Initiative gegen Verlängerung der U2

  • Problem ist, das solche Initiativen einen haufen Geld kosten, auch wenn sie letztendlich scheitern.


    Jahrelang werden Gutachten erstellt, Prozesse geführt und Akten geprüft. Das führt so enormen Kosten, die der Steuerzahler zahlen muss. Am Ende kommt dann raus, dass das Projekt sinnvoll ist. Allerdings wird die Baumaßnahme erst Jahre später abgeschlossen, was wiederum volkswirtschaftichen Schaden verursacht.


    Nordmainische S-Bahn schnell bauen ist auch gut für die Konjunktur.

    Mehr Mobilität für Hanau, Maintal und Frankfurt

  • In Dietzenbach wurde auch versucht, den S-Bahn-Bau durch Klagen hinauszuzögern. Diese liefen noch, während die S-Bahn teilweise schon im Bau war. Letzendlich wollten die Hausbesitzer in Steinberg keinen Bahn-Lärm haben. Die offiziellen Argumente standen jedoch auf einer recht bunten Liste.

    Dieses Gerichtsurteil wurde per KI generiert und ist ohne Begründung gültig.

  • Die Initiative will nun einen Verein gründen. Allein der Initiator will 700 € (benötigt sind 4000 €) bezahlen. Das Geld soll einem Rechtsbeistand dienen, der vor allem auf Formfehler aus ist, wobei die Zeit für Einsprüche [glücklicherweise] nur noch sehr kurz ist. Doch selbst dieser Anwalt äußert sich wesentlich zurüchhaltender als besagter Bürger.


    Artikel: http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&sv[id]=rmn01.c.5093761.de


    (Anmerkung in eckigen Klammern von mir)

    Einmal editiert, zuletzt von MdE ()

  • Wo sind die Befürworter? Man kann sowas nicht zusehen, man muss sich auch mal selbst zu Wort melden.


    Man muss den Leuten klar machen, dass sie ihr Geld verschwenden, wenn sie dem Verein beitreten.



    Außerdem muss man auf die Inhalte eingehen und auf die Vorteile des Projektes hinweisen.


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  • Zitat

    Original von MdE
    Die Initiative will nun einen Verein gründen. Allein der Initiator will 700 € (benötigt sind 4000 €) bezahlen. Das Geld soll einem Rechtsbeistand dienen, der vor allem auf Formfehler aus ist, wobei die Zeit für Einsprüche [glücklicherweise] nur noch sehr kurz ist. Doch selbst dieser Anwalt äußert sich wesentlich zurüchhaltender als besagter Bürger.


    Artikel: http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&sv[id]=rmn01.c.5093761.de


    (Anmerkung in eckigen Klammern von mir)


    Nach meinen Informationen und den Aussagen des verlinkten Artikels wurde mit dem Planfeststellungsverfahren (PFV) noch gar nicht begonnen.


    Die Zeit für Einsprüche hat also noch gar nicht begonnen! Wenn der sog. Vorhabenträger (der die U-Bahn-Strecke bauen will, also verm. die Stadt Bad Homburg) den Planfeststellungsantrag einreicht, dann beginnt sehr zügig das PFV, zu dessen Beginn die Planunterlagen 4 Wochen bei den betroffenen Kommunen (hier also wahrscheinlich ausschließlich Bad Homburg) zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Sog. "Betroffene" können bis 2 Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung Einwendungen abgeben. Die Zeit für Einwendungen beträgt also insgesamt 6 Wochen. Das ist doch eigentlich o.k.


    Problematisch (aus gesellschaftlicher Sicht) ist die Aussage des Anwalts: Wallisch: «Eine versäumte Frist kann alles zu Fall bringen.» Immer häufiger wird versucht, mit einem winzigsten Formfehler ganze große Projekte zu kippen. Eine Klage verzögert um Monate bis Jahre. Bis dahin ist evtl. kein Geld mehr da oder Regierungswechsel bei Stadt oder Land haben neue politische Situationen geschaffen, so dass die Politik ihr dann erstrittenes Baurecht für die U-Bahn nicht mehr nutzt ...

