Wann wird S3 mit ET423 fahren?

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    Original von chevy7582


    Ja das meine ich, ich bin ja mit dieser S-Bahn gefahren und konnte problemlos aussteigen, während besagte zwei Wagons nicht so einfach verlassen werden konnten. :D


    joa, das hört sich nach festem relais an. wenn der zug hält, die türen sich nicht öffnen lassen (am bahnsteig!), der zug komplett am bahnsteig steht und keine durchsage des tf erfolgt, dass man nicht aussteigen solle (vorfall: halteplatz-/bahnsteigverfehlung), dann darf man die notöffnung nutzen, sollte dies aber dem tf melden, damit dieser die störung beseitigen kann (in den meisten wagen befinden sich an den stirnwänden die wagennummer, zb A-Teil 233, Mittelwagen 1233 oder B-Teil 733, diese ist dem tf mitzuteilen, damit der gestörte wagenteil schneller gefunden werden kann. fehlen diese aufkleber, wäre es nett, wenn man trotzdem dem tf mitteilt, welcher wagen es ist, also von vorn aus gesehen, der wievielte wagen es ist). liegt eine halteplatzverfehlung vor (also komplette oder teilweise vorbeifahrt am bahnsteig), wird der tf dies entsprechend ansagen (Achtung! Zug befindet sich nicht komplett am Bahnsteig, bitte die Türen geschlossen halten!). wer jedoch die notöffnung in solch einem fall oder auf freier strecke nutzt (siehe: eigenmächtiges aussteigen vor mühlheim, finde den beitrag aber leider nicht mehr), macht sich strafbar. erst wenn rettungkräfte vorort sind oder ein notfall vorliegt (bsp: feuer im zug), ist es erlaubt, den zug zu verlassen, aber dann nicht ins gegengleis aussteigen, das endet oftmals tödlich.



    Luna-D.

    Lunatic-Driver/Luna Dorian
    "Das Leben ist ein Schatten und der wandert,
    ein armer Spieler nur, der seine Stunde auf einer Bühne auf- und abgeht und sich quält,
    und dann ist er verscholln.

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    Original von MainTower


    Zum Aussteigen?


    Nein. Die werden an das eine Ende gebunden. Dank Rückstoßprinzip geht es dann hinaus. :D

  • Klar, in Notfällen kann man doch damit ein Fenster eindeppern.
    Vielleicht sind aber Randalierer im Zug, die Erfahrung haben mit Türeneintreten in S-Bahnen.


    (hatte ich wirklich mal in einer Ansage gehört, Zug verspätet wegen herausgetretenen Türen)


    Das Rückstoßprinzip wird nicht funktionieren. Du hast wohl das Trägheitsprinzip von Herrn Newton vergessen. Über die Trägheit der Bahn möchte ich aber hier keine Diskussion anfangen. :D

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    (in den meisten wagen befinden sich an den stirnwänden die wagennummer


    Bei den ET 420 werden diese Aufkleber leider immer seltener - sie fehlen dann für die Bilderkette. :D Praktisch haben fast alle renovierten oder importierten ET 420 fast gar nicht mehr diese Aufkleber. :(

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    Original von Bahnträweller
    SoSo, MainTower kennt sich damit also aus.


    Manchen Menschen ist doch wirklich die Gabe zuteil geworden, mancherlei Dinge in diesem Forum lesen und sogar verstehen zu können.


    Anderen hingegen scheint das zu fehlen, diese wollen dies stattdessen durch provozierende, gehaltlose und destruktive Beiträge kompensieren.

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    Original von Bahnträweller
    Klar, in Notfällen kann man doch damit ein Fenster eindeppern.
    Vielleicht sind aber Randalierer im Zug, die Erfahrung haben mit Türeneintreten in S-Bahnen.


    (hatte ich wirklich mal in einer Ansage gehört, Zug verspätet wegen herausgetretenen Türen)


    Das Rückstoßprinzip wird nicht funktionieren. Du hast wohl das Trägheitsprinzip von Herrn Newton vergessen. Über die Trägheit der Bahn möchte ich aber hier keine Diskussion anfangen. :D


    Upps. Ich dachte hier geht es um den Brandschutz im Eurotunnel. Da habe ich wohl was durcheinander gebracht. Tschuldigung :D


    Was anderes. Wie sieht es mit der Notöffnung wirklich rechtmäßig aus? Das Verbot des Missbrauches kenne ich nur von der Notbremse. Bei der Notöffnung gibt es lediglich den Hinweis, dass man die Tür erst öffnen soll, wenn der Zug steht.

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    Original von LJL
    Was anderes. Wie sieht es mit der Notöffnung wirklich rechtmäßig aus? Das Verbot des Missbrauches kenne ich nur von der Notbremse. Bei der Notöffnung gibt es lediglich den Hinweis, dass man die Tür erst öffnen soll, wenn der Zug steht.


    Das hat mir ein Bekannter mal so erklärt: Wann Türen geöffnet werden dürfen, entscheidet das Zugpersonal. Solange dieses die Türen nicht freigibt, ist ein öffnen verboten, da der Zug sich ja jederzeit in Bewegung setzen könnte. Und eine Fahrt mit offenen Türen wäre ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr.

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    Original von MainTower


    Das hat mir ein Bekannter mal so erklärt: Wann Türen geöffnet werden dürfen, entscheidet das Zugpersonal. Solange dieses die Türen nicht freigibt, ist ein öffnen verboten, da der Zug sich ja jederzeit in Bewegung setzen könnte. Und eine Fahrt mit offenen Türen wäre ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr.


    Richtig, genau so ist es.


