Indusi/ PZB

  • Danke für die Antworten hier. Das für mich als "Großeisenbahner" sehr informative Thema Weichensteuerung habe ich begriffen, aber was die Sifa mit der PZB zu tun hat ist mir etwas schleierhaft ;)

    "Vorsicht- meine Beiträge können Spuren von Ironie enthalten."

  • Aber hallo! Wenn die nicht in den letzten Monaten ihr Fahrverhalten deutlich geändert haben, dann fahren die das sehr wohl aus.





    @Multi.Ich jedenfalls nicht.


    Grüsse


  • Hallo,


    da muß ich wenig korrigieren:


    Die Fahrleitungskontakte (FD-Kontakte) sind nur als Rückfallebene gedacht, wenn die reguläre Anmeldung über IBIS nicht funktioniert hat. Das "erkennt" man an einer unverhältnismäßig langen Wartezeit an der Signalanlage.


    Grundsätzlich werden sämtliche Weichen und Signale über IBIS angesteuert. Tatrafan hat die Funtionsweise mit Linie/Kurs und Route bereits erklärt. Die von Charles angesprochenen Kästen im Gleis sind die Überbleibsel der alten induktiven Weichensteuerung, welche vor dem IBIS-Zeitalter in Verwendung war. Damals waren immer im 2. Drehgestell Funksender angebracht, die für jedes eingestellte Weichenstellkommando eine bestimmte Frequenz abgestrahlt haben und so die Weiche stellten. Die Kästen im Gleis waren die entsprechenden Empfänger der Weichen. Auch verschiedene Signale wurden so angefordert, da ohne ein eingegebenes Weichenstellkommando eine ständige Grundfrequenz abgestrahlt wurde.


    Gruß
    tamperer

  • Wurden diese "alten" induktiven Funkempfänger-Sensoren alle unscharf gemacht (oder ggfs. ausgebaut) ?
    Oder dienen die noch als Rückfallebene ?
    Können die Straßenbahnwagen (also R und S) diese Signale eigentlich noch senden ? Oder wurde darauf verzichtet, da diese ja alle mit IBIS (von Anfang an) ausgerüstet waren/ sind.

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(

  • Ich denke mal, der Krempel ist noch vorhanden und funktionstüchtig. Sonst könnten die Museumswagen L-N keine Weiche stellen. Oder geht das nur noch über die Stelldusie?

  • Hallo,


    ob die alten induktiven Steuerungseinrichtungen noch in den Wagen vorhanden sind, weiß ich leider nicht. Falls ja sind sie mit Sicherheit deaktiviert.


    Die Museumswagen haben schon vor längerer Zeit IBIS-Geräte bekommen und steuern nun auch über Baken die Signale und Weichen. Die N-Wagen waren sogar noch mit IBIS-Geräten im Linieneinsatz.


    Die R- und S-Wagen hatten von Anfang an keine induktive Weichensteuerung mehr eingebaut, das lief von jeher über IBIS.


    Gruß
    tamperer


  • Soweit ich mich erinnern kann, müßten R und U4 den Magnet wegen der (dritten) Grundfrequenz noch haben. Und was das deaktivieren anbelangt, da wäre ich vorsichtig. Das erinnert mich an die ehemaligen Mt, wo angeblich die U-Bahn INDUSI auch deaktiviert, b.z.w. ausgebaut war. In Wahrheit war sie jedoch vorhanden und voll funktionstüchtig. (Oft genug selbst probiert)

  • Zitat

    Original von beku_bus
    [
    Soweit ich mich erinnern kann, müßten R und U4 den Magnet wegen der (dritten) Grundfrequenz noch haben. Und was das deaktivieren anbelangt, da wäre ich vorsichtig. Das erinnert mich an die ehemaligen Mt, wo angeblich die U-Bahn INDUSI auch deaktiviert, b.z.w. ausgebaut war. In Wahrheit war sie jedoch vorhanden und voll funktionstüchtig. (Oft genug selbst probiert)


    Haben die ja auch um die Weiche sicherheitshalber zu verriegeln wenn der Funkkram nich funktioniert. Die Magnete dienen ja auch der Zugbeeinflussung an den Signalen bei den U4 und auch bei den R in Ginnheim. Die S haben den Magneten sicher auch noch.


    Thema Mt: War immer ein Erlebnis, wenn bei der Ausfahrt Gutleut/Eckenheim eine Zwangsbremsung kam weil die Prüfeinrichtung der Werkstatt eingeschalten war. Die Bedieneinheit im Fahrzeug befand sich bei den meisten Wagen im rechten Geschränk. Die Indusi war auch beim Rückwärtsfahren aktiv. Daher konnte man bein Einschieben in BB Sachsenhausen Richtung Bornheim schon die Weiche eintasten.