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Selbstverständlich hat jeder Bürger das Recht gegen ein Projekt sich zu wehren, wenn er persönlich betroffen ist. Das ist im Prinzip auch gut so.
    Die Einspruchsfristen sind sehr kurz. Die meisten Leuten wissen überhaupt nicht, wo so etwas ausgelegt wird, und wie man Einsicht nehmen kann.
    Das sind Wochen oft nichts, wenn man sieht das so ein Projekt Jahre bis Jahrzehnte bis zur Durchführung/ Fertigstellung benötigt. (Siehe z.B. Flughafenausbau/ Landebahn/ Terminal 3). Oftmals sind die Offenlegungszeiten sehr stark begrenzt (Öffnungszeiten der Ämter nur an bestimmten Tagen).


    Auf der anderen Seite werden eben dadurch große Projekte oft lange verzögert oder zu Fall gebracht, obwohl sie von übergeordnetem Interesse für die Algemeinheit sind.


    In Frankreich ist das wesentlich einfacher so ein Planfeststellunge- und Raumordnungsverfahren durchzuführen. Allerdings beschneidet man dort auch die individuellen Rechte der Kläger (Bürger). Natürlich bekommen diese auch einen Ausgleich.


    In Bad Homburg ist es halt seit jeher so, die Bürger möchten lieber vielspurigen Straßen (am besten eine nur für Mercedes, eine für Rolls Royce, eine für BMW...).

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(

  • Eine BI zu gründen ist leicht, aber einen Planfeststellungsbeschluss zu kippen ist sehr schwierig geworden. Der Gesetzgeber hat die sog. Fachplanungsgesetze (hier: das PBefG) und die VwGO in den letzten Jahren stark verändert. Durch Verkürzung des Rechtsweges, weitgehende Präklusionsvorschriften, kurze Einwendungs- und Begründungsfristen, den Wegfall der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage und den Grundsatz der Planerhaltung, sind die Hürden für Einwender recht hoch gelegt worden (vgl. vor allem § 29 PBefG). Wenn bei der Planung sauber gearbeitet wird, die Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen transparent gemacht und die Formalien eingehalten werden - eigentlich eine Selbstverständlichkeit -, ist gegen einen Planfeststellungsbeschluss praktisch kein Kraut gewachsen. Und da die Verwaltungsgerichte inzwischen auch ziemlich flott geworden sind, ist eine Jahre lange Verzögerung des Baubeginns eigentlich nicht zu befürchten. Die ärgsten Verzögerungen bei den großen ÖPNV-Projekten gehen nicht auf Einwender/Anwohner/BIs zurück, sondern auf schleppende Willensbildung in den politischen Gremien (siehe z.B. nordmainische S-Bahn). Das scheint aber im Falle U-2-Verlängerung ausnahmsweise nicht der Fall zu sein.

  • Zitat

    Original von Alf_H
    Selbstverständlich hat jeder Bürger das Recht gegen ein Projekt sich zu wehren, wenn er persönlich betroffen ist. Das ist im Prinzip auch gut so.


    Zustimmung!



    Zitat

    Original von Alf_H
    Die Einspruchsfristen sind sehr kurz. Die meisten Leuten wissen überhaupt nicht, wo so etwas ausgelegt wird, und wie man Einsicht nehmen kann.


    Die Auslegung muss vorher öffentlich bekannt gemacht werden. Das geschieht eigentlich in jeder Kommune per Aushang im Schaukasten am Rathaus/Bürgerhaus und in der entsprechenden Rubrik in der örtlichen Zeitung. Wenn man wissen will, wann die Auslegung ist, reicht es also, Zeitung zu lesen. Man kann es auch per Anruf bei der Stadt erfragen; eigentlich informieren die einen sehr unkompliziert darüber.


    Da Du den Flughafenausbau erwähnt hast: Das ist ein absolutes Extrembeispiel. Unser Planfeststellungsverfahren wird einem solchen Projekt nicht mehr gerecht. Mal ist es zu bürgerfeindlich (Auslegung der Unterlagen), mal zu bürgerfreundlich (Erörterungstermin). Darüber könnte ich ganze wissenschaftliche Kompendien schreiben, weil es nicht nur als Hobby, sondern auch "professionell" mein Spezialthema ist.



    Zitat

    Original von Alf_H
    In Frankreich ist das wesentlich einfacher so ein Planfeststellunge- und Raumordnungsverfahren durchzuführen. Allerdings beschneidet man dort auch die individuellen Rechte der Kläger (Bürger). Natürlich bekommen diese auch einen Ausgleich.


