Hallöchen,
je nach Verkehrsvertrag gibt es Pönäle, welche bei Minderleistungen zu zahlen wären. Geschieht - abhängig nach dem jeweiligen Vertrag - bspw. wenn Züge ausfallen, weniger Fahrzeuge eingesetzt werden etc.
In den meisten Verträgen dürfte aber der Gesamtbetrag der maximalen Strafzahlung gedeckelt sein. Konkreteres kenne ich aber nicht bzw. auch wenn, wären dies Internas.
Aber auch mal gut zu hören, wie es auf der RB12 aussieht. Auf den anderen Strecken des Bündels sieht es ja grausamer aus als die K-Bahn.