    Noch was zum Hp0 fahren. Es gab Zeiten da wurde der Fahrer nach einer fahrt gegen Hp0 nur im Straßenbahnbereich eingesetzt. Für die Eckenheimer und Gutleuter Fahrer war kein fester Plan mehr möglich. Die Heddernheimer wurden einfach nach Sachsenhausen versetzt.


    Wie schon erwähnt gibt es bei der U-Bahn den 1000 und 500 Magnet nicht. Daher ist der Durchrutschweg auch am Hauptsignal auf die gefahrenen 70 km/h ausgelegt. Im Gegensatz zur großen Bahn ist die Grundstellung der Hauptsignale auch HP1 ausgenommen vor Überleit- und Abzweigstellen. Der Rest ist streng nach BoStrab geregelt. Ist nicht weniger sicher nur eben den Erfordernissen angepasst.


    Gruß

  • Zitat

    [i]Original von Hotliner
    Noch was zum Hp0 fahren. Es gab Zeiten da wurde der Fahrer nach einer fahrt gegen Hp0 nur im Straßenbahnbereich eingesetzt. Für die Eckenheimer und Gutleuter Fahrer war kein fester Plan mehr möglich. Die Heddernheimer wurden einfach nach Sachsenhausen versetzt.
    Gruß


    Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Fahrer nach einer Hp0-Fahrt nur noch Straßenbahn fahren durfte. Es sei denn, sie haben sich nach einer Zwangsbremsung selbst wieder frei gemacht, und unter umständen etwas zu Bruch gefahren (z.B. eine Weiche aufgeschnitten).


    Alles andere ist Stammtischgelaber, und warscheinlich von Leuten in die Welt gesetzt, die es nicht zugeben wollen, das sie die Leitstelle nicht informiert haben.

  • Zwangsbremsung -> Sprechwunsch -> Leitstelle bescheid geben -> Ende der Geschichte.



    Das Jemand Strafversetzt auf die Straßenbahn wurde glaub ich ebenfalls nicht.

    Das Schicksal mischt die Karten - und wir spielen.

  • Zitat

    Original von BOWLXAM
    Zwangsbremsung -> Sprechwunsch -> Leitstelle bescheid geben -> Ende der Geschichte.


    Im Zweifelsfall wird der betreffende Fahrer noch angewiesen, eine entsprechende Fahrermeldung zu schreiben.


    Gruß
    Spirit

    Beide schaden sich selbst: der zuviel verspricht und der zuviel erwartet. (Lessing)

  • Zitat

    Original von beku_bus


    Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Fahrer nach einer Hp0-Fahrt nur noch Straßenbahn fahren durfte. Es sei denn, sie haben sich nach einer Zwangsbremsung selbst wieder frei gemacht, und unter umständen etwas zu Bruch gefahren (z.B. eine Weiche aufgeschnitten).


    Alles andere ist Stammtischgelaber, und warscheinlich von Leuten in die Welt gesetzt, die es nicht zugeben wollen, das sie die Leitstelle nicht informiert haben.


    Da kann ich Dir mindestens 3 Namen von Leuten nennen, welche plötzlich für ein Jahr in Sachsenhausen aufgetaucht sind. Bei 2 weiss ich zu 100% dass die nur bei HP0 gefahren sind. Weiter will ich dass nicht auswerten.


    Gruss

  • Zitat

    Original von BOWLXAM
    Zwangsbremsung -> Sprechwunsch -> Leitstelle bescheid geben -> Ende der Geschichte.



    Das Jemand Strafversetzt auf die Straßenbahn wurde glaub ich ebenfalls nicht.


    Ist egal ob Du das glaubst. Ich bin in BB Sachsenhausen gefahren und da tauchten immer wieder Heddernheimer für ein Jahr auf. Ich will das nicht weiter diskutieren. Es war so.



    Gruss


  • Ich geb`s jetzt auf, und gestehe, das ich von all dem Kram hier keine Ahnung habe. Ich habe mich nur ganz zufällig hier angemeldet, um ein bisschen blöd runzuschreiben. Das gilt sicher auch für die anderen hier.

  • Hallo,


    wenn jemand früher nach Sachsenhausen "strafversetzt" wurde, dann aber definitiv nicht nur wegen einer Fahrt gegen HP0. Da kam mindestens noch eine aufgeschnittene Weiche oder ähnliches hinzu, wie beku_bus es schon beschrieben hat. Ich war bis zur Schließung von BB Sachsenhausen dort stationiert und habe einige Eckenheimer/Heddernheimer/Gutleuter Kollegen dort erlebt.


    Eine andere Möglichkeit war, sich nach dem Verlust der Fahrberechtigung auf Stadtbahnstrecken freiwillig nach Sachsenhausen versetzen zu lassen, da dort die Dienstplangestaltung für die Kollegen einfacher war, weil es dort eben keine Stadtbahndienst gab und so die Kollegen nicht in der "Dauerverfügung" leben mußten.