    Könntest du mir per Mail oder PN das PFV/ROV in Frankreich grob skizzieren oder zumindest die Unterschiede, die es einfacher macht?

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  • Zitat

    Die ärgsten Verzögerungen bei den großen ÖPNV-Projekten gehen nicht auf Einwender/Anwohner/BIs zurück, sondern auf schleppende Willensbildung in den politischen Gremien


    Danke für die interessanten Informationen zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen.


    Die schleppende Willensbildung in den Gremien scheint tatsächlich das größte Problem zu sein. Leider haben grade hier Bürgerinitiativen erhebliches Störungspotenzial. Politiker nehmen sich oft gerne der scheinbaren Probleme ihrer Wähler (oder einer kleinen Gruppe) an, ohne sich über Hintergründe zu informieren.


    Was das Verfahren anbelangt, kann der ÖPNV-Freund nur darauf hoffen, dass es sich die Planungsträger nicht selbst versauen. Was die öffentliche Wahrnehmung eines Projektes anbelangt, kann jeder durch eine (möglichst kompetente) Meinungsäußerung selbst dazu beitragen, die Diskussion zu versachlichen und auch daran mitwirken, dass die positiven Seiten eines Ausbaus in der Öffentlichkeit hinreicheind gewürdigt werden.


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  • Da Du den Flughafenausbau erwähnt hast: Das ist ein absolutes Extrembeispiel. Unser Planfeststellungsverfahren wird einem solchen Projekt nicht mehr gerecht. Mal ist es zu bürgerfeindlich (Auslegung der Unterlagen), mal zu bürgerfreundlich (Erörterungstermin). Darüber könnte ich ganze wissenschaftliche Kompendien schreiben, weil es nicht nur als Hobby, sondern auch "professionell" mein Spezialthema ist.

  • multi
    bin eben leider etwas aprupt unterbrochen worden, weshalb mein Zitat etwas dumm im Raum steht. Wollte nur sagen, dass ich die Kategorien "bürgerfreundlich/bürgerfeindlich" im Zusammenhang mit Planfeststellungsverfahren nicht sehr hilfreich finde. Planfeststellungsverfahren sind förmliche Verfahren zur Schaffung von Baurecht. Die Begriffe bürgerfreundlich/-freindlich" sind keine Rechtsbegriffe, mithin auch keine verfahrensrechtliche Kategorie. Es sind politische Begriffe. Im Planfeststellungsverfahren wird nicht mehr diskutiert, ob die U2 nun verlängert wird und wohin und wie. Es wird dort "nur" vollzogen, d.h. umgesetzt, was zuvor politisch beschlossen wurde und in zahlreichen Plänen zum Ausdruck kommt (Raumordnungsplan, Generalverkehrsplan, Regionaler Verkehrsplan, lokaler Verkehrsplan, Flächennutzungsplan, Investitionsplan und und und. Die Verlängerung als solche steht eigentlich nicht mehr zur Disposition. Sie steht schon seit Jahren in den vorgenannten Plänen.

  • Zitat

    Original von tunnelklick
    multi
    Wollte nur sagen, dass ich die Kategorien "bürgerfreundlich/bürgerfeindlich" im Zusammenhang mit Planfeststellungsverfahren nicht sehr hilfreich finde.


    Ich halte sie für sehr sinnvoll. Auch ein rechtliches Verfahren kann politisch bewertet werden. Die Gesetze, die ein PFV regeln, werden von Politikern beschlossen. Möchte ich auf bestimmte Dimensionen aufmerksam machen, z.B. weil ich Änderungen am PFV für sinnvoll halte, sind die Kategorien "bürgerfreundlich/bürgerfeindlich" also durchaus angebracht.


