ZitatOriginal von chevy7582
Ja das meine ich, ich bin ja mit dieser S-Bahn gefahren und konnte problemlos aussteigen, während besagte zwei Wagons nicht so einfach verlassen werden konnten.
joa, das hört sich nach festem relais an. wenn der zug hält, die türen sich nicht öffnen lassen (am bahnsteig!), der zug komplett am bahnsteig steht und keine durchsage des tf erfolgt, dass man nicht aussteigen solle (vorfall: halteplatz-/bahnsteigverfehlung), dann darf man die notöffnung nutzen, sollte dies aber dem tf melden, damit dieser die störung beseitigen kann (in den meisten wagen befinden sich an den stirnwänden die wagennummer, zb A-Teil 233, Mittelwagen 1233 oder B-Teil 733, diese ist dem tf mitzuteilen, damit der gestörte wagenteil schneller gefunden werden kann. fehlen diese aufkleber, wäre es nett, wenn man trotzdem dem tf mitteilt, welcher wagen es ist, also von vorn aus gesehen, der wievielte wagen es ist). liegt eine halteplatzverfehlung vor (also komplette oder teilweise vorbeifahrt am bahnsteig), wird der tf dies entsprechend ansagen (Achtung! Zug befindet sich nicht komplett am Bahnsteig, bitte die Türen geschlossen halten!). wer jedoch die notöffnung in solch einem fall oder auf freier strecke nutzt (siehe: eigenmächtiges aussteigen vor mühlheim, finde den beitrag aber leider nicht mehr), macht sich strafbar. erst wenn rettungkräfte vorort sind oder ein notfall vorliegt (bsp: feuer im zug), ist es erlaubt, den zug zu verlassen, aber dann nicht ins gegengleis aussteigen, das endet oftmals tödlich.
Luna-D.