In Wiesbaden hat es heute Abend den zweiten MM-Bus erwischt.
Schwerer Unfall mit sechs Fahrzeugen (Spiegel.de)
In Wiesbaden hat es heute Abend den zweiten MM-Bus erwischt.
Schwerer Unfall mit sechs Fahrzeugen (Spiegel.de)
Laut Hessenschau ist das der Bus 920, kann das jemand bestätigen?
Ja es ist 920 und ESWE Bus 192
Die StA Wiesbaden schließt einen technischen Defekt aus und beantragt einen Strafbefehl gegen den Busfahrer.
Kein technisches, sondern allein menschliches Versagen ist die Ursache des schweren Verkehrsunfalls, bei dem im November 2019 ein 85 Jahre alter Mann getötet und 23 Personen verletzt wurden. Damals war ein Omnibus der kommunalen Verkehrsgesellschaft Eswe am Bahnhof unvermittelt quer über den ersten Ring in eine gegenüberliegende Bushaltestelle gefahren.
Was ich lustig finde, ist dass der Fahrer Einspruch eingelegt hat, obwohl jeder weis, dass der Fahrer daran Schuld war
Lustig finde ich das nicht. Ich finde es jedoch menschlich jede sich bietende Möglichkeit zu nutzen "unheil" von sich selbst abzuwenden.
Inwieweit es bei manchen Situationen noch sinnvoll erscheint, ist da schon wieder eine ganz andere Frage...
Was ich lustig finde, ist dass der Fahrer Einspruch eingelegt hat, obwohl jeder weis, dass der Fahrer daran Schuld war
Ach? Du warst dabei und kannst daher mit 100% Sicherheit aussagen, daß der Fahrer schuld war? Da hätte man glatt doch auf die ganzen sündhaft teuren Gutachten verzichten können. Aber nur weil Du Deine Zeugenaussage nicht rechtzeitig zu Protokoll gebracht hast...
Selbst wenn er Schuld haben sollte, ist es sinnvoll, Einspruch zu erheben.
Wird dir jeder Rechtsanwalt erklären können (natürlich auch mit Eigennutz)
Selbst wenn er Schuld haben sollte, ist es sinnvoll, Einspruch zu erheben.
Wird dir jeder Rechtsanwalt erklären können (natürlich auch mit Eigennutz)
Gegen Urteile der Amtsgerichte ist die Berufung oder Revision zulässig. Einspruch gibt's bei Barbara Salesch und Co.
Hallo,
abgesehen von der Schuldfrage - an einem Unfall ist nichts, aber auch gar nichts lustig. Schon gar nicht bei Personenschaden und/oder Toten.
Auch wenn dies vielleicht nicht so gemeint war.
Grüsse
Thomas
Ich war an dem folgetag zufällig in Wiesbaden und habe das Chaos mir angesehen.
Von welchem Fahrer ist die Rede?
Der abgelöste oder der ablösende Fahrer?
Dies war in dem damaligen Bericht unklar.
Ich war an dem folgetag zufällig in Wiesbaden und habe das Chaos mir angesehen.
Aha. Und welche Relevanz hat Dein Besuch im Hinblick auf die Feststellung der Schuldfrage?
Von welchem Fahrer ist die Rede?
Der abgelöste oder der ablösende Fahrer?
Dies war in dem damaligen Bericht unklar.
Zum ablösenden Busfahrer steht auch etwas im FAZ-Artikel:
Die Ermittlungen gegen einen Busfahrerkollegen, der dem Beschuldigten das Fahrzeug entgegen der Dienstanweisung von Eswe mit aktivierter Getriebeeinstellung „D“ übergeben haben soll, wurden eingestellt, weil die anschließenden, tragischen Geschehnisse allein vom Beschuldigten zu verantworten seien.
Nachdem der Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Wiesbaden vom 28.12.2020 zurückgenommen worden ist, ist das Strafverfahren gegen den inzwischen 67 Jahre alten ehemaligen Busfahrer der ESWE Verkehrsgesellschaft abgeschlossen. Gegen ihn wurde wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten festgesetzt, die zur Bewährung ausgesetzt ist.