Leute in die Quere kommen ? Wer garantiert, daß es nicht jemand aus dem Zug heraus sieht und alleine durch die Aufregung zu Schaden kommt ? (solche Leute gibt es auch). Mir fällt noch einiges ein... aber okay sind alles Horrorszenarien und wenn manch einer solche Taten hier unbedingt schön reden will oder verteidigen will. Bitteschön, aber ich distanziere mich hiermit deutlichst von so etwas. Wer sich nicht korrekt benehmen kann muß es nicht noch der ganzen Gesellschaft vorleben und schon gar nicht als Held im Fernsehen oder Internet. Die Möglichkeit der Nachahmung durch Unerfahrene, die dabei ums Leben kommen finde ich einfach nicht zu verantworten.

    Am Zug bitte zurückbleiben, der Bahnsteig fährt gleich ab !