    Außerdem kommt immer noch ein gewisser Ermessensspielraum des Zugpersonals dazu. Wenn, von mir als Tf unbemerkt, sich die Türen irgendwo hinten im Zug wirklich nicht öffnen lassen und die Fahrgäste deshalb die Notöffnung benutzen, werde ich dafür garantiert niemanden zur Rechenschaft ziehen. Was anderes ist es, wenn ich schon abgefertigt habe (d.h. Türen zu), will gerade losfahren, und in dem Moment fällt irgendeiner Schlaftüte ein: ach, ich wollte doch hier aussteigen, Moment, rupps, Knopf runter und Brett auf - da werde ich dann natürlich giftig.


    Wegen Strafbarkeit: egal ob Notbremse oder Notöffnung, da gilt immer: erst muß man den "Schuldigen" mal haben. Gerade bei Notbremsen hatte ich es durchaus mal (früher als Zugbegleiter, nicht in der S-Bahn), daß welche diese eben betätigt haben, zack, Türe auf und fort waren sie. Wie will ich die dann bestrafen oder deren Personalien aufnehmen? Geht nicht mehr, sie sind ja weg.


    Bei Notbremsen hab ich übrigens auch kaum mal wirklich was unternommen... im Fernverkehr waren manche Notbremsbetätigungen wirklich ein Versehen gewesen, weil eben Fahrgäste beim Kofferhoch-/-runterwuchten an dem Ding hängen geblieben waren. Kann passieren, das ist menschlich - da wird kein normaler Eisenbahner anfangen mit "Mißbrauch" etc., da wird zurückgestellt und fertig.


    Zitat

    Original von Bahnträweller
    [Rausgelatschte Türscheiben] SoSo, MainTower kennt sich damit also aus.


    Och, nicht nur er, ich unter anderem auch ;) :D




    Ganz besonders gut natürlich mit dem anschließenden Einsetzen der Bleche. Obwohl ich zugeben muß, daß das Räumen und Verschließen des Wagens (anzuwenden z.B., wenn sichtbar zu viele Scheiben raus sind oder ich auf die Schnelle keine / nicht genug Bleche finde) trotz höheren Zeitaufwands deutlich mehr Spaß macht :P

    Hinweis: Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, spiegeln meine Beiträge nur meine persönliche Meinung. Diese muß nicht zwangsläufig der meines Arbeitgebers, irgendwelcher Institutionen oder von sonstwem entsprechen, sie muß auch nicht unbedingt jedem gefallen, ich lasse sie mir aber auch nicht verbieten oder madig machen und werde mich im Normalfall auch nicht dafür, daß ich eben eine eigene Sicht der Dinge habe, entschuldigen.

  • Zitat

    Original von Bahnträweller
    Hmm, für ein Strafmaß hätte ich eine Idee.
    1 Woche täglich mit der S3 zur Arbeit fahren wäre doch angemessen, oder?


    Ich fahr seit 4 Jahren fast täglich mit der S3 Frankfurt–Darmstadt und das ist keine Strafe. Wahrscheinlich fahr ich entgegen des "Mainstreams" oder zur falschen Zeit, um die Beschwerden über die S3 nachvollziehen zu können... :rolleyes:

  • ich fahre seit 11 Jahren mit der S3 und sehe es so:


    wenn man nicht von den üblichen 5min ausgeht funktioniert es zu 90%. Die restlichen 10% gehen leider schnell zum Extrem über (sowie einmal wieder die letzten Tage). Natürlich kann die Bahn nichts dafür, wenn mal wieder jemand auf die Schienen springt, aber in letzter Zeit gibt es wohl auch sehr häufig techn. Schwierigkeiten. Ich freue mich auf die neuen Bahnen, da diese leiser in klimatisiert sind. Das es hier unterschiedliche Meinungen gibt, ist normal und wurde auch schon genügen hier aufgeführt.


    Ob ich mit dem Auto 90% schaffen würde, ist sehr fraglich.

    Einmal editiert, zuletzt von flieg50 ()

  • Der Pünktlichkeitsquote wird wahrscheinlich die Gesamtanzahl von Fahrten zugrunde gelegt.


    Also: Quote = pünktliche Fahrten / Gesamtzahl Fahrten * 100;


    Auf der S3 gibt es aber ein sehr konstanten Takt. In der Hauptverkehrszeit fährt die S3 nicht öfter als z.B. an Sonntagen. Der Bedarf wird auf der S3 nur durch die Zuglänge gedeckt. D.h. Kurzzüge an Sonntagen, die wahrscheinlich immer pünktlich sind, fließen genauso in die Pünktlichkeitsquote ein, wie Langzüge in der HVZ. Man müsste mal die Pünktlichkeitsquote pro Fahrgast berechnen. Dann würde wahrscheinlich ein anderer Wert rauskommen.


    Quote = pünktliche Fahrgäste / Gesamtzahl Fahrgäste * 100;

    Einmal editiert, zuletzt von Torben ()

  • Zitat

    Original von Torben
    Ich fahr seit 4 Jahren fast täglich mit der S3 Frankfurt–Darmstadt und das ist keine Strafe. Wahrscheinlich fahr ich entgegen des "Mainstreams" oder zur falschen Zeit, um die Beschwerden über die S3 nachvollziehen zu können... :rolleyes:


    Auf welchem Abschnitt fährst du denn? Ich bin vor einiger Zeit häufiger Arheilgen-Darmstadt gefahren, das war schon echt grausam, wenn man auf Anschlüsse angewiesen war. Und eine Bekannte von mir aus Erzhausen ist auch nur ein halbes Jahr mit der S3 an die Bergstraße gependelt, bevor sie wieder aufs Auto umstieg.