Anti-Terror-Übung in Frankfurt und Mainz am 27. Mai 2014

  • Seit 19:30 Uhr läuft im Frankfurter Hauptbahnhof eine Terrorübung. Für diese Übung wird ein Szenario eines zurückgelassen Koffers in der S-Bahn nachgestellt.
    Der Bahnverkehr wird allerdings nicht beeinträchtigt.


    hr-online meldet:

    Zitat

    Ziel der Übung sei es vor allem, interne Abläufe zu testen, um für den Ernstfall eines Großeinsatzes gerüstet zu sein, sagte ein Polizeisprecher vorab. Die Großübung am Dienstag ist länderübergreifend. Dazu zählt nicht nur das Anschlagsszenario in Frankfurt. Auch im Saarland und am Mainzer Hauptbahnhof wurde geübt.


    Die VGF postet auf Facebook:

    Zitat

    Heute findet gegen 19:00 Uhr eine Anti-Terror-Übung der Bundespolizei am Hauptbahnhof statt. Dabei sind bis zu 500 Beamte involviert.
    Laut Aussage des Pressesprechers der Bundespolizei werden U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse am Hauptbahnhof durch die Übung nicht beeinträchtigt. In der B-Ebene des Hauptbahnhofes kann es jedoch zu kurzzeitigen Behinderungen kommen.


    Nähere Infos findet ihr im Liveticker auf hr-online.de: http://www.hr-online.de/websit…tandard_document_51880803

    Viele Grüße

    Krabe98

    2 Mal editiert, zuletzt von Krabe98 ()

  • Hallo.


    Im Mainzer Hbf waren gegen 21:00 einige Durchgänge wegen der Übung nicht passierbar. Polizeibeamte sperrten den Weg, nannten den Passanten aber Alternativwege.


    So war zunächst der mittlere Durchgang zu Gleis 1 (ab der Rolltreppe zur Bahnsteigüberführung) gesperrt, und man konnte die vier anderen Zugänge (zwei außerhalb, zwei innerhalb des Bahnhofsgebäudes) nutzen. Später war dann innerhalb des Gebäudes der westliche Zugang zu Gleis 1 gesperrt (bei McDonald's), und der mittlere Zugang war wieder frei. Die Bahnsteige und damit die Züge waren somit immer erreichbar.


    An allen Türen des Bahnhofsgebäudes wiesen Hinweisschilder auf die aktuell laufende Polizeiübung hin.


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

  • Moin,

    Und aus der Übung wurde ganz schnell Ernst: Die Suchhunde haben an STellen angeschlagen, wo durch die Übungsleitung eigentlich nichts versteckt wurde... Erst dadurch wurde die echten Sperrungen nötig:
    http://www.allgemeine-zeitung.…ahnhof-mainz_14176632.htm


    Was nicht im AZ-Bericht steht: der "unschuldige" Laptop wurde (im Zweifel mit dem gesamten Behältnis) gesprengt, lt. Fernsehbericht voraussichtlich für den Eigentümer entschädigungslos.


    Gruß, ULF

  • Was ich an dieser Sprengerei noch nie verstanden habe: Wenn in so einem herrenlosen Koffer (oder anderen "wilden" Gegenständen) tatsächlich einmal eine echte Bombe deponiert sein sollte, richtet man mit dieser Art der "Unschädlichmachung" nicht erst recht den Schaden an?


    Und wenn danach der Hauptbahnhof in Schutt und Asche liegt soll die DBAG auf den Kosten sitzen bleiben?

  • Eine Sprenung von außen zur Unschädlichmachung verläuft anders, als das bei einem Sprengsatz geplant ist, denke ich. Bei einem Sprengsatz löst ein Zünder die Reaktion aus, so dass sich die REaktion des verbauten Sprengstoffs vom Sprengsatz aus ausbreitet. I.d.R. werden hierbei noch Gegenstände verwendet, um den Schaden zu erhöhen (Splitter, Brandbeschleuniger). Beim Sprengen von außen wird wohl dem Sprengzünder die Möglichkeit genommen, den Sprengsatz zu zünden. Die Auswirkung der Sprengrichtung dürfte also in die andere Richtung gehen. Ich bin kein Fachmann für Sprengung, aber ich denke mir, das die von außen einwirkende Sprengkraft beim Zerstören des Sprengsatzes diesen eher Funktionsunfähig macht und/oder zerstört, als noch größeren Schaden anzurichten.

  • Ich denke nicht, der Zünder im Spengsatz löst ja eine Reakton des Sprengstoffes aus (explosionsartige Volumenausdehnung). Diese, denke ich, bleibt beim Sprengen von außen aus, es kommt zu keiner Reaktion des eigentlichen Sprengsatzes. Zumal die Zielrichtung der Sprengung von außen ja eine andere ist, als die geplante des Sprengsatzes. Werden beim Sprengsatz zusätzlich Brandbeschleuniger verwendet kann ich mir schon vorstellen, dass dieser reagiert. Inwieweit das aber Auswirkung auf den verbauten Sprengstoff hat, weiß ich nicht. Denke, da kommt es auf den Typ des verbauten Sprengstoffes an, ob dieser thermisch, also auf Hitze oder Feuer, reagiert oder nicht.

  • zip-drive Das Wort "sprengen" bitte nicht wörtlich nehmen. In solchen Fällen wir z.B. ein Koffer nicht mit einem explosiven Stoff "gesprengt" sondern er wird einfach geöffnet und dabei wird gleichzeitig die Zündungsvorrichtung unschädlich gemacht. Recht bekannt ist z.B. die Methode, bei dem ein Wasserstrahl mit mehreren hundert Bar Druck auf einen Koffer gerichtet wird. Durch die hohe gebündelte Energieeinwirkung "explodiert" der Koffer, obwohl es sich nur um einen Wasserstrahl handelt, aber eben mit mehreren hundert bar Druck. Das ist nur eine Variante von etlichen. Und all die Varianten unterliegen verständlicher Weise der Geheimhaltung. Ich hoffe ich konnte zumindest aufklären, was man sich unter "sprengen eines verdächtigen Gegenstandes" vorstellen muss.

  • Wäre das mein Laptop gewesen, der da mal rein vorsorglich zerstört worden wäre, würde ich den Staat jedenfalls in Haftung nehmen - "entschädigungslos" würde ich mir nicht bieten lassen. Sowas hatten wir vielleicht zu DDR-Zeiten mal, aber nicht mehr heutzutage - und selbst zu DDR-Zeiten wurde bei unberechtigten Aktionen der Staatsmacht oder solchen, die sich im Nachhinein als unberechtigt herausstellten, aus dem Staatshaushalt entschädigt.

    Hinweis: Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, spiegeln meine Beiträge nur meine persönliche Meinung. Diese muß nicht zwangsläufig der meines Arbeitgebers, irgendwelcher Institutionen oder von sonstwem entsprechen, sie muß auch nicht unbedingt jedem gefallen, ich lasse sie mir aber auch nicht verbieten oder madig machen und werde mich im Normalfall auch nicht dafür, daß ich eben eine eigene Sicht der Dinge habe, entschuldigen.