    Gruß
    tamperer

  • Zitat

    Original von tamperer
    Hallo,


    wenn jemand früher nach Sachsenhausen "strafversetzt" wurde, dann aber definitiv nicht nur wegen einer Fahrt gegen HP0. Da kam mindestens noch eine aufgeschnittene Weiche oder ähnliches hinzu, wie beku_bus es schon beschrieben hat. Ich war bis zur Schließung von BB Sachsenhausen dort stationiert und habe einige Eckenheimer/Heddernheimer/Gutleuter Kollegen dort erlebt.


    Eine gewisse Kollegin ist nach HP0 Fahrt nach Sachsenhausen. Die kennst Du sicher auch. Die aufgeschnittene Weiche hat sie dann woanders nachgeholt.


    Gruß


  • Ich möchte den Wer-weiß-es-besser-Streit nicht anheizen, aber jetzt würden mich als "Outsider" doch mal ein paar Fragen interessieren:


    1. Was ist eine "aufgeschnittene Weiche"? Nur ein bestimmter Fahrfehler an einer Weiche oder ist das verbunden mit einer Beschädigung der Weiche?


    2. Wann war dieses "früher", von dem Tamperer spricht?


    3. Gibt es nicht offizielle Richtlinien/Vorschriften, die regeln, bei welchem Fehler dem Fahrer welche Konsequenzen drohen?!

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Zitat

    Orginal von Multi
    Was ist eine "aufgeschnittene Weiche"? Nur ein bestimmter Fahrfehler an einer Weiche oder ist das verbunden mit einer Beschädigung der Weiche?


    Eine Weiche aufschneiden bedeutet Bruch gefahren. Auf Stadtbahnstrecken übliche Elektromotorische Weichen sind in ihrer Endlage mechanisch verriegelt. Wenn nun die Weiche stumpf befahren wird, und die Weichenzungen nicht in Fahrtrichtung liegen, werden die Weichenzungen aus ihrer Endlage gerissen und die Verriegelung bricht. Gleichzeitig wird das der Leitstelle per Auffahrmelder signalisiert. Und schon sitzt man auf der Straßenbahn.


    Gleiches gilt im Allgemeinen auch für Gleissperren, die den Zug vorsätzlich Entleisen läßt (z.B. in Oberursel Bahnhof/Wendeanlage, oder Südbahnhof/Wendeanlage - kein ausreichender D-Weg vorhanden). Hier gibt es meines Wissens zwar keinen Melder, aber je nach Geschwindigkeit steht mindestens die erste Achse im Schotter.


    Aber ich denke, das in letzterem Fall individuell entschieden wird. Ein mir gut bekannter Kollege hat in Oberursel einen Zug in den Schotter gefahren und mußte nicht auf die Straßenbahn (obwohl gegen Hp0 und Gleissperre). Ich nehme an, das da die Personalakte und deren Einträge eine Rolle spielen.

  • Zitat

    Original von multi
    2. Wann war dieses "früher", von dem Tamperer spricht?


    3. Gibt es nicht offizielle Richtlinien/Vorschriften, die regeln, bei welchem Fehler dem Fahrer welche Konsequenzen drohen?!


    Hallo,


    "früher" bedeutet in diesem Fall bis zur Schließung von BB Sachsenhausen. Dorthin wurden Fahrer versetzt, die eine zeitlang ihre Fahrberechtigung für Stadtbahnstrecken verloren haben, weil es in Sachsenhausen als reinem Straßenbahnbetriebshof keine Stadtbahndienste gab. In den letzten Jahren von BB Sachsenhausen gab es zwar einen gemeinsamen Dienstplan mit BB Gutleut, also somit auch Stadtbahndienste, aber es gab andererseits immer noch mehr als genügend reine Straßebahndienste.


    Heute würde man solche Kollegen nach Gutleut versetzen, so ändern sich die Zeiten.....


    Es gibt Richtlinien für verschiedene Fahrfehler, oder auch andere "Verfehlungen". Die richten sich aber auch nach der Vorgeschichte des Fahrers. Die Palette reicht von einem persönlichen Gespräch mit dem Teamleiter oder beim Personalchef mit Anwesenheit eines Betriebsratsmitgliedes, über eine Abmahnung, Angebot eines Auflösungsvertrages bis hin zur Kündigung. Aber, wie gesagt, alles auch mit einem Auge auf die private Situation des Kollegen um einen sog "Härtefall" zu vermeiden.


    Gruß
    tamperer

  • Zitat

    Original von tamperer
    Aber, wie gesagt, alles auch mit einem Auge auf die private Situation des Kollegen um einen sog "Härtefall" zu vermeiden.


    Spielt das wirklich auch heute noch eine Rolle, bei dem Druck, unter dem auch die "Stadtwerke" ;) heutzutage und künftig stehen? Wo die doch froh sind, im Hinblick auf günstigere Wettbewerbsbedingungen "Altlasten" (=langjährige Mitarbeiter mit höheren Bezügen) los zu werden? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, wenn ich den Erzählungen von Kollegen aus jüngster Zeit glauben soll...