    Zu Deinen weiteren Aussagen könnten wir zu jedem Deiner Sätze vermutlich einen mehrstündigen Disput führen, bei dem Du juristisch argumentierst und ich raumplanerisch. Das sollten wir den übrigen Usern ersparen. Nur eines:


    Selbstverständlich steht im PFV auch das "ob" und das "wie" zur Debatte, sonst könnten wir uns die ganze öffentliche Auslegung und Beteiligung von TÖBs und Betroffenen sparen! Der Erörterungstermin könnte im Falle U2-Verlängerung zum Beispiel einen Kompromiss zwischen Anwohnern und Stadt hervorbringen (mehr Lärmschutzmaßnahmen, leichte Verschwenkung der geplanten Trasse). Dazu ist der Erörterungstermin dezidiert da, es geht da also um das "wie"!
    Am Ende müssen die Interessen der Vorhabenträger und Gegner im Planfeststellungsbeschluss ABGEWOGEN werden. Dabei kann selbstverständlich auch ein "Nein" herauskommen.
    Auch sind die von Dir genannten Pläne für einen PFB nicht bindend. Man kann also eine Verlängerung der U2 auch genehmigen, wenn sie in keinem dieser Pläne bislang vorgesehen ist. Und man kann sie auch versagen, obwohl sie darin vorgesehen ist. Selbst bei Juristen ist nach meiner Kenntnis die "herrschende Meinung" die, dass im PFB solche Pläne (LEP, Regionalplan, FNP etc.) mittels einer abwägungsfehlerfreien Entscheidung überwunden werden können. (Literatur dazu liegt aktuell bei mir auf dem Schreibtisch.)

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Ich stimme multi darin zu, dass an dieser Stelle eine Diskussion darüber wenig sinnvoll ist, ob das PFV jetzt bürgerfreundlicher werden soll oder nicht. Möglicherweise sind wir da gar nicht so weit auseinander. Ich argumentiere hier aber auf der Grundlage der bestehenden Rechtslage, sozusagen systemimmanent.


    Konkret bezogen auf die U-2-Verlängerung sehe ich in der Tat nicht, dass bei realistische Betrachtungsweise das Projekt noch scheitern könnte. Zum einen besteht für das Gebiet direkt anschließend an die jetzige Endstation schon seit 1981 ein Bebauungplan (Nr. 40), der den größten der Trasse abdeckt (wir sprechen hier über knapp 400 Meter),


    http://download.bad-homburg.de


    Ferner ist das Projekt Gegenstand in allen möglichen Verkehrsplänen, die alle von der Stadt Bad Homburg mitgestaltet wurden, so daß die Planrechtfertigung, d.h. das "ob" der U-2-Verlängerung weder de facto noch de jure zur Disposition stehen dürfte. Rechtlich geht es um eine Bebauungplan-ergänzende Planfeststellung. Dem B-Plan ist zu entnehmen, dass der Kreis der Betroffenen recht gering ist, so dass ich meine, dem Projekt droht nicht wirklich eine Gefahr. Selbst Abwägungsfehler bedeuten nicht unbedingt das Aus (s. § 28 VIII PBefG).

  • Zitat

    Original von tunnelklick
    Im Planfeststellungsverfahren wird nicht mehr diskutiert, ob die U2 nun verlängert wird und wohin und wie. Es wird dort "nur" vollzogen, d.h. umgesetzt, was zuvor politisch beschlossen wurde und in zahlreichen Plänen zum Ausdruck kommt


    Das hast Du vor einigen Tagen geschrieben. Aktuell schreibst Du nun:


    Zitat

    Original von tunnelklick
    Konkret bezogen auf die U-2-Verlängerung sehe ich in der Tat nicht, dass bei realistische Betrachtungsweise das Projekt noch scheitern könnte.


    Das ist ja nun ein gewaltiger Unterschied! Zuerst sagst Du, dass das "ob" in einer Planfeststellung überhaupt nicht diskutiert werden kann (als wäre das gesetzlich nicht möglich) und dann sagst Du, dass das nur sehr unrealistisch ist.


    Gehen wir davon aus, dass die Stadt Bad Homburg einen Planfeststellungsantrag beim RP einreicht (was ja wohl noch nicht passiert ist) und dass keine Verfahrensfehler gemacht werden, dann stimme ich dem zu. Dann wird die Strecke mit höchter Wahrscheinlichkeit genehmigt, gerade natürlich wegen der von Dir genannten Übereinstimmung mit diversen Plänen. Aber zwingend ist diese Entscheidung nicht.



    Zitat

    Original von tunnelklick
    Rechtlich geht es um eine Bebauungplan-ergänzende Planfeststellung.


    Was soll das denn sein?! Ein Spezialfall des PFV?!


    Jeder B-Plan regelt die bauliche Ordnung für ein bebaubares Gebiet. Das betrifft also VEREINFACHT DARGESTELLT i.d.R. normale Gebäude für Wohnen, Gewerbe und Industrie. Auf seiner Grundlage müssen Baugenehmigungen erteilt werden, wenn der Bauantrag die Voraussetzungen des B-Planes erfüllt. Für eine kleine Fabrik bekommt man da zum Beispiel eine Baugenehmigung. Die darf man dann bauen. Betreiben darf man die Fabrik dann noch lange nicht. Dafür bedarf es dann noch diverser anderer Genehmigungen (z.B. Sicherheitsprüfungen, Abgastralala usw.).


    Eine U-Bahn ist ein größeres Projekt, eine sog. "raumbedeutsame Fachplanung", für die es ein Spezialverfahren gibt, in der alle potentiellen Bau- und Betriebsgenehmigungen zu einer Genehmigung zusammengefasst werden. Dieses Verfahren ist das Planfeststellungsverfahren. Es geht dabei also um vielmehr als um eine simple Baugenehmigung. Es gibt keinen Zwang, dass ein solches Projekt in allen möglichen Plänen bereits vorab enthalten sein MUSS. Das ist nur sehr hilfreich. Eine Planfeststellung ändert automatisch alle diese Pläne, wenn sie das Projekt noch nicht vorsahen. Das ist dann eine "nachrichtliche Änderung".


    Man könnte die U2-Verlängerung also auch genehmigen, wenn sie nicht in diesem B-Plan enthalten wäre! Dann würde sie in den B-Plan eben "nachrichtlich übernommen".

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    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von tunnelklick
    Rechtlich geht es um eine Bebauungplan-ergänzende Planfeststellung.


    Was soll das denn sein?! Ein Spezialfall des PFV?!


    Siehe BVerwG vom 20.4.2005 -9 A 56/04 - betreffend die Straßenbahnlinie 2 in Dresden.

  • Warum soll das Tunnelstück unter den Eisenbahngleisen hindurch nur eingleisig* werden? Kostengründe oder nicht genug Platz für zwei Gleise? Falls es Kostengründe sind, wird an der falschen Stelle gespart, denn so günstig wie beim Bau des Tunnels, wird man später nachträglich den Tunnel nicht mehr verbreitern können! Ich würde zumindest mit einer entsprechenden Dimensionierung des Rohbaus dafür sorgen, dass man sich diese Option nicht verbaut, auch wenn man erstmal nur ein Gleis reinlegen sollte. Nachher wird die neue Verbindung vielleicht sehr viel besser angenommen als erwartet und man will den Takt erhöhen oder man will die Strecke irgendwann doch noch mal ein Stück verlängern. Dann hat man dort ein Engpass, wodurch die Strecke extrem störungsanfällig würde.


    Soll eigentlich nur der Tunnel eingleisig werden oder die gesamte Strecke? Die Gesamtkosten kommen mir nämlich mit 28,6 Millionen (wie im Artikel genannt) ziemlich günstig vor. Umgerechnet kostet die U2-Verlängerung 17,9 Mio/km. Zum Vergleich: D IV über den Riedberg kostet mit 23,7 Mio/km rund ein Drittel mehr, dabei hat sie kein Tunnel und das Verhältnis Stationen/km ist ziemlich gleich.
    ______________
    * Ich gehe davon aus, dass die FR meint mit "einspurig" eingleisig meint.
    edit: kleine Ergänzung

    Einmal editiert, zuletzt von Torben ()

  • So wie ich die Örtlichkeit kenne, wird es der begrenzte Platz sein. Erst im Bahnhofsbereich wäre genug Platz für zwei Gleise, ohne den Bahndamm umfassend zu verbreitern. Allerdings ist die Frage, wie sehr die DB an ihren nicht mehr angeschlossenen Gleisen hängt.


    Und zu dem Anwohner: Oh nein, das ist auch noch so ein... intelligenter Mensch, der meint, man könnte Bahnen durch Busse ersetzen. Über sowas freue ich mich jedes Mal, wenn ich alte Bilder von Eisen-/Straßenbahn sehe, wo jetzt keine Gleise mehr liegen.