Abgangskontrolle am Bahnhof Frankfurt-Höchst

  • Hallo,


    wie mir berichtet wurde, gab es heute mittag an den beiden S-Bahnsteigen des Bahnhofs #fhoe (Gleise 1 bis 4) seit langem mal wieder eine Fahrkartenkontrolle, und zwar auf den Treppe zu den Bahnsteigen. An allen vier Aufgängen standen jeweils drei Kontolleure im oberen Treppenbereich, ein vierter wartete auf dem mittleren Podest auf "Kundschaft". Die Kontrolleure trugen zum Teil Uniform, zum Teil Zivil. Kontrolliert wurde jeder, der nach oben bzw. nach unten ging.


    Mir fallen momentan übrigens verstärkt Kontrollen mit gemischten Teams (2 uniformierte, 2 zivile Kontrolleure) in der S1 bzw. S2 zwischen #fhoe und #fft auf, egal, zu welcher Tageszeit.


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

  • Zitat

    Original von Helmut
    Kontrolliert wurde jeder, der nach oben bzw. nach unten ging.


    Warum nach oben?


    Hat die Bahn etwa wieder Bahnsteigkarten eingeführt?



    Steffen

    Gruß StVo


    --------------------------
    Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt.
    Oscar Wilde

  • Das frag ich mich auch, was machen Bahnfuzzis, die einfach nur nach unten gegangen sind, um zu fuzzen und dann nicht mehr rauskommen?

    RIP 10.10.2008

  • Naja, die werden da nicht nur 5 Minuten gestanden haben, und werden sich am Beginn ihrer Kontrollen sicher ein Bild vom Bahnsteig gemacht haben, wenn da ein Fotograf gestanden hätte oder jemand wen abgeholen wollte, wäre das sicher aufgefallen. Die Lage in Höchst dürfte noch einigermaßen gut zu überblicken sein mit 3 Mann pro Treppe, da sieht man ja, wer aus der S-Bahn rauskam bzw. wer meint nur Fotos machen zu wollen und dann doch einsteigt.

  • Die Suchbegriffe lauten "RMV" und "abgegrenztes Bahngebiet".

    "Vorsicht- meine Beiträge können Spuren von Ironie enthalten."

  • also das stand doch mal alles da:
    hier im Forum


    demnach wäre es doch so: Ja, im RMV gibt es Bahnsteigkarten und Fahrkarten und der Fotograph z.B. bekommt eine Bahnsteigkarte halt einfach so vorher ausgestellt. Alles andere wäre komisch.

  • Wieso ist doch eine ganz einfache Sache? DU kannst Bahngelände nur dann betreten, wenn man dafür bezahl hat. In manch anderen Ländern wird das auch etwas härter durchgesetzt.

    Put the Hebel on the table.

  • Wenn ich das nächste mal jemand am Bahnhof abholen will, geh ich vorher mal zum Schalter und verlange einen "unentgeltlichen Berechtigungsschein zum Betreten des abgegrenzten und besonders gekennzeichneten Bahnsteigbereichs für den Fall der Durchführung von Fahrkartenprüfungen". :D


    Mal sehn, was die dann für Augen machen... 8o


    ...oder hat das schonmal jemand ausprobiert? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Torben ()

  • Zitat

    Original von Torben
    Wenn ich das nächste mal jemand am Bahnhof abholen will, geh ich vorher mal zum Schalter und verlange einen "unentgeltlichen Berechtigungsschein zum Betreten des abgegrenzten und besonders gekennzeichneten Bahnsteigbereichs für den Fall der Durchführung von Fahrkartenprüfungen". :D


    Mal sehn, was die dann für Augen machen... 8o


    ...oder hat das schonmal jemand ausprobiert? ;)



    Welchen Schalter ?(

  • Zitat

    Original von Torben


    In großen Bahnhöfen gibt's davon noch ein paar...


    Die befinden sich dann aber auch auf DB-Gebiet. Sprich man bräuchte einen Passierschein zum erreichen der Passierscheinvergabestelle um einen Antrag auf Beantragung eines Bewilligungsbescheides zur einmaligen Zuteilung eines Passierscheines zum Zu- und/oder Durchgang von Bahnsteiganlagen ausfüllen zu können. :D

  • Hallo.


    Torben:
    Der Schalter in #fhoe hatte während der Kontrollzeit geöffnet. Da ich die Kontrolle nicht selbst mitbekommen habe, entzieht es sich meiner Kenntnis, ob solche Passierscheine für Abholer ausgestellt wurden.


    LJL:
    Zu FVV-Zeiten klebten in den Fahrzeugen blaue Aufkleber mit dem Inhalt (sinngemäß wiedergegeben):


    "Fahrausweise bis zum Ende des abgegrenzten Bahngebietes aufbewahren. Als abgegrenztes Bahngebiet gelten alle S-, R- und U-Bahnstationen."


    In den U-Bahn-Stationen fanden sich dann meist Hinweisschilder auf das "Bahngebiet gemäß Beförderungsbedingungen". Ab dort war das Mitführen eines gültigen Fahrausweises Pflicht. Das ist auch heute noch so, es wird allerdings nicht mehr so deutlich darauf hingewiesen. Bei der S-Bahn und an den R(egional)bahn-Stationen gab es nie derartige Hinweise.


    Vielleicht kann jemand mit einem Foto eines derartigen Aufklebers noch dienen